PKW-Privatnutzung monatlich buchen?

  • Liebes Forum,


    wie ich diesem und anderen Foren entnommen habe, ist die Privatnutzung eines Firmenwagens monatlich zu buchen (1% oder Fahrtenbuch, wie auch immer) und im Rahmen der USt-VA dem Finanzamt zu übermitteln.


    Wie ist hierbei direkt nach Gründung eines Unternehmens vorzugehen, d.h. wenn noch gar kein Fahrtenbuch besteht eben deshalb auch unklar ist ob die 1%-Regelung angewandt werden kann?


    Wenn man jeweils zum Monatsende das Fahrtenbuch auswerten würde, bekäme man ja von Monat zu Monat unterschiedliche Anteile für geschäftlichen und privaten Anteil.


    Was tun?


    Danke & Gruß
    N.


  • Hallo N.
    da musst Du Dich entscheiden und dann bist Du ein Jahr daran gebunden.


    Natuerlich bekommst Du beim Fahrtenbuch monatlich unterschiedliche Anteile, es sei denn, Du faehrst immer exakt im gleichen Verhaeltnis.


    Wenns ein gebrauchtes Kfz ist, vermutlich guenstiger mit Fahrtenbuch, da Du bei 1%Regelung immer den Neupreis (Listenpreis) ansetzen musst.

  • Hallo Franco,


    danke für deine Antwort.


    Nur damit ich es richtig verstehe mal ein Beispiel:


    Wie gesagt, neue Firma, neues Auto, Fahrtenbuch beginnt bei null.


    Im Monat 1 werden 600 km geschäftlich und 400 km privat gefahren.
    Es entstehen Kosten von 250 €.
    Man würde dann am Monatsende 40% der KFZ-Kosten des Monats 1 als Privatentnahme verbuchen, also 100€. (Richtig?)


    Im Monat 2 werden 200 km geschäftlich und 800 km privat gefahren, es entstehen Kosten von 500 €
    Also würde man am Monatsende 80% von 500 € des Monats 2 als Privatentnahme verbuchen, nämlich 400€ ?


    Wäre das so korrekt? Über die 2 Monate betrachtet hätte man ja inzwischen eigentlich einen Privatanteil von 60% (1200 von 2000 km), also 450 € (60% von 750€). Gebucht sind aber 500€ (100€ + 400€ aus den beiden einzelnen Monaten).


    Oder wird diese Abweichung dann über die Umsatzsteuererklärung korrigiert?


    Oder stehe ich auf dem Schlauch?


    Gruß
    N.

  • Hallo N,
    Deine Darstellung zeigt das Problem. In der USt-Erklaerung wird es genau so dargestellt und nicht korrigiert. Wie sollte es auch, wenn es so gebucht wurde.


    Hatte ganz vergessen auf das "monatliche Buchen" einzugehen.
    Dieses ist, sofern es den Privatanteil des Fahrtenbuches betrifft, sicherlich nicht richtig.


    Der Grund:
    Es sind alle Kfz Kosten zu beruecksichtigen und natuerlich monatlich zu buchen wie:


    Tanken
    Kfz Reparaturen
    Kfz Wartung
    Kfz Versicherung
    Kfz Steuer
    Kfz Autobahngebuehren (z.B. Oesterreich, Frankreich)
    Kfz Leasing
    etc


    Das bedeutet, dass Du jeden Monat unterschiedliche Kosten hast.


    Richtig waere also zum Jahresende die Salden aller Kfz Kostenkonten zu summieren und alle geschaeftlichen und privaten Fahrt-km des Fahrtenbuches zu summieren und den privaten Anteil zu ermitteln. Anschliessend den privaten Anteil der Kosten zzgl MwSt als Privatennahme (mit USt) zu buchen.


    Bei der 1% Regelung hingegen sind die monatlichen Buchungen kein Problem, da sich der Privatanteil-Betrag ja nicht veraendert.


  • Ja genau.


    Mir geht es ja hier erstmal um die monatliche USt-VA.


    Wenn alles erst am Jahresende gebucht wird (was mir grundsätzlich sinnvoll erscheint), dann gebe ich doch jeden Monat "falsche" USt-VA ab, weil ja die private Nutzung des PKW, und damit auch die Korrektur des Vorsteuerabzugs (--> unentgeltliche Wertabgabe) erst am Jahresende ermittelt werden.


    Daher meine Frage nach der Korrektur über die (Jahres-) USt-Erklärung.


    Oder wo ist mein Denkfehler?


    Gruß
    N.

  • Hallo N,
    die Buchung des Privatanteils erfolgt in Periode 12, die ja dann mit der UStVA 3.Quartal oder Dezember abgegeben wird.


    Die Korrektur einer UStVA oder USt-Erklaerung ist dafuer nicht erforderlich.


    Die Umsatzsteuererklaerung ist nichts anderes als ein Summierung aller USt-Voranmeldungen eines Jahres und hat natuerlich auch rechtlich einen anderen Stellenwert.


    Mach es so wie beschrieben, dann ist es gut.

  • Zitat von "Franco"

    (...)


    Mach es so wie beschrieben, dann ist es gut.



    Leider nicht ganz, denn mein Finanzamt ist nicht davon abzubringen, dass die unentgeltliche Wertabgabe im betreffenden VA-Zeitraum zu melden ist.
    Und das heißt bei mir momentan monatlich.


    Dadurch entsteht in meiner ansonsten sehr übersichtlichen Buchhaltung ein enormer Aufwand, weil ich ja monatlich das Fahrtenbuch auswerten, den Privatanteil der PKW-Kosten ermitteln und das ganze und die PKW-AfA verbuchen muss.


    Außerdem schwankt bei mir der Privatanteil an den Fahrten erheblich (so zwischen 20 und 90%) von Monat zu Monat. Wobei der Jahresdurchschnitt etwa bei 25 bis 30% liegen dürfte.


    Dadurch kann es z.B. vorkommen, dass ich eine größere Kundendienstrechnung, die unglücklicherweise in einen Monat mit hohem Privatanteil fällt, zunächst fast komplett als Privatentnahme buchen muss.


    Ist denn das normal?


    Gruß
    N.

  • Hallo!


    Dein Finanzamt hat schon recht!! Die private Nutzungsentnahme ist monatlich zu buchen! Wie du das realisierst, ist eher deine Sache, aber es muß halt richtig sein!


    Mach in den Voranmeldungen die 1%-Regelung! Die scheint mir in deinem Fall sowieso am günstigsten! Und führe nebenbei ein korrektes Fahrtenbuch und teil dies dem Finanzamt auch mit. Am Ende des Jahres darfst du dich nämlich entscheiden, welche Variante du nun schlußendlich hernehmen willst.


    Und das Finanzamt ist sicher zufrieden wenn du monatlich mit 1% buchst.


    VG
    c.