Kleines Gehalt für einen Schüler

  • Ich hab da mal ne Frage:


    Ich hab eine kleine Firma für Computerservice. In dieser beschäftige ich ab und an einen 16jährigen Schüler für das Webdesign, der sich damit ein paar Euro verdient.


    Wie muss ich das anmelden, bzw. muss ich das überhaupt, wenn es monatlich nicht mehr als 200 € sind, die er verdient.


    Muss ich dann auch eine richtige Gehaltsabrechnung ausstellen ???


    Wie kann oder muss ich das dann in MB 2007 verbuchen ???

  • zur buchung in MB: keine ahnung


    aber anmelden mußt ihn: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.minijob-zentrale.de">http://www.minijob-zentrale.de</a><!-- m --> bei der knappschaft gibts genauere infos, unterlagen etc.

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  • Besteht denn in solch einem Fall die Möglichkeit das ganze als Aufwandsentschädigung zu deklarieren, wenn es monatlich höchstens 150-200 € sind ?


    Dann müsste man doch garkeine Beiträge zahlen, oder ?

  • willst du ärger vermeiden mach es richtig!


    und können tut man viel...

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