Innergemeinschaftlicher Erwerb bei VSt.-Anmeldung

  • Hallo Mitleser,


    ich habe ein Gerät in Holland gekauft mit eigener und Holländischer USt.-ID-Nr und damit eine Rechnung ohne Steuer bekommen. Das Gerät habe ich dann als auf Konto 0410 Geschäftsausstattung gebucht (weil abzuschreiben), als Steuerkennzeichen habe ich "19% Ust 19% VSt innergem. Erwerb" gewählt.
    Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird diese Steuersetzung aber nur halb umgesetzt: Im Ausdruck erscheint zwar die (nicht gezahlte) Vorsteuer auf Seite 2, Zeile 56 und erhöht damit meine Vorsteuererstattung - der steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerb selbst jedoch wird NICHT automatisch eingetragen! Warum nicht? Er gehört auf Seite 1 in Zeile 35, die USt. wird automatisch errechnet. Erst nach diesem Eintrag wird meine (nicht gezahlte) Vorsteuer wieder egalisiert und damit auch nicht mehr als Vosteuerüberhang ausgewiesen.


    Ist das nun ein Programmfehler oder denke ich falsch? nach Rücksprache mit einer Steuerfachgehilfin ist meine manuelle Eintragung auf jeden Fall notwendig und richtig gewesen.


    Gruß
    Struggel

  • Hallo Struggel,


    Ich hab mal versucht Deine Buchung nachzubuchen und habe das selbe Ergebnis wie Du. Habe bei Stammdaten -> Steuersätzen "19 % USt, 19 % VSt - innerg. Erwerb" die Verbindung zu den Konten 1574 und 1774 gesetzt. In der EÜR (bzw. Auswertung -> Kontoauszüge) zeigt er mir auch die richtigen Werte für die beiden Konten. Wenn ich aber auf Auswertung Umsatzsteuerübersicht gehe, dann hat zeigt er :
    Konten-Nr. Bezeichnung BMG Steuer
    1774 USt innerg. Erwerb 19 % 0,00 € 0,00 €
    mir ist auch schleierhaft, warum die BMG jetzt 0 ist. Die Vorsteuer wird richtig ausgewiesen.


    PS: ich teste das Programm mit der frei downloadbaren Version 4.02.00.0096.
    Wenn das ein Programmfehler war, der inzwischen per Update bereinigt ist, wäre ein Hinweis darauf nett.


    Ist sonst schon jemand auf das Problem gestoßen? Scheint ja auch an anderen Stellen zu Verwirrung bei der Umsatzsteuer zu kommen.


    Ciao

  • Hallo Struggel,


    In den Programm-Erläuterungen existiert eine Alneitung für den Erwerb von Ware, nämlich so:


    Buchungen von innergemeinschaftlichem Erwerb
    Bei Buchungen von innergemeinschaftlichem Erwerb gehen Sie bitte wie folgt vor:
    Zuerst richten Sie bitte drei neue Konten ein, über STAMMDATEN / KONTENRAHMEN / NEU.
    Konto-Nr.
    3425 1573 1773
    Kategorie Innergem. Erwerb VorSt innergem. Erwerb USt innergem.Erwerb
    Kontoart Ausgabe Vermögen Vermögen
    Buchungstext nach Belieben nach Belieben nach Belieben
    Steuersatz steuerfrei 0 % 0 %
    Privatanteil 0% 0% 0%
    Nicht abziehbarer Anteil 0% 0% 0%
    Anfangsbestand 0 0 0
    Auswertung anklicken anklicken keine Eingabe
    Position USt-VA 97 61 keine Eingabe
    Position USt-Erklärung 797 761


    Buchungsbeispiel:
    Warenlieferung aus Frankreich in Höhe von 10.000 Euro gem. Bestimmungen für innergemeinschaftlichem Erwerb.
    Buchung der Einkaufsrechnung
    Datum 01.07.2004
    Beleg 1
    Kategorie Innergem. Erwerb
    Geldkonto Bank
    Umsatzart Ausgabe
    Betrag / Euro 10.000,00
    Brutto (hier bitte keine Eingaben vornehmen!)
    USt-Satz 0 %
    USt-Betrag 0,00
    Buchung der Vor- und Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
    Datum 01.07.2004
    Beleg 2
    Kategorie VorSt innergem. Erwerb
    Geldkonto USt innergem. Erwerb
    Umsatzart Einnahme
    Betrag / Euro 1.600,00
    Brutto (hier bitte keine Eingaben vornehmen!)
    USt-Satz 0 %
    USt-Betrag 0,00


    Mit einer Kopie des Kontos 3425 als neues Konto z.B. 3426 (igE für Anlagevermögen) und der Veränderung Kontoart = Vermögen hat die korrekte auswertung zur UStVA geklappt.
    Ich kann zwar noch nicht wirklich nachvollziehen warum es jetzt klappt, oder warum man die USt/ VST einzeln nachbuchen muss... aber es geht


    Ciao


    EDIT: Da war ich wohl zu voreilig ... bei der Lösung stimmt nämlich dann das Bankkonto nicht :( ... tja weiter drüber nachdenken ... vielleicht hats Dir aber dennoch für eine neue Idee als Lösungsansatz geholfen.


    Oder man bucht:
    3426 an 1200 = 10.000 netto steuerfrei
    1574 an 1774 = 1.900 netto steuerfrei
    0490 an z.B. 1371 = 10.000 netto steuerfrei
    ob man das so machen darf weiß ich leider nicht ... zumindest das Ergebnis bei EÜR und USt stimmt


    Ciao