Abschreibung aus Anlageverzeichnis wird nicht gebucht

  • Ich habe ein neues Anlagegut ins Anlageverzeichnis (Konto 480) aufgenommen. Die Abschreibung wird aber nicht in das EÜR-Formular (2007) übernommen. Dort steht nur der Betrag eines ältern Anlageguts (Konto 420), welches über einen langen Zeitraum abgeschrieben wird.


    In der Kontenliste werden beim Konto 4830 - Afa auf Sachanlagen übrigens beide Beträge korrekt aufgeführt.


    Die getätigte Investition taucht somit überhaupt nicht als Ausgabe auf! Ist schon ein dicker Bug. :x

  • Guten Morgen architom,


    Abschreibungen aus dem Anlagenverzeichnis werden - wie üblich - erst am Ende des Jahres verbucht: Meist am 31.12.
    Mit MB habe ich hiermit noch keine Erfahrungen gemacht, vermute aber ähnliches. Stell' das Systemdatum doch einfach mal auf den 31.12. und schau' nach, ob die Buchung dann erscheint.


    Ansonsten möchte ich nochmal auf ein uraltes Thema hier aus dem Forum verweisen:


    http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic1847.html


    Kurzfassung davon:


    Für abzuschreibende Güter sind in MB immer zwei Eintragungen notwendig (steht auch so im Handbuch):


    1. Eine normale Buchung mit Zuweisung einer Kategorie, damit die Vorsteuer gebucht wird.
    Normalerweise würde ich hier Kategorien der Gruppe "Vermögen" zuweisen.


    2. Der Eintrag ins Anlagenverzeichnis


    Das Anlagenverzeichnis sollte mittlerweile auch für sofort abzuschreibende Güter funktionieren.


    architom, gib' doch mal ein Feedback, wie es bei Dir aussieht.

  • Hallo vauha,


    Mit der Buchung der Afa am Jahresende hast Du recht. Allerdings benutzt MB dazu scheinbar nicht das Systemdatum. Wenn man die EÜR berechnen lässt, tut es das eben für das angegebene Jahr. Das Vorstellen des Systemdatums (bis auf Januar 2008) brachte nichts (außer, daß ich fast meine Lizenz für das Antivirus-Programm eingebüßt hätte).


    Ich habe derzeit zwei MB-Programmversionen zur Verfügung und parallel installiert: BMWi-MB (6.00.031) und Buhl-MB (6.00.040). Die Verbuchung der Afa aus dem Anlagenverzeichnis stimmt nicht überein, in 6.00.031 ist allerdings die Summe korrekt (Anlageformular Zeile 14 und EÜR Zeile 21). In Zeile 13 des Anlageformulars wird allerdings keine Afa ausgewiesen (Feld 424 ist leer), jedoch in die Summe eingerechnet.
    -> nach Update der BMWi-Version auf 6.00.040 gleiches Verhalten wie Buhl-Vollversion.


    Mein Problem-Beispiel:


    Ich habe im Februar 2007 ein TFT-Display gekauft (342,78 € netto).
    (Da es sich nicht um Neuware handelt, unterliege ich nicht der amtlichen Abschreibungstabelle, obwohl es sich nicht um um ein selbstständig nutzbares Anlagegut handelt.)


    Ich habe nun 2 Möglichkeiten:


    1. Ich buche die Ausgabe sofort auf 4855 und nehme es nicht ins Anlageverzeichnis auf -> Verbuchung erfolgt korrekt.


    2. Ich buche die Ausgabe auf 480, nehme es ins Anlageverzeichnis auf und schreibe die Ausgabe darüber ab. -> Abschreibung erscheint nicht als Ausgabe, Verbuchung inkorrekt.


    Zu 2.:
    Es ist egal, ob ich dies sofort abschreiben möchte (0 Jahre Nutzungsdauer) oder über 2, 3 Jahre. Die Abschreibung wird nicht gebucht.
    Ebenfalls egal ist es, ob ich die Abschreibung über 4830 ("normal") oder über 4860 buche, nichts erscheint.


    Wähle ich im Anlageverzeichnis jedoch für "Art des Anlagegutes" nicht mehr 480 aus, sondern z.B. 470, wird die Abschreibung korrekt verbucht.


    Es ist also definitiv ein Bug im Anlageverzeichnis bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern! Buchungen über 480 sind somit nicht möglich, da die Abschreibung nicht erfolgt.

  • Hallo Architom,


    Ich habe gerade ein bisschen mit dem Anlageverzeichnis und GWG's herumgespielt, hier scheint alles zu funktionieren (Version 1.10.14, 6.00.40).


    Also, ich habe folgendes gemacht:


    (1) Einen Eintrag ins Anlageverzeichnis aufgenommen, "GWG: Software WISO Mein Büro 2007", Art des Anlageguts: 480, Kategorie der Abschreibung 4865 (beides jeweils GWG).


    Nach diesem Schritt wird in der EÜR noch nichts ausgewiesen, also weder die Vorsteuer noch der gesamte Abschreibungsbetrag. Aber wie schon im Handbuch beschrieben muss jetzt ja noch eine Ausgabenbuchung erfolgen, deshalb:


    (2) Eine Ausgabenbuchung "GWG: Software WISO Mein Büro 2007", Kategorie 4855 (GWG).


    Und jetzt wird sowohl die Vorsteuer, als auch die AfA in der EÜR korrekt ausgewiesen.


    Also soweit ich sehe ist hier kein Bug vorhanden, oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Vielleicht kann dies ja jemand bestätigen oder weiter erläutern.


    Viele Grüße,


    Oli

  • Hallo,


    da habe ich doch noch eine kleine Frage: Wieso nimmt man das GWG überhaupt ins Anlageverzeichnis. Es wird doch eh in einem Betrag abgeschrieben und somit wie eine Ausgabe behandelt.
    Für das Finanzamtverzeichnis kann man doch dann einfach die Buchhaltungs/kontenlisten für GWGs verwenden oder ???


    Gruß
    Smone

  • Zitat von "ostadler"


    ...


    Also soweit ich sehe ist hier kein Bug vorhanden, oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Vielleicht kann dies ja jemand bestätigen oder weiter erläutern.


    Hallo Oli,


    Dein Buchungspaar (1)+(2) ist nicht korrekt.


    Wenn Du etwas ins Anlageverzeichnis aufnimmst (1), muß es auch dorthin gebucht werden (2), bzw. in umgekehrter Reihenfolge.


    Also: Wenn die "Art des Anlageguts" die Kategorie 480 ist, muß die Ausgabenbuchung auch auf die Kategorie 480, nicht 4855 gebucht werden! Sonst werden die Ausgaben doppelt gebucht (wenn das Programm korrekt arbeiten würde): einmal auf 4855 sofort und einmal auf 4865 als AfA.


    Leider ist in MB die Unterscheidung der beiden Konten ("Kategorien" in MB) 480 als "Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €" und 4855 als "GWG Wirtschaftsgüter bis 410 € netto" nicht so einfach, weil die Konto (Kategorie-)nummern nur im erweiterten Dialog angezeigt werden.


    480 ist ein Vermögenskonto. Vermögen wird über die Abschreibung als Ausgabe gebucht, Vorsteuer etc. über die Ausgabe-/Einnahmebuchung. Es sind immer 2 Buchungen notwendig.


    4855 ist ein Ausgabekonto. Dies wird direkt gebucht (wie Porto, Bürobedarf usw.). Es ist nur eine Buchung notwendig.


    4855 wird benutzt, um geringwertige Wirtschaftsgüter sofort (also am Tage der Ausgabe) abzuschreiben. Als Abgrenzung zur Abschreibung über Konto 480 wird die Bagatellgrenze von 60 € angesehen (R 5.4 EStR 2005, Abs. 3 - s.u.):
    GWGs bis 60 € werden sofort als Ausgabe mit Konto 4855 gebucht.
    GWGs von 60 bis 410 € werden über Konto 480 gebucht und ins Anlageverzeichnis aufgenommen. Im Gegensatz zu "normalen Anlagegütern" können diese aber am Jahresende komplett abgeschrieben werden.


    Zitat

    Einkommensteuer-Richlinie 2005, EStR 2005, R 5.4:


    Verzicht auf Erfassung
    (3) Geringwertige Anlagegüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG , die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben worden sind, brauchen nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG ), nicht mehr als 60 Euro betragen haben oder auf einem besonderen Konto gebucht oder bei ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem besonderen Verzeichnis erfasst worden sind. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens, für die zulässigerweise ein >Festwert angesetzt wird, brauchen ebenfalls nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden.


    Gruß Thomas

  • Smone
    Das klassische Kriterium ist, ob die Sache selbständig nutzbar ist oder nicht.


    Bspw. ein Anhänger für Deinen Firmenwagen (der nicht von alleine fahren kann). Oder eben auch Computer-Peripherie. Wobei manches natürlich grenzwertig ist. Bei einer eingebauten Festplatte wird keiner auf die Idee kommen, die feste Zuordnung zum Rechner zu bezweifeln. Eine externe Platte wäre hingegen durchaus diskutabel ... sie ist zwar nicht selbständig nutzbar, aber per Definition unabhängig von einem bestimmten Anlagegut.


    Reparatur- u. Erweiterungsteile gehen sogar direkt in das jeweilige Anlagengut ein, der Wert des Afa-Gegenstandes äbdert sich dadurch. Aber auch da hätte ich bspw. kein Problem, einen RAM-Riegel einfach als "übrige Betriebsausgaben" oder "Bürobedarf" zu buchen.

  • Danke für die Antwort, aber hier ist doch eindeutig von GWGs die Rede, damit sollte doch das geklärt sein. Also wenn es ein GWG ist, braucht es doch nicht in ein Verzeichnis, sondern kann doch als Sofortausgabe gebucht werden, oder :roll:

  • Hallo Smone,


    ich glaube seit 2005 oder 2006 müssen GWGs über 60 Euro auch ins Anlageverzeichnis eingetragen werden.
    Tja, es gibt neben GWG's auch noch geringwertigere GWG's :)


    Viele Grüße,


    Oli

  • architom: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt habe ich das auch begriffen, ich sollte mir mal ein Buch über richtiges Kontieren zulegen...... :)


    Aber ich denke mir inzwischen: Als ganz kleiner nebenerwerblich-Gewerbetreibender, wenn auf meiner EÜR alles korrekt angezeigt wird, ist es dann nicht eher nebensächlich, wenn ein GWG auf 4855 oder auf 480 gebucht wird? Sicherlich ist es im Sinne einer korrekten doppelten Buchhaltung schlicht und ergreifend falsch, aber im Sinne einer "kleinen" EÜR, wenn eben das EÜR Formular korrekt ausgewiesen ist.....


    Vielleicht bin ich da einfach auch noch zu sorglos, keine Ahnung....... :roll:


    Viele Grüße,


    Oli

  • kurzer Zwischenstand vom Buhl-Support:


    Zitat


    Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt bezüglich der Berücksichtigung des Kategorie 480 in der Einnahme-Überschuß-Rechnung konnte nach nochmaliger Überprüfung von uns reproduziert werden. Leider können wir Ihnen momentan keinen adäquaten Lösungsvorschlag anbieten. Ihre Anfrage wurde an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie selbstverständlich umgehend benachrichtigt.


    Die Reaktionszeit des Supports empfinde ich übrigens als sehr gut. Es erfolgte immer eine prompte Antwort auf meine Anfragen. Wenn es auch noch nicht zur Lösung geführt hat ...



    Gruß Thomas