Privatanteil Rechtschutzversicherung

  • Mal wieder eine Frage... :) (ich geb so schnell nicht auf :wink: )


    Wie verbuche ich den Privatanteil meiner Rechtschutzversicherung - bzw. wie sieht der Buchungssatz überhaupt aus?


    Meine Idee war folgende:


    1. 4360 Versicherungen an 1200 Bank (als Ausgabe) mit dem kompletten Betrag


    2. 4360 Versicherungen an 1800 Privatentnahmen (als Einnahme - also 1800 im Soll und 4360 im Haben) mit dem jeweilig anteiligen Betrag (also z.B. 45% des kompletten Betrags - z.B. € 11,50).


    Hierbei verringern sich die Privatentnahmen im Kontoauszug jedoch um diese € 11,50 (eigentlich sollten sie sich ja erhöhen).


    Umgekehrt Buchen - also 1800 an 4360 (als Ausgabe) funktioniert nämlich nicht; soll heißen, das Programm läßt es nicht zu.


    Habe ich hier irgendwo einen Denkfehler? Irgendwie muß das doch gehen?


    Mit der Bitte um Hilfe; irgendwie verzweifle ich an diesem Buchungssatz. :oops:

  • Hallo Schreiberlein,


    soviel ich weiss, bist du entweder privat haftpflichtversichert oder geschäftlich, eine gemischte gibt es meines Erachtens nicht.


    Die privaten versichern keine Geschäftsvorfälle und die geschäftlichen keine privaten.


    Auf jeden Fall ist es so bei meinen Versicherungen, kann sein, dass es anderswo anders ist.


    Sollte es bei deiner Versicherung dennoch möglich sein, dann lass dir von der Versicherung den Tarif auseinander rechnen und verbuche nur den Geschäftsanteil.


    Gruß

    kaum macht man´s richtig, schon funktionierts…

  • Hallo heavybyte,


    erstmal vielen Dank für Deine Antwort! :)


    Es geht um die Rechtschutzversicherung (nicht Haftpflicht), aber das ist im Grunde zweitrangig.


    Ich habe mir den Tarif bereits von meiner Versicherung auseinanderrechnen lassen und kann somit die genauen Euro-Anteile für privat und geschäftlich ausrechnen.


    Zitat

    ...und verbuche nur den Geschäftsanteil.


    Aber es wird doch der gesamte Betrag von meinem Geschäftskonto abgebucht.


    ---> Darf der andere Betrag einfach so unter den Tisch fallen???


    Soll heißen, wird bei einer Prüfung durch das Finanzamt nicht auf Übereinstimmung des Gesamtsaldos des geschäftlichen Bankkontos mit dem Kontoauszug aus EÜR&Kasse geachtet?


    Fragende Grüße,


    Schreiberlein