Steuer im Gegenkonto?

  • Hallo!


    Ich taste mich gerade an den Kaufmann ran und hab ein paar Fragen. Bis jetzt hab ich meine EÜR immer mit Wiso-Sparbuch gemacht und deshalb immer direkt gebucht z.B.
    Ausgangsrechnung:
    Betrag: 100,00 S
    Konto: 1800 Bank
    Gegenkonto: 4400 Elöse 16% USt
    Steuer im Gegenkonto: 3 Mehrwertsteuer 16%


    Mit Kaufmann möchte ich die Personenkonten nutzen, dazu hab ich meine erstellte Rechnung aus Auftrag in das Hauptbuch importiert:


    Ausgangsrechnung:
    Betrag: 100,00 S
    Konto: 10001 Debitorkonto
    Gegenkonto: 4400 Elöse 16% USt
    Steuer im Gegenkonto: 3 Mehrwertsteuer 16%


    und aus Zahlungsverkehreingang:


    Betrag: 100,00 S
    Konto: 1800 Bank
    Gegenkonto: 10001 Debitorkonto
    Steuer im Gegenkonto: 3 Mehrwertsteuer 16%


    Meine Frage: Sind die Buchungen soweit richtig? Muss die MwSt. wirklich in beiden Buchungen im Gegenkonto angegeben werden? Ich hab nämlich beim Buchungen erstellen aus Zahlungsverkehreingang Buchungen mit und ohne MwSt im Gegenkonto erhalten. Was stimmt denn nun?
    Ich buche nach der Istversteuerung, buche ich nun den Rechnungsausgang und den Zahlungsverkereingang (Buchungen wie oben beschrieben) an dem Tag, wo das Geld auf dem Konto ist oder den Rechnungsausgang bei Rechnungsdatum und dem Zahlungsverkehr eingang extra?
    Ich hoffe ich hab mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.
    Danke.

  • Hallo Jens,


    ja, ist korrekt fuer "IST-Versteuerung" bei Zahlungseingang dem Deb-Konto den Steuerschluessel zuzuorden.
    Bei Buchungen aus Zalhungsverkehrseingang dann ggf im Hauptbuch nachtragen.


    Aber 16% MwSt? Wir haben 2007 und da gelten ab 01.01.2007 19%.

  • Hallo
    Ich sitze gerade beim Jahresabschluss 2006 und stelle jetzt fest, dass in meiner Einnahme-Überschussrechnung anscheinend ein Fehler ist.
    Wie oben schon beschrieben habe ich die Ausgangsrechnungen im Monat der Rechnungserstellung gebucht und die Zahlungseingänge bei Überweisung.
    Die Mehrwertsteuer ist somit korrekt bei Zahlungseingang gebucht worden.
    Allerdings stehen in der EÜR jetzt unter Erlöse auch die Rechnungen die erst in 2007 bezahlt worden sind. Damit erhöhen sich meine Betriebseinnahmen für 2006 um Umsätze die ich erst 2007 erzielen konnte und erhöhen damit meinen Gewinn für 2006.
    Das kann doch nicht richtig sein?
    In 2005 hab ich noch ohne Debitoren gebucht und somit tauchten auch nur die Zahlungseingänge in der EÜR auf, ich denke das war korrekt.
    Was mache ich falsch?

  • Hallo Jens,
    pruefe doch Dein Erloeskonto unter > Buchaltung > Kontenanalyse
    in Perioden in 2006.
    Wenn dort die Erloes gebucht sind die in 2007 gehoeren, hast Du vielleicht in der Buchungserfassung im Hauptbuch nicht das richtige GJ und di richtige Periode eingestellt? (ganz oben zu sehen)
    Ansonsten stornieren und in 2007 neu erfassen.

  • Hallo Franko!
    Wie ich oben schon mal geschrieben hatte, hab ich die ausgehenden Rechnungen immer gleich im Monat der Rechnungsstellung gebucht.

    Zitat


    Ich buche nach der Istversteuerung, buche ich nun den Rechnungsausgang und den Zahlungsverkereingang (Buchungen wie oben beschrieben) an dem Tag, wo das Geld auf dem Konto ist oder den Rechnungsausgang bei Rechnungsdatum und dem Zahlungsverkehr eingang extra?


    Allerdings bei Rechnungen am Jahresende und bei Rechnungen, wo der Debitor sich viel Zeit lässt beim Begleichen der selbigen, liegt die Erlösbuchung in 2006 und der Zahlungseingang in 2007.
    Ich werde, wie Du geschrieben hast, die unbezahlten Erlösbuchungen in 2006 stornieren und in Zukunft am besten die "Buchungssätze von Auftrag einlesen" erst wenn der Zahlungseingang erfolgt ist.


    Danke.

  • hallo JensD,
    Du bist Istversteuerer, d.h. Du versteuerst Deinen ERlös bei Zahlungseingang. Deine Erlöse buchst Du bei Rechnungserstellung mit Datum, weil Du ja Bilanzierer bist oder, die Steuer führst Du ab wenn das Geld auf Deinem Konto ankommt.
    Buchung bei Rechnungserstellung Debitor/ Erlös
    / nicht fällige Umsatzsteuer


    Buchung bei Zahlungseingang Bank/ Debitor
    nicht fällige Umsatzsteuer/ fällige Umsatzsteuer diese Buchung erstellt glaube ich das Programm, da muß dann Franco weiterhelfen
    Gruß malo


  • Hallo malo und Jens,
    ja die Buchung (Umbuchung) erstellt automatisch das Programm.
    Hier mein Text vom Download "Wiso Debitoren grundlagen.pdf" (ist noch fuer 16%)


    Achtung Ausnahme bei IST-Versteuerung
    Ist das Kennzeichen hierfuer beim Mandanten gesetzt, muss bei Zahlungseingang der gleiche Steuerschluessel wie bei der Ausgangsrechnung auch dem Debitorenkonto zugeordnet werden. Erst hierdurch wird die nunmehr faellige MwSt automatisch aus dem Zwischenkonto in das MwSt Konto gebucht und in der UStVA beruecksichtigt.


    Wenn Du jedoch IST-Versteuerer bist, musst Du ja die USt (MwSt) an das FA erst abfuehren, wenn der Zahlungseingang erfolgt. Aus diesem Grunde wird Deine Zahllast der USt an das Finanzamt auf einem "Zwischenkonto" (SKR03 Konto 1760) automatisch gespeichert und erscheint so noch nicht in der UStVA.


    Erst wenn Du den Zahlungseingang verbuchst, musst daher (als IST-Versteuerer) der USt Betrag vom "Zwischenkonto" auf das normale USt Konto (SKR03 Konto 1775) gebucht werden. Dieses erfolgt automatisch, wenn Du bei der Zahlungseingangsbuchung dem Gegenkonto (Debitorenkonto Kundenkonto) den gleichen Steuerschluessel zuordnest wie bei Deiner Ausgangsrechnung. In der Regel ist das dann Steuerschluessel 3, 16%MwSt.


    Ordne diesen Stuerschluessel jedoch auf keinem Fall dem Personenkonto im Kontostamm direkt zu, weil Du vielleicht meinst, es spart Dir Arbeit.
    Alle Personenkonten sind immer ohne Steuerschluessel.


    Allerdings kannst Du Dir im entprechenden Buchungshelfer vor das "Gegenkonto" ein 30 setzen z.B. 3010000, dann wird beim Aufruf des Buchungshelfers dem Personenkonto automatisch der Steuerschluessel 3, 16%MwSt zugeordnet und Du kannst es nicht vergessen.

  • Hallo malo, Franco,
    erst mal Danke für eure Mühe, ist ja nicht selbstverständlich!


    Mit der Versteuerung ist alles in Ordnung! Das Funktioniert auch genau so wie ihr es beschrieben habt.
    Das Problem ist das Buchen der Erlöse bei Rechnungsstellung auf auf das Erlöskonto.
    Buche ich eine Rechnung z.B. im November und der Kunde bezahlt erst im Januar nächsten Jahres, tauchen die Erlöse als Einnahme in der Einnahme-Überschussrechnung auf dem Erlöskonto auf und gehen damit in den Gewinn über, obwohl ich noch kein Geld gesehen haben.
    Das ist glaube ich, ist nicht richtig.

  • Zitat von "JensD"

    Hallo malo, Franco,
    erst mal Danke für eure Mühe, ist ja nicht selbstverständlich!


    Mit der Versteuerung ist alles in Ordnung! Das Funktioniert auch genau so wie ihr es beschrieben habt.
    Das Problem ist das Buchen der Erlöse bei Rechnungsstellung auf auf das Erlöskonto.
    Buche ich eine Rechnung z.B. im November und der Kunde bezahlt erst im Januar nächsten Jahres, tauchen die Erlöse als Einnahme in der Einnahme-Überschussrechnung auf dem Erlöskonto auf und gehen damit in den Gewinn über, obwohl ich noch kein Geld gesehen haben.
    Das ist glaube ich, ist nicht richtig.


    Hallo Jens,
    das ist nicht richtig. Wie Du diese richtig stellst hab ich ja schon geschrieben und Du hast es schon storniert.
    In Zukunft lies die Buchungen dennoch wie sie kommen ins Hauptbuch ein, kopiere sie dann aber mit gedrueckter linker Maustaste ins Register "Dauerbuchugen". Anschliessend im Hauptbuch loeschen.
    Wenn der Kunde zahlt, die entsprechende Erloeskontobuchung dann von "Dauerbuchungen" zurueck ins Hauptbuch wie oben (drag & drop) und anschliessend in "Dauerbuchungen" loeschen.
    Dann stimmt Dein "Geldflussprinzip", Deine Buchungen, die UStVA und auch die OP's.

  • Hallo zusammen,
    wenn Du aber Bilanzierer bist ist es richtig, wenn bei Rechnungserstellung der Erlös dem Gewinn zufließt. Ist-Versteuerung beim Bilanzierer hat doch nur den Vorteil, daß die Umsatzsteuer erst an das FA abgeführt werden muß wenn das Geld auf dem Konto angekommt. Der Erlös wird dem Monat oder Jahr zugeordnet in dem die Leistung erbracht wurde.


    Beim 4/3 Rechner gilt das Zuflußprinzip. Erlöse zum Gewinn und Umsatzsteuer an das FA bei Zahlungseingang.


    Hab ich ein Loch im Kopf
    Gruß malo