automatische erstellung der USt Voranmeldung

  • Hallo Forum, Hallo kleines Helferlein,


    Ich hätte da zum Programm mal folgende Frage:
    Das Programm bietet die Erzeugung von Umsatzsteuervoranmeldungen an. Wie kann ich dem Programm mitteilen, das mir z.B. eine Wareneingangsrechnung im 1 Quartal vorliegt ich die Ware auch geliefert bekommen habe (Vorsteueranspruch im I Quartal § 15 (1) Nr1 UStG) die bezahlung aber erst im II Quartal erfolgt. Das Problem dürfte sich ja dann auch für die Umsatzsteuerjahreserklärung ergeben.


    Das Problem dürfte eigentlich bei vielen Auftauchen. Da gibts bestimmt eine simple Lösung. Ich hab aber leider im Forum nichts gefunden.


    Jens

  • Aha, schade, aber ist es nicht so, das die Ist oder Soll Versteuerung sich im Bezug auf den Vorsteueranspruch NICHT auswirkt?


    Das soll bedeuten der Vorsteueranspruch besteht meines Wissens immer nach § 15 (1) Nr.1 UStG wenn die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und Leistung bezogen wurde. Die Zahlung der Eingangsrechnung ist unmaßgeblich. Egal ob man die Istversteuerung nach § 20 UStG beantragt hat oder nicht.


    Um daher den Vorsteueranspruch richtig zu benatragen, wäre es gut, wenn das Programm zumindest eine zusätzliche Eingabemöglichkeit für Leistungsbezug/Rechnung (je nachdem was später vorliegt) hätte, damit man die USt-VA einfacher händisch ausfüllen kann.


    Aber vielleicht gibt es so eine Funktion, die mir noch nicht aufgefallen ist. (ggf. halt als Buchungstext erfassen, wobei ich den aber gern mit Text füllen würde)


    Gruß Jensl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jensl_1,


    Zitat von "§ 15 UStG: Vorsteuerabzug"

    Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;


    Zitat von "Mein Büro"

    Falls Ihre Firma der Ist-Versteuerung unterliegt, werden die steuerpflichtigen Umsätze erst nach der Eingabe der Zahlungseingänge gebucht. Bei Rechnungsstellung wird zunächst auf die Standard-Erlöskonten gebucht - bei entsprechendem Zahlungseingang erfolgt dann eine Umbuchung auf die Standardkonten der Ist-Erlöse.


    Ab Mein Büro Professional kannst du zwischen Ist- und Soll-Versteuerung umstellen, in der Standardversion nicht. Generell ist zu beachten, dass Mein Büro ausschließlich eine Einnahmenüberschussrechnung beinhaltet und keine Bilanz.


    Für die Ist-Versteuerung einer EÜR ist die im Programm befindliche Regelung korrekt.

  • Hallo kleines Helferlein,


    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das verwendete Programm ist übrigens EÜR & Kasse 2007.


    Der Zitierte Text aus § 15 UStG bezieht sich, soweit ich das weiß, auf AnZAHLUNGEN. Also auf Zahlungen VOR Ausführung der Leistung. Irgendwie verstehe ich da die Antwort zu meiner Frage nicht? Sorry. Ich wollte doch wissen, warum die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung z.B. 2 Quartal nicht auftaucht, wenn die Ware z.B. am 20.06. geliefert und bei der Ware die Rechnung liegt. Die Zahlung der mir gelieferten Ware erfolgt dann z.B. 15.07. (3 Quartal). Das Programm weist den Vorsteueranspruch in diesem Falle dann im 3 Quartal aus. (Mir ist klar das ich dem Programm zur richtigen Zuordnung der Vorsteuer eigentlich die Information geben muss, das am 20.06. alle Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug vorgelegen haben, ich weiß aber nicht wie und wo ich das dem Programm sagen kann.)


    Ich will ja die Einnahmen-Überschussrechnung. Mir geht es ausschließlich um die Frage der richtig ausgefüllten Voranmeldung im Bezug auf die Vorsteuer.


    Sorry wenn ich so hartnäckig bin, aber diese Fragestellung dürfte sich doch eigentlich für viele Leute ergeben, oder bin ich da total auf dem falschen Dampfer?


    Nach welcher Gesetzesgrundlage soll den der Vorsteueranspruch in o.g. Beispiel richtigerweise im 3 Quartal bestehen?


    Viele Grüße
    Jensl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jensl_1,


    du bist leider am falschen Dampfer. Bei der EÜR gilt in der Regel das Zu- und Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben gehören zu dem Jahr beziehungsweise dem Monat, in dem sie wirklich geflossen sind.
    Ausnahme: wiederkehrende Leistungen innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Jahresende. Beispiel: Eine Miete oder Gebühr für Dezember, die am 5.1. gezahlt wird, ist buchhalterisch noch für das Vorjahr wirksam.


    Siehe hierzu auch §11 Abs. 2 Satz 1 EStG, R 16 Abs. 2 Satz 1 EStR und H 116 EStH. Der Ansatz der Betriebsausgaben ist relevant für die Zahlung der Umsatzsteuer und nicht der Rechnungseingang (Ausnahme: Jahreswechsel).


    Vielleicht erhellend auch dieser Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.betriebsausgabe.de/zufluss-abfluss-prinzip.php">http://www.betriebsausgabe.de/zufluss-a ... rinzip.php</a><!-- m -->


    Vielleicht solltest du dir einmal weiterführende Literatur anschauen, welche die EÜR erläutert. Empfehlen kann ich dir hierfür das Buch "Gewinnermittlung für Selbständige. Praktische Darstellung der Einnahme-Überschuß-Rechnung." von Ralf J. Bombita und Köstler (ISBN 978-3423508230).

  • Hallo kleines Helferlein,


    ich glaube, wir reden komplett aneinander vorbei.
    Mir ist klar, wann im Rahmen der EÜR (also der einkommensteuerlich relevanten Gewinnermittlung) etwas als Einnahme/Ausgabe zu erfassen ist. Das § 11 EStG gilt ist mir bewußt!


    Mir geht es um folgende Programmleistung:
    Vordrucke --> Umsatzsteuer Voranmeldung --> automatisches ausfüllen des Vordrucks Umsatzsteuervoranmeldung.


    Es ist also das Umsatzsteuerrecht was mich interessiert. Hier stellt sich schlicht die Frage in welchem Voranmeldungszeitraum der Vorsteuerabzug geltend (also in den Vordruck eingetreagen) gemacht werden muss.


    Eine Antwort auf meine Frage kann also nur aus dem Umsatzsteuergesetz kommen. NICHT AUS DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ.


    Dazu habe ich halt nur § 15 (1) Nr.1 S.1 UStG gefunden.(siehe meine früheren Postings)


    Ich hoffe ich konnte noch mal deutlich machen, worum es mir überhaupt geht und vielleicht kannst Du meine Postings noch mal unter dem jetzt hoffentlich deutlicher gewordenen Problem, lesen und antworten.


    Vielen Dank für Deine Bemühungen


    Gruß
    Jensl_1

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jensl_1,


    prima, dass wir uns auf den Zeitpunkt von Einnahmen und Ausgaben geeinigt haben. Innerhalb einer EÜR stellt eine Vorsteuerzahlung ausschließlich eine Ausgabe dar und wird daher stets zum gleichen Zeitpunkt gezahlt, wie die eigentliche Ausgabe.


    Wenn als Geld fließt wird gebucht. Dieser Satz gilt mit Ausnahme des Jahreswechsels immer.


    Selbst bei quartalsübergreifen gezahlten Rechnungen erfolgt der Ansatz der Umsatzsteuer dann, wenn die Rechnung an sich beglichen wurde. In deinem Eingangsbeispiel also in Quartal II.


    Wenn du da anderer Ansicht bist, wende dich einmal an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

  • Hallo kleines Helferlein,


    NEIN, ich bin nicht anderer Meinung als Du.


    Alles was Du bisher geschrieben hast kann ich nachvollziehen und zustimmen.


    Leider beantwortet keines Deiner Postings meine Frage nach der Programmleistung "automatisches Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung".


    Mit der EÜR hatte ich keine Probleme. Lediglich die korrekt ausgefüllte Umsatzsteuervoranmeldung konnte mir das Programm nicht liefern.


    Aber ich weiß nicht wie ich das noch klarer schreiben soll.


    Da der Beitrag hier bisher ca. 130 mal aufgerufen wurde, scheinen sich auch andere für die Fragestellung zu interessieren. komisch nur, das niemand sonst etwas zum Thema schreiben kann oder will.


    Dann muss ich halt die Umsatzsteuervoranmeldung manuell ausfüllen.


    Viele Grüße


    Jensl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jensl_1,


    in der Tat scheinen wir nicht auf einen Nenner zu kommen. Dennoch möchte ich es noch einmal versuchen. Wir so verbucht, wie bereits beschrieben wurde, erfolgt die UStVA stets korrekt.


    Da Umsatzsteuer bei Zahlung fällig wird, kann es hier keine unklaren Regelungen geben. Vielleicht hilft dies. Die UStVA in WISO Mein Büro arbeitet bei korrekter Verbuchung vollkommen korrekt. Daher bricht sich alles auf die Buchungen herunter.

  • Hallo kleines Helferlein,


    Wirklich schade, dass Du mir nicht weiterhelfen konntest. Danke das Du es so oft versucht hast.


    Zum Abschluss noch mal:


    Das Problem ergibt sich nur bei der VORSTEUER. Also die Eintragung auf Seite 2 der Umsatzsteuervoranmeldung. Nur darum dreht sich alles.


    Die Gewinnermittlung und die Umsatzsteuerentstehung bei IST-Versteuerung war klar.


    Vielleicht wird aber auch in Zukunft, ich glaube eine liberale partei hat den Vorschlag, für die Vorsteuer auch die ISTversteuerung zu instalieren. Wenn das passiern sollte, dann dürfte die automatische Ausfüllfunktion der Umsatzsteuzervoranmeldung im Bezug auf die Vorsteuer auch richtig sein, so wie das Programm momentan programmiert ist.


    Gruß Jensl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jensl_1,


    das Programm arbeitet korrekt und ein Fehler ist nicht vorhanden. Gerne prüfen wir deine Datensicherung und den vermeintlich festgestellten Fehler gerne im Support. Wende dich doch einmal direkt an den Support.


    Um nochmal zu konstatieren:
    WISO Mein Büro hat aktuell keinen mir oder dem Support bekannten Fehler in Bezug auf die Verbuchung der Vorsteuer.