Mehrwersteuererstattung

  • Wir haben einem schweizer Kunden eine eine dt. Adresse Waren gesendet. Dabei wurde die Mwst. ausgewiesen, bzw. durch den Kunden per Vorkasse bezahlt. Der Kunde hat dann die Waren in die Schweiz ausgeführt und uns die org. Rechnung mit dem Zollstempel zugesandt.


    Wie verbuche ich jetzt die Mwst. welcher der Kunde natürlich von mir zurückhaben möchte?


    Bitte um Feedback


    Gruss


    Torsten


  • Hallo Torsten,
    Dein Kunde muss beim deutschen Finanzamt die "Vorsteuer" geltend machen. Du hast nichts damit zu tun.
    hier der Link <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetung/061_ausl_untern/index.html">http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ ... index.html</a><!-- m -->

  • Zitat von &quot;Torsten99&quot;

    Hi Franco,


    es ist ein "Verbraucher" also kein Unternehmenskunde. Wo kann er die Mwst. zurückholen?


    Oder wie geht das ganze sonst von statten?


    Hallo Torsten,
    lies mal hier:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/78224-mehrwertsteuerr-ckerstattung-f-r-ausland.html">http://www.traum-projekt.com/forum/94-r ... sland.html</a><!-- m -->

  • Hallo Franco,


    dieses trifft es:


    z.B. folgender häufiger Sachverhalt:
    Kunde bestellt aus der Schweiz (= "Drittland", weil kein EU-Mitglied), aber als Lieferadresse gibt er mir eine deutsche Adresse (bei Verwandten, Bekannten ...) in Grenznähe an, um Auslands-Portokosten zu sparen.
    Kunde holt dann die Ware selber in Deutschland ab, fährt damit über die Grenze, lässt sich vom Schweizer Zoll meine Rechnung quittieren (und zahlt die niedrige Schweizer USt.).
    Die vom Zoll quittierte Rechnung schickt mir der Kunde im Original per Post zu, ich erstelle daraufhin eine MWSt.-Gutschrift und erstatte dem Kunden die vorher gezahlte MWSt.
    (ich selber hole mir die USt. mit der nächsten USt.-Voranmeldung auch wieder vom Finanzamt zurück)



    Nur, wie buche ich das?


    Gruss


    Torsten


  • Hallo Torsten,
    deshalb der Link, freue mich, dass ich es fuer Dich gefunden habe :)


    Nur Buchen? Na, die korrigierte Rechnung musst Du ja auch noch erstellen.


    Du bist doch ein ordentlicher Kaufmann und arbeitest mit WisoKaufmann ;)
    Da geht es so:


    Fuer die korrigierte Rechnung in der Vorgangserfassung:
    1. Im Register Archiv Vorgaenge markiere die bereits vorhandene Rechnung mit Taste "in Uebersicht kopieren".
    2. Im Register Vorgaenge diese Rechnung markieren, Taste "Aendern" > aendern und stornieren markieren > OK.
    3. Register Positionen: schreibe einen erlaeuternden Text (Hinweis auf Zolldokument und berichtigte Rchnug) in das Beschreibungsfeld einer neuen Position
    4. Register Adr.-Kennzeichen: aendere im Feld "Steuerkategorie" den Eintrag "1 Inland" auf "2 Ausland"
    5. Drucke diese Rechnung, sende sie an den Kunden.



    Fuer die Buchhaltung:
    1. Lies die Buchungssaetze, einer als Storno der MwST Rechnung der zweite als Buchungssatz fuer Erloese Ausland, ins Hauptbuch ein.
    2. Nach dem Buchungslauf muesste Dein Kunde ein Guthaben auf seinem Personenkonto in Hoehe der MwSt haben.
    3. erstelle einen neuen Buchungssatz fuer diese Erstattung wie z.B. 25,36EUR Haben Konto 1200 Bank Gegenkonto 1xxxx (Debitorenkonto) oder besser gesagt
    25,36EUR >> 1xxxx S an 1200 H.


    Dein UStVA stimmt so ( Korrekturmeldung fuer die entsprechende Periode per Elster ans FA) und auch Deine Erloeskonten stimmen.
    Wenn Du nur eine Gutschrift ueber die MwSt erstellst, ist dieses nicht der Fall, denn es wird zwar das MwSt Konto geaendert, nicht aber die Bemessungsgrundlage auf Basis des Erloeskontos.


    Du koenntest natuerlich auch eine komplette Gutschrift aus der MwSt-Rechnung wandeln und dann eine neue Rechnung mit "Steuerkategorie" "2 Ausland" erstellen.
    Dieses trifft jedoch nicht den Punkt, denn es geht hier noch um die gleiche Leistung und nicht eine neu in Rechnung zu stellende.

  • Ich habe hier in einem älteren Forenbeitrag folgende Vorgehensweise - beschrieben von Herrn Berg gefunden:


    "


    Hallo Torsten,
    deshalb der Link, freue mich, dass ich es fuer Dich gefunden habe :)


    Nur Buchen? Na, die korrigierte Rechnung musst Du ja auch noch erstellen.


    Du bist doch ein ordentlicher Kaufmann und arbeitest mit WisoKaufmann ;)
    Da geht es so:


    Fuer die korrigierte Rechnung in der Vorgangserfassung:
    1. Im Register Archiv Vorgaenge markiere die bereits vorhandene Rechnung mit Taste "in Uebersicht kopieren".
    2. Im Register Vorgaenge diese Rechnung markieren, Taste "Aendern" > aendern und stornieren markieren > OK.
    3. Register Positionen: schreibe einen erlaeuternden Text (Hinweis auf Zolldokument und berichtigte Rchnug) in das Beschreibungsfeld einer neuen Position
    4. Register Adr.-Kennzeichen: aendere im Feld "Steuerkategorie" den Eintrag "1 Inland" auf "2 Ausland"
    5. Drucke diese Rechnung, sende sie an den Kunden.



    Fuer die Buchhaltung:
    1. Lies die Buchungssaetze, einer als Storno der MwST Rechnung der zweite als Buchungssatz fuer Erloese Ausland, ins Hauptbuch ein.
    2. Nach dem Buchungslauf muesste Dein Kunde ein Guthaben auf seinem Personenkonto in Hoehe der MwSt haben.
    3. erstelle einen neuen Buchungssatz fuer diese Erstattung wie z.B. 25,36EUR Haben Konto 1200 Bank Gegenkonto 1xxxx (Debitorenkonto) oder besser gesagt
    25,36EUR >> 1xxxx S an 1200 H.


    Dein UStVA stimmt so ( Korrekturmeldung fuer die entsprechende Periode per Elster ans FA) und auch Deine Erloeskonten stimmen.
    Wenn Du nur eine Gutschrift ueber die MwSt erstellst, ist dieses nicht der Fall, denn es wird zwar das MwSt Konto geaendert, nicht aber die Bemessungsgrundlage auf Basis des Erloeskontos.


    Du koenntest natuerlich auch eine komplette Gutschrift aus der MwSt-Rechnung wandeln und dann eine neue Rechnung mit "Steuerkategorie" "2 Ausland" erstellen.
    Dieses trifft jedoch nicht den Punkt, denn es geht hier noch um die gleiche Leistung und nicht eine neu in Rechnung zu stellende.


    "


    Ich habe eine Datensicherung vor der oben beschriebenen Vorgehensweise und eine danach angelegt.


    Das alles funktioniert ganz ausgezeichnet - NUR leider ändert sich beim Ausdruck meiner Ust-Voranmeldung in Zeile 26 garnichts? :(


    Und der Betrag am Ende (verbleibende Vorauszahlung) hat sich auch nicht geändert.


    Im Kundenkonto als auch im Konto 1766 ist alles richtig gegen gebucht.


    Was ist da falsch gelaufen?


    So pflichtbewußt, wie ich bin habe ich auch schon via Elster die Berichtigung verschickt.



    =================================================
    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
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  • Bis auf Punkt 3 unter "Für Buchhaltung" habe ich alles so gemacht.


    Mein Kunde hat seine Lieferungen auf 2 Rechnungen verteilt. Außerdem habe ich Ihm eine Rechnung für die Aufwandsentschädigung gestellt.


    Unter "Zahlungsverkehr/offene Posten" habe ich dann anhand seiner Kunden-Nr. obige 3 Vorgänge gesucht und eine Überweisung erstellt.


    Danach habe ich Kontoauszüge abgeholt und abgeglichen.


    Ich habe "Haben-Buchhaltung". Nach dem letzten Schritt sollte sich eigentlich meine fällige Vorauszahlungzahlung ans FA um genau den Mwst.-Betrag verringert haben (ca. 790,00 EUR) - ist aber nicht so. Im April ist garnichts passiert und im Mai hat sich der Betrag gerade mal um ca. 200 veringert.



    Schönes Wochenende!



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  • ... Nachtrag:


    Herr Berg war so freundlich, mir per Fernwartung die Sache zu reparieren.


    Was ich verstanden habe: Vom Programm wurde falsch verbucht.


    Herr Berg hat ca. 30 Min. benötigt, um diesen Sachverhalt wieder in Ordnung zu bringen.


    Wie kann so etwas bei einem geprüften Buchhaltungsprogramm passieren?



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  • was ich getan habe?


    Genau wie in Beitrag 10 beschrieben.


    Ich könnte mir vorstellen, dass es etwas mit meiner IST-Buchhaltung zu tun hat.


    Die buchhalterischen Qualitäten des Programms sehe ich etwas skeptisch. Das war nicht der erste Fehler, wo etwas falsch gelaufen ist :(



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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich könnte mir vorstellen, dass es etwas mit meiner IST-Buchhaltung zu tun hat.


    Zitat

    Was ich verstanden habe: Vom Programm wurde falsch verbucht.


    Mich würde interessieren:


    Wie war das Datum der Ausgangsrechnung, wann die Zahlung, welche Umsatzsteuervoranmeldung haben Sie übermittelt, wann haben Sie die Eingangsrechnung gebucht und wann storniert?
    Und welchen Korrekturmonat haben sie an das Finanzamt übermittelt?