Gebraucht - gegen Neuware

  • Hallo,


    habe folgende Problem. Ich habe einen Online-Shop, als Aktion wollen wir Neuware anbieten die man aber auch "Tauschen" kann d.h. der Kunde kann mit gebrauchten Waren (von sich) die Neuware anzahlen bzw. in Zahlung geben.


    Beispiel:


    Neuware Preis: 59,99 €
    Kunde gibt gebrauchte Ware in Zahlung: 40,00 €
    = Kunde muss nur noch 19,99 € für die Neuware zahlen.


    Wie kann ich sowas buchen bzw. wie schreibe ich die Rechnung so das unser liebes Finanzamt kein Stress macht?!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Fable,


    sollte man nicht, wenn man Sonderaktionen anbietet, wissen, wie diese steuerlich zu behandeln sind?


    Inzahlungnahmen sind steuerlich gesehen meines Wissens nach nichts als Ankäufe und Verkäufe. Man buch eine Eingangsrechnung und eine Ausgangsrecht. Fertig.