Umsatzsteuer in der Bilanz richtig zuordnen

  • Nachdem ich den Jahresabschluss meiner GmbH im letzten Jahr noch mit Lexware Financial Office erstellt habe, habe ich nun den ersten Jahresabschluss mit Wiso Kaufmann erstellt.
    Dabei bin ich auf folgendes Problem gestossen:
    Bei Wiso Kaufmann:
    - werden die Umsatz- und Vorsteuerbeträge in der Bilanz als Passiva unter sonstigen Verbindlichkeiten aufgeführt
    - werden die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als Forderungen unter sonstigen Vermögensgegenständen auf der Aktiva-Seite ausgewiesen.


    Bei Lexware Financial Office bzw. Lexware Buchhalter werden die Summen gegeneinander verrechnet, eine verbleibende Forderung unter Sonstige Vermögensgegenstände dargestellt bzw. eine verbleibende Verbindlichkeit unter Sonstige Verbindlichkeiten dargestellt.
    Bei Wiso Kaufmann ergibt sich also eine Bilanzverlängerung um etwa die Höhe der Umsatzsteuervorauszahlungen. Das sollte eigentlich so nicht sein. Bei Wiso Kaufmann kann man zwar für jedes einzelne Konto festlegen, dass es je nach Kontostand (Soll oder Haben) auf verschiedene Seiten der Bilanz verbucht wird. Aber nicht für das Resultat der Verrechnung mehrerer Konten.


    Meine Lösung:
    Ich habe das Problem umgangen, indem ich das Konto 1780 Umsatzsteuervorauszahlungen den sonstigen Verbindlichkeiten zugeordnet habe, nachdem ich errechnet habe, dass insgesamt eine Verbindlichkeit bleibt.
    Bei einer verbleibenden Forderung müsste ich dann alle Umsatz- und Vorsteuerkonto den sonstigen Vermögensgegenständen zuordnen.
    Damit erhalte ich das gewünschte Ergebnis, ich muss die Zuordnung aber jedes Jahr entsprechend anpassen.


    1. Kennt da jemand eine bessere Lösung?


    2. Ich bin kein Buchhalter oder Steuerfachmann und weiß nicht, ob die Vorgehensweise von Wiso Kaufmann zulässig ist oder nicht. Weiß jemand da etwas mehr zu diesem Thema?
    Gruss
    Andy

  • Hallo Andy,
    beide Darstellungen, WisoKaufmann und Lexware sind absolut richtig.


    Ein "Verrechnung" findet bei WisoKaufmann nicht automatisch statt.


    Wie Du die UST Konten saldierst steht in meiner Anleitung Jahrsabschluss (download von meiner hompage).


    Im Detail


    Zitat aus


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1894037.html">http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1894037.html</a><!-- m -->


    "Ob es sinnvoller ist, diese Buchungen in der EB des Folgejahres vorzunehmen, oder ob Bilanzidentität Vorrang hat und daher schon (und zwar, wie gesagt, nach der letzten USt-haltigen Buchung und nach USt-Verprobung) per Schlussbilanz umgebucht werden muss, wird unterschiedlich beurteilt. Erfahrungsgemäß ist das technische Argument "offener Ausweis nach Konten" das des Buchhalters, der sich bei der USt-Verprobung und Erstellung der Steuererklärung nicht mit irgendwelchen exceleien rumschlagen will, und das eher akademische "ein einziges abgestimmtes USt-Konto entspricht der Bilanzposition" das des Wirtschaftsprüfers bzw. WP-Assistenten."


    Ich halte also den "offenen Ausweis nach Konten" fuer geeignet.