abgeschriebene GWG auch in neues Jahr übernehmen?

  • Hallo,
    habe im letzten Jahr GWG`s abgeschrieben. Da diese ja einen Wert besitzen, wüsste ich gern ob ich diesen Wert im neuen Jahr als Eröffnungsbuchung eintragen kann oder nicht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Astrid

  • Hallo Astrid,
    wenn du die GWG auf 0 abgeschrieben hast, haben sie ja wohl keinen rechnerischen/buchhalterischen Wert mehr, sonst würde das Verfahren keinen sinn ergeben.
    Du kannst sie in deinem Anlagenspiegel mit Null-Wert ausweisen und fortführen. Wenn du die Anlagenbuchhaltung vom Kaufmann benutzt, geht das sehr gut.


    Du hast auch die Möglichkeit (bis 2007) bis auf einen Erinnerungswert von 1 € abzuschreiben.


    Ab 2008 gelten ohnehin andere Spielregeln.