Hallo,
habe im letzten Jahr GWG`s abgeschrieben. Da diese ja einen Wert besitzen, wüsste ich gern ob ich diesen Wert im neuen Jahr als Eröffnungsbuchung eintragen kann oder nicht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Astrid
abgeschriebene GWG auch in neues Jahr übernehmen?
- awge1
- Erledigt
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Hallo Astrid,
wenn du die GWG auf 0 abgeschrieben hast, haben sie ja wohl keinen rechnerischen/buchhalterischen Wert mehr, sonst würde das Verfahren keinen sinn ergeben.
Du kannst sie in deinem Anlagenspiegel mit Null-Wert ausweisen und fortführen. Wenn du die Anlagenbuchhaltung vom Kaufmann benutzt, geht das sehr gut.Du hast auch die Möglichkeit (bis 2007) bis auf einen Erinnerungswert von 1 € abzuschreiben.
Ab 2008 gelten ohnehin andere Spielregeln.
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Hallo Eva-Maria,
vielen Dank für deine schnelle Antwort - hast mir geholfen.
Viele Grüße
Astrid -
Gern geschehen, Astrid