1%-Regelung KFZ

  • Hallo,


    den Ansatz für die private Nutzung hatte mir mein Stb (noch in Zeiten einträchtigen Miteinanders) wie folgt ermittelt:
    Listenpreis: 19.950 € (Gekauft noch mit 16% MwSt.); davon 1% = 199,50 €.
    Von den 199,50 € gehen 20 % = 39,90 € an 8924,
    der Rest (159,60 €) zuzügl. 19% MwSt. an 8921.


    Ich hab diesen Ansatz noch in keiner Literatur (auch nicht in diesem Forum) gefunden. Bezeichnenderweise wurden durch den Stb im Vorjahr auch ganz andere Werte gebucht.


    Was buche ich denn nun richtig?


    Gruß Micha

  • Hallo Micha,
    die 80/20 % Regel ist gängige Praxis.
    Denn ein Teil der Kfz-Kosten unterliegt ja nicht dem Vorsteuerabzug: Kfz-Versicherung, Steuer, Abschreibung


    Die 1 % der Nutzungsentnahme ist pro Monat gemeint, wie hoch ist denn die Differenz zu den Zahlen die dein StB angesetzt hat?

  • Hallo Eva-Maria.


    vielen Dank für die interessante Erläuterung. Jetzt bin ich selbst darauf gekommen, dass die von mir gefundenen gebuchten Werte natürlich nur netto-Beträge sind, die Differenz (Umsatzsteuer) erscheint ja woanders. Damit passt es natürlich.


    Mit dankerfüllten Grüßen


    Micha