Angebot vs. Kostenvoranschlag

  • Weiss jemand, ob es rein rechtlich einen Unterschied macht, ob auf dem Schreiben nun >Angebot< oder >Kostenvoranschlag< steht?


    Einige Kunden möchten von mir einen Kostenvoranschlag. Ich schicke denen dann ein Angebot. Bisher hat sich zwar niemand beschwert, ich wüsste halt nur gerne, ob es dort rechtlich einen Unteschied gibt.

    *Jeder kriegt das, was er verdient*


    Mit freundlichen Grüssen,
    Noob

  • Faustformel:


    Wenn ein Angebot (ohne Zusatzvereinbarung) zu einem Auftrag führt, ist der letztlich zu zahlende Preis (und Ware/Dienstleistung) festgetackert.


    Ein Kostenvoranschlag ist ein Überschlag des Handwerkers/Dienstleisters, welche Kosten wohl wofür entstehen werden. Schließt aber Unwägbarkeiten ein. Nach gängiger Rechtsprechung wird immer von 15--20-prozentiger Überschreitungsmöglichkeit ausgegangen.


    Von daher sind Deine Kunden mit einem Angebot (= ich biete Dir einen Vertrag an mit genau folgenden Konditionen) eigentlich immer besser bedient.

  • Ja, meine Kunden sind damit dann wohl besser bedient, aber bei Reparaturen lassen sich meine Kosten leider vorher nicht ganz genau einschätzen. Mmh - da bleibt mir wohl nur zusätzlich Word zu benutzen :(
    Schade eigentlich.
    Danke für die Antwort.

    *Jeder kriegt das, was er verdient*


    Mit freundlichen Grüssen,
    Noob

    • Offizieller Beitrag

    Nein bleibt es dir nicht, ich habe schnell noch eine passende Vorlage online gestellt, die du unter Betas und Tests findest.


    Hier wurde nur das Wort Angebot durch Kostenvoranschlag ersetzt.