Steuerschlüssel bei automatisch verbuchten Zuschlägen

  • Hallo allerseits!


    Mir ist in "Mein Büro 2009" ein Programmverhalten aufgefallen, von dem ich nicht weiß, ob es sich um einen Fehler handelt. Zumindest ist es für Anfänger etwas verwirrend, daher möchte ich es hier ansprechen und um eine entsprechende Überprüfung bitten.


    Wenn ich eine Zahlung erfasse und der Kategorie "Zahlung vom Kunden" zuweise, der tatsächlich gezahlte Betrag aber den Rechnungsbetrag übersteigt, dann bietet mir "Mein Büro 2009" die Möglichkeit, die Überzahlung als Zuschlag zu verbuchen. Dadurch wird automatisch eine Splittbuchung erstellt, mit einer Buchung für die Zahlung der Rechnung und einer für den Zuschlag.


    Die Rechnung enthält in meinem Fall ausschließlich Artikel mit 19 % Umsatzsteuer. Nach allem was ich bisher über die Versteuerung von Zuschlägen herausgefunden habe, muß daher auch die Überzahlung mit 19 % versteuert werden. Trotzdem bucht "Mein Büro 2009" den Zuschlag, wie in der UStVA zu sehen ist, automatisch mit 7 % Umsatzsteuer.


    Ich denke daher, daß die automatische Verbuchung von Zuschlägen sehr leicht zur Anwendung eines falschen Steuerschlüssels führt. Es wäre auch zu überprüfen, ob es für das Programm möglich ist, den richtigen Steuerschlüssel aus der Rechnung abzuleiten. In Fällen, in denen das nicht möglich ist, könnte man dem Benutzer einen Warnhinweis anzeigen, daß der automatisch verwendete Steuerschlüssel eventuell nicht richtig ist, oder ihn gleich nach dem Steuerschlüssel fragen.


    Gruß


    Matthias

  • Klarstellend ist anzumerken, dass Eisenbart uns hier folgende Mitteilung des Buhl Support an ihn zur Kenntnis gebracht hat:


    "Die Auswertung des Kontos 8200 auf zwei verschiedene EÜR Positionen je nach ausgewähltem Steuerschlüssel ist korrekt, wie verschiedene Referenzprogramme und der Steuerberater mitteilt. Wir prüfen jedoch die automatische Verbuchung von Zuschlägen und werden sehen, ob es eine Lösung gibt, die auch für steuerliche Laien eine größere Transparenz bietet."


    Insoweit ist Buhl bereits an dieser Thematik dran.

  • Siehe dazu auch diesen Beitrag: <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://bk.buhl.de/forum/viewtopic.php?f=13&p=24056#p24056">viewtopic.php?f=13&p=24056#p24056</a><!-- l -->


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi