§35a HHD / Juhu das kleine Helferlein ist wieder da

  • Hallo kleines Helferlein


    Ich bin mir sicher, dass du deinen Urlaub verdient hattest und froh jetzt wieder von dir zu hören (lesen).
    Könntest du bitte auch zu diesen beiden Beiträgen Stellung nehmen?


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic2366-0-asc-0.html">http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic2366-0-asc-0.html</a><!-- m --> Beitrag von prontoman
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    Ich hätte auch gleich noch eine Frage:


    Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass MB nicht Modular aufgebaut sei.
    MB ist doch ein, wie soll ich es bezeichnen, abklatsch von Orgamax und Orgamax ist sehr wohl Modular aufgebaut.
    Oder sehe ich das Falsch ?


    Ich versuche so nebenbei immer noch mit der Rechnungsgestaltung zu tricksen (Problem siehe link zu meinem Beitrag)
    Doch nun kommt ein neues Problem hinzu.
    Meine Kunden wollen für Haushaltsnahe Dienstleistungen (HHD) Rechnungen nach §35a EStG, Absatz 2 ,Satz 1+2 mit dem Zusatz:


    Im Rechnungsbetrag sind
    Lohnkosten von brutto € xxx.xx
    (inkl. An-/Abfahrt, Kfz, Maschinen, etc.)
    und
    Materialkosten von brutto € xxx.xx
    enthalten.


    Hat jemand einen Vorschlag wie man das autom. berechnen und auf die Rechnung bringen kann ?


    Gruß Mark

  • Hi, Mark,
    mit dem Problem der Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen stehst du bestimmt nicht allein da. Etwas mehr Flexibilität würde MB2007 bestimmt gut tun. Ob eine Zwischensummen-Automatik mit separatem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten mit Bordmitteln hinzukriegen ist, wage ich aber zu bezweifeln.


    Andererseits frage ich mich, ob es sich für dich bei monatlich


    Zitat

    "fünf (Sammel-) Rechnungen für mehrere erbrachte Dienstleistungen"


    wirklich lohnt, große Energie auf Automatisierungslösungen zu verwenden: Was hältst du stattdessen davon, alle Leistungen, bei denen es sich um "Arbeitskosten" i. S. des §35a EStG handelt, mit einem "A" anfangen zu lassen, und die sonstigen z. B. mit einem "M" (wie "Material"). Die Rechnung sortierst du dann nach der Artikelnummer und verweist dann im "Schlusstext darauf, dass es sich z. B. bei den Positionen 1 bis 7 um Arbeitskosten handelt. Als "quick'n dirty"-Alternative wäre eine auch Aufsplittung in zwei Rechnungen denkbar. Bestimmte Rechnungsformvorschriften gibt es meines Wissens für den § 35a EStG noch (? :-)) nicht...
    Schön grüßt der
    telemann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MAK66,


    ich werde mir später die Beiträge einmal zur Gemüte führen, ist ja nicht wenig Text, der da verzapft wurde. Generell sehe ich es aber nicht als meine Aufgabe an auf Warum-Fragen zu antworten, da die Intention hinter WISO Mein Büro und OrgaMax und den Unterschieden und Gemeinsamkeiten hier im Forum bereits zu Genüge dargestellt wurde.


    Warum-Fragen riechen nach geforderter Rechtfertigung und ich sehe nicht, dass wir uns irgendwie rechtfertigen müssten. Es hat einfach etwas mit Form zu tun, daher überdenkt einmal die gestellten Fragen.


    Manchmal kommen mir einige Themen hier im Forum so vor, als habe jemand eine Zange gekauft und bemängelt nun die Funktionalität beim Nagel in die Wand schlagen. ;) Aber das ist nur mein ganz privater Eindruck.

  • Zitat

    Manchmal kommen mir einige Themen hier im Forum so vor, als habe jemand eine Zange gekauft und bemängelt nun die Funktionalität beim Nagel in die Wand schlagen.


    Was daran liegen mag, daß der Hersteller der Zange auf die Verpackung geschrieben hat: "Damit lassen sich bequem alle notwendigen Nägel einschlagen!"

  • Zitat von &quot;rwi&quot;


    Was daran liegen mag, daß der Hersteller der Zange auf die Verpackung geschrieben hat: "Damit lassen sich bequem alle notwendigen Nägel einschlagen!"


    :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo rwi,


    ein out-of-the-box Produkt kann nicht alle Wünsche des Einzelhändlers um die Ecke, des Internetverkäufers, eines Handwerkers und eines Handelsreisenden ohne Einbußen beinhalten. Dazu sind die Anforderungen einfach zu spezifisch.


    Für den einen bedeutet Rechnungen schreiben schon einen völlig anderen Inhalt als für den anderen.

  • Hallo,

    Zitat von &quot;kleines Helferlein&quot;


    ein out-of-the-box Produkt kann nicht alle Wünsche des Einzelhändlers um die Ecke, des Internetverkäufers, eines Handwerkers und eines Handelsreisenden ohne Einbußen beinhalten. Dazu sind die Anforderungen einfach zu spezifisch.


    Für den einen bedeutet Rechnungen schreiben schon einen völlig anderen Inhalt als für den anderen.


    Das ist alles richtig, und ich denke von jedem hier nachvollziehbar das es keine 100%-ig optimale Lösung für jeden geben kann. Wenn ich so etwas haben will kann ich mir ja etwas (für richtig viel Geld) maßschneidern lassen.
    Aber ich denke das es mit relativ wenig Aufwand und ein bisschen gutem Willen machbar wäre dem out-of-the box Produkt ein ein wenig Flexibilität zu verpassen, um es selbst an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen aus Worms
    Dieter