Verwendungszweck mit 8 Zeilen

  • Ich habe ca. 150 solche Vorgänge pro Jahr. Würdest Du damit auch zum Webbanking greifen?


    Ich muss dazusagen, dass ich für einen Verein die Spenden und Beiträge einziehe. Ich selbst kann (leider) nicht so oft spenden! :(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Hans Juergen"

    Ich habe schon seit längerem das Gefühl, dass Buhl-Data sich überhaupt nicht für das interessiert, was den Nutzer stört - auch wenn es nur "Kleinigkeiten" sind.


    Das stimmt einfach nicht. Es gibt viele Funktionen, die im Forum und Newsgroup von uns Usern erwünscht und umgesetzt wurden.

    Zitat

    Ich reklamiere die Einschränkung auf zwei Zeilen schon seit vielen Jahren, so wie andere "Designwünsche" und Fehler auch, es tut sich so gut wie nichts.


    Nicht jeder Wunsch wird erfüllt, das ist richtig. Damit wir uns nicht mißverstehen: auch ich bedaure es, daß dieser Vorschlag bisher nicht umgesetzt wurde. Der Diskussion nach zu urteilen, habe die Programmierer dieses Feature nicht vergessen.

    Zitat

    Schade auch, leider bringt auch die Drohung mit dem Wechsel zu einem kundenfreundlicheren Produkt bei so einem geringen Preis nichts.


    Nenne mir bitte das Softwareprodukt, bei dem alle Userwünsche sofort und vollständig umgesetzt werden.


    Gruß
    Dirk

  • Hallo Dirk,


    wenn es das gäbe, wäre ich schon lange nicht mehr bei MG. MG ist ja auch nicht schlecht, aber an vielen Stellen m.E. zu unflexibel.


    Die fehlenden Verwendungszweckzeilen sind doch eindeutig keine Arbeitsbeschaffungsmassnahme, sondern in der jetzigen Form ein Designfehler der Software. Wenn die Banken mehr Zeilen vorsehen, darf mich doch ein Bankingprogramm nicht einschränken - oder siehst Du da einen Sinn? Müssten also schon seit Jahren (!) implementiert sein.


    Und dann: ich habe eine Banking-Software gekauft, keine Punktesammlersoftware. Wieso werden Payback und sonstige Punktekonten (die ich durchaus auch nutze) bevorzugt und Santander- und Barclays-Kreditkarten Zugänge ignoriert?


    Oder: warum wird an den Filtermöglichkeiten nichts getan? Seit Jahren gleich, oft reklamiert - aber niemand kümmert sich darum. Der Programmieraufwand ginge gegen Null (also z.B. beim Filtern nach Absolutbeträgen =+10,00 oder -10,00 oder nach Ungefährbeträgen 8,00 bis 8,99 Euro selektieren). Ich habe Programmieren von der Pike auf gelernt - es wäre ein Klacks, die bestehenden Funktionen zu erweitern.


    Gruß
    Hans Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Zitat von "Hans Juergen"

    Die fehlenden Verwendungszweckzeilen sind doch eindeutig keine Arbeitsbeschaffungsmassnahme, sondern in der jetzigen Form ein Designfehler der Software. Wenn die Banken mehr Zeilen vorsehen, darf mich doch ein Bankingprogramm nicht einschränken - oder siehst Du da einen Sinn? Müssten also schon seit Jahren (!) implementiert sein.


    Wie bereits geschrieben: Ich bin für die mehr Verwendungszweckzeilen und ja, ich weiß, dass es in anderen Produkten drin ist.


    Allerdings bietet MG eine Vielzahl von Zugängen und Formaten an und die müssen unter einen Hut gebracht werden.
    Und so ist es z.B. so dass meine Bank über Internet 2 Zeilen anbietet, über HBCI-Einzelüberweisung 4 Zeilen und über HBCI-Sammelüberweisung 14 Zeilen. Wobei erst nach der Erfassung der Überweisung entscheiden wird, ob es eine Einzel- oder Sammelüberweisung wird.
    Spendenüberweisungen unterscheiden sich nicht nur durch die 3 VWZ Zeilen sondern haben auch noch einen anderen Textschlüssel (69 statt 51). Ein anderer Textschlüssel ist aber wiederum nur im HBCI und nicht im InternetBanking möglich.


    Und das alles muss für jedes Rechenzentrum berücksichtigt werden ... insofern lässt man es halt momentan beim kleinsten gemeinsamen Nenner - 2 Zeilen.


    Grüße


    Sandro

  • Hallo Sandro,


    selbst bei mageren zwei Zeilen wird ja, wie anderswo geschrieben, manchmal etwas abgeschnitten. Also sollte nicht eine Einschränkung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner eine sinnvolle Verwendung einschränken, sondern man sollte das größte gemeinsame Vielfache nehmen. Wenn etwas abgeschnitten wird, dann merkt man sich das doch bei seinem eigenen Konto und macht es beim nächsten Mal besser.


    So, wie jetzt implementiert, habe ich ja überhaupt keine Chance, es für manche Anwendungsfälle richtig zu machen. Ich denke, das Beharren auf den wenigen Zeilen hat tatsächlich nur den einen Grund, den man mir vor ca. 7 Jahren schon bei der Hotline genannt hat: die Programmierung kostet Geld und angeblich will es kaum jemand haben.


    Interessant ist auch Deine Info, dass für Spenden ein bestimmter Schlüssel genutzt wird. Was hat es damit auf sich? Ist mir noch nie aufgefallen.


    Gruß
    Hans Jürgen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Hans Juergen"

    selbst bei mageren zwei Zeilen wird ja, wie anderswo geschrieben, manchmal etwas abgeschnitten.


    Das BGH hat in einem Urteil von 1976 entschieden, dass alle Informationen weitergeleitet werden müssen.
    Sollte eine Bank dies unterlassen (z.B. durch abscheinden des VWZ) und es entsteht dir dadurch ein finanzieller Schaden (Mahngebühren weil nicht zuordenbar) ist die Bank (da sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat) Schadensersatzpflichtig.


    Wir reden hier von rein technischen Problemen, dass einige Banken es nicht ermöglichen mehr als 2 Zeilen zu erfassen. (Und 2 Zeilen zu erfassen - das sollte eigentlich jede Bank unterstützen)


    Zitat

    So, wie jetzt implementiert, habe ich ja überhaupt keine Chance, es für manche Anwendungsfälle richtig zu machen.


    Doch - so wie es ist funktioniert es IMHO bei jeder Bank - und wenn nicht ist die Bank schuld. :lol:


    Zitat

    Ich denke, das Beharren auf den wenigen Zeilen hat tatsächlich nur den einen Grund, den man mir vor ca. 7 Jahren schon bei der Hotline genannt hat: die Programmierung kostet Geld und angeblich will es kaum jemand haben.


    Woher willst du wissen, dass Buhl darauf beharrt?


    Zitat

    Interessant ist auch Deine Info, dass für Spenden ein bestimmter Schlüssel genutzt wird. Was hat es damit auf sich? Ist mir noch nie aufgefallen.


    Spenden können über "Spendenüberweisung" gesendet werden.
    Die Überweisungen bekommen dann den Textschlüssel 69 und sollten beim Empfänger dann auch mit dem GVC (Geschäftsvorfallcode) 69 im Kontoauszug gutgeschrieben werden (d.h. beim Vorgang steht "Spende").


    Zum Verwendungszweck sagt die Spezifikation:


    Damit hat es der Spendenempfänger bei der Weiterverarbeitung der Spendeneingänge und der (automatischen) Generierung der Spendenquittungen einfacher - und Buhl wäre in der Pflicht die Überweisungsmaske so anzupassen, dass für Spendenzahlungen z.B. die Andresse des Kontoinhabers automatisch in den VWZ eingestellt wird.


    Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt ;)


    Viele Grüße


    Sandro

  • Hallo Sandro,


    was machst Du beruflich? Soviel Hintergrundwissen kann man doch eigentlich nur haben, wenn man beruflich damit befasst ist!


    Zitat

    Zitat:
    So, wie jetzt implementiert, habe ich ja überhaupt keine Chance, es für manche Anwendungsfälle richtig zu machen.
    Doch - so wie es ist funktioniert es IMHO bei jeder Bank - und wenn nicht ist die Bank schuld.


    Ich meine, dass ich so auf keinen Fall die drei für Spenden erforderlichen Zeilen eingeben kann - ich weiß ja, dass meine Bank das kann! Und das ist MG schuld!


    Zitat

    Woher willst du wissen, dass Buhl darauf beharrt?


    Weil man es mir damals gesagt hat und später auch immer mal wieder (Hotline). Habe allerdings lange Zeit nicht mehr dort nachgefragt, sondern nur ab und zu hier im Forum. Und wenn Sie nicht darauf beharren würden: wo bleibt denn die Änderung?


    Danke für die vielen Infos! Ich dachte bisher, auch aufgrund fremder Spendenüberweisungsträger, dass nur der Name des Spenders und die Steuernummer des Empfängers aufgeführt sein müssen (mehr habe ich dann auch nie dank MG draufbekommen).


    Gruß
    Hans Jürgen

  • Hallo zusammen,
    in der elektronische Zahlungsüberweisung ist eigentlich definiert, dass pro Zeile 54 Zeichen verarbeitet werden. Die Einschränkung auf 27 Zeichen pro Zeile gilt eigentlich nur für handschriftlich ausgefüllte Belege, die dann maschinell erfasst werden. Auch in der Steinzeit der Belegerfassung wurden schon 54 Zeichen pro Zeile (maschinell) verarbeitet.
    Mir würden für die meisten Fälle schon die 128 Zeichen reichen, auch wenn DATA VWZ-Erweiterungsteile zulässt.
    Welches Institut lässt keine 128 Zeichen im VWZ beim HBCI/PIN-TAN zu?
    Mit der der RAIBA-Software war das kein Thema.


    Ciao,
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,


    laut Spezifikation ist für den Verwendungszweck eine maximale Länge von 27 Zeichen vorgesehen.


    Zitat von "ppmss"

    Welches Institut lässt keine 128 Zeichen im VWZ beim HBCI/PIN-TAN zu?
    Mit der der RAIBA-Software war das kein Thema.


    Auch in der "RAIBA-Software" ist meines Wissens die Anzahl der Zeichen pro VWZ auf 27 Zeichen beschränkt. In der Onlinehilfe des Programms findet man folgenden Hinweis zu den Optionen des Verwendungszwecks:


    Zitat
    • Eingabe auf maximale Zeichenzahl beschränken: Pro Verwendungszweckzeile sind maximal 27 Zeichen erlaubt. Es erfolgt kein Zeilenumbruch.
    • Automatisch in nächstes Feld wechseln: Bei der Eingabe des Verwendungszwecks erfolgt automatisch ein Zeilenumbruch nach 27 Zeichen.
    • Nach Eingabe automatisch verteilen: Nach Eingabeende erfolgt die automatische Verteilung des Textes auf die Verwendungszweckzeilen.


    MG verhält sich wie Option 1. Kann es sein, dass in den Einstellungen des Programms die dritte Option - automatisch verteilen - aktiviert war?


    Gruß
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,
    danke für Deine Antwort.
    Vorab: Ich habe bis vor 7 Jahren bei einem Softwarehaus EZÜ-Software geschrieben und gepflegt und habe da über 200 Geldinstitute in Deutschland betreut.
    In diesem Bereich wurden ZV-Belege gescanned, über eine Reco geschickt, nachbearbeitet und DATA-Austauschsätze erstellt.
    Dabei wurden bei maschinell geschriebenen Belegen pro VWZ-Zeile 54 Zeichen umgesetzt. Die Einschränkung auf 27 Zeichen bestand für handgeschriebene Belege.
    Im Data-Format wurden dann die 128 Zeichen auf 4*27 Zeichen umgesetzt und Erweiterungsteile erzeugt.
    Im MG habe ich auch schon Buchungen mit > 2 Zeilen erhalten.
    Soviel zu den Richtlinien.


    In der RAIBA-Software gibt es einen Button neben dem VWZ, der dich zum erweiterten VWZ bringt. Das ist dort parametrierbar, was aber nicht heißen soll, dass ich ein FAN der RAIBA-Software bin. Das trifft wohl eher für MG zu, weswegen ich es eben auch schade finde, die VWZ Erweiterungsteile nicht nutzen zu können.
    Ciao,
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    als Erstes: Ich bin für mehrere VWZ-Zeilen.
    Jetzt aber zur Praxis ;)


    Zitat von "ppmss"

    Dabei wurden bei maschinell geschriebenen Belegen pro VWZ-Zeile 54 Zeichen umgesetzt. Die Einschränkung auf 27 Zeichen bestand für handgeschriebene Belege.
    Im Data-Format wurden dann die 128 Zeichen auf 4*27 Zeichen umgesetzt und Erweiterungsteile erzeugt.


    So ganz richtig ist das nicht was du schreibst.


    Also nochmal ganz von vorn ;)


    Lt. DTAUS-Satzbeschreibung steht im Feld C16 eine Verwendungszweckzeile á 27 Zeichen. Wenn du dann über die optionalen Erweiterungssätze gehst, kommst du insgesamt auf max. 14x27 Zeichen. Da es eigentlich egal ist, wo ein Umbruch im VWZ ist, kommst du also auf max 378 Zeichen VWZ. Jede Bank die DTAUS-Dateien akzeptiert, muss sich daran halten. Will eine Bank DTAUS-Dateien akzeptieren, so tut sie das per HBCI über HKSUB (Sammelüberweisung). Dieser Geschäftvorfall ist aber optional und wird nicht von allen Banken angeboten bzw. nicht für alle Kunden freigeschaltet.
    Fast alle Banken unterstützen aber Einzelüberweisungen, welche als HKUEB im HBCI spezifiziert sind. Die max. Anzahl der VWZ-Zeilen á 27 Zeichen wird hier in der BPD übermittelt. Wobei das mögliche Minimum 01 ist. (Ich glaube) die meisten Banken unterstützen hier 4.


    Ob für eine Bank HKSUB oder HKUEB verwendet wird, entscheidet man in MG aber nicht bei der Erfassung. Per Standard geht MG davon aus, dass du HKUEB nutzt. Im Onlinecenter kannst du dann aber mehrere Zahlungen zu einer Sammelüberweisung (HKSUB) zusammenfassen.
    Insofern kannst du in der Maske nicht von Anfang von 4 oder 14 Zeilen ausgehen.
    Nimmt man jetzt noch einige Banken per Screenparser dazu, dann bieten diese im InternetBanking u.U. nur 2 Zeilen an.


    Was sollte MG jetzt für so eine Bank machen? Und wir sprechen hier eher von die Regel als von der Ausnahme.


    Zitat

    Im MG habe ich auch schon Buchungen mit > 2 Zeilen erhalten.
    Soviel zu den Richtlinien.


    Wieso? Wenn eine Firma einen BCS-Zugang nutzt und darüber DTAUS sendet, dann ist das ohne Probleme möglich. Die Auszüge selbst bekommst du nicht als DTAUS, sondern als MT940 - und da ist es wieder ganz anders :lol:


    Zitat

    In der RAIBA-Software gibt es einen Button neben dem VWZ, der dich zum erweiterten VWZ bringt. Das ist dort parametrierbar, was aber nicht heißen soll, dass ich ein FAN der RAIBA-Software bin. Das trifft wohl eher für MG zu, weswegen ich es eben auch schade finde, die VWZ Erweiterungsteile nicht nutzen zu können.


    Hier ist halt die Arbeitsweise der Software etwas anders, da du vorher entscheidest, wie du die Zahlung sendest. Außerdem braucht die Raiba-Software nicht auf Screenparser-Banken rücksicht nehmen, sondern kann sich einzig und allein auf die BPD verlassen.


    Ich hoffe ich habe jetzt alle Klarheiten beseitigt ;)


    Viele Grüße


    Sandro

  • Zitat von "SaSue"

    Fast alle Banken unterstützen aber Einzelüberweisungen, welche als HKUEB im HBCI spezifiziert sind. Die max. Anzahl der VWZ-Zeilen á 27 Zeichen wird hier in der BPD übermittelt. Wobei das mögliche Minimum 01 ist. (Ich glaube) die meisten Banken unterstützen hier 4.


    Ob für eine Bank HKSUB oder HKUEB verwendet wird, entscheidet man in MG aber nicht bei der Erfassung. Per Standard geht MG davon aus, dass du HKUEB nutzt. Im Onlinecenter kannst du dann aber mehrere Zahlungen zu einer Sammelüberweisung (HKSUB) zusammenfassen.
    Insofern kannst du in der Maske nicht von Anfang von 4 oder 14 Zeilen ausgehen.
    Nimmt man jetzt noch einige Banken per Screenparser dazu, dann bieten diese im InternetBanking u.U. nur 2 Zeilen an.


    Was sollte MG jetzt für so eine Bank machen?

    Wenn ich das programmtechnisch lösen müßte, würde ich die Tabelle, in der MG die zugangswegspezifischen Bankparameter ablegt (Ich gehe mal davon aus, daß MG das so macht, das wie ist aber letztlich belanglos, die Infos werden in jedem Fall von MG irgendwie verwaltet.), um ein Feld "VWZ-Zeilen-bei-Einzelueberweisung" o.ä. ergänzen. Bei Screenparserzugängen liegt diese Info schon vor. Bei HBCI-Zugängen würde ich das Feld zu Beginn mit einem Standardwert belegen, der später bei Vorliegen des BPD aktualisiert wird.


    Bei einer neuen Erfassung muß die Zielbank ausgewählt werden. Dabei wird dann im Erfassungsdialog die verfügbare Zeilenzahl dynamisch angepasst. Vor der Auswahl gilt auch hier ein Standardwert.


    Jetzt könnte man natürlich einwenden, daß eine bankseitige Änderung dieses Wertes nach erfolgter Erfassung zu einer geringeren Zeilenzahl hin denkbar ist. Genauso ist aber auch denkbar, daß nach der Erfassung z.B. der vorgesehene Geschäftsvorfall nicht mehr verfügbar ist.


    Und wenn schon. Dann gibt es eben doch mal eine Fehlermeldung.


    Wie auch immer, mich stört die Begrenzung auf zwei Zeilen nicht wirklich, es ist aber nicht so, daß man das Problem, so es denn eins ist, nicht lösen könnte.


    Viele Grüße,
    mcollector

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "mcollector"

    Wie auch immer, mich stört die Begrenzung auf zwei Zeilen nicht wirklich, es ist aber nicht so, daß man das Problem, so es denn eins ist, nicht lösen könnte.


    Das man es nicht lösen kann, hat nie jemand angezweifelt. Letztendlich müsste wohl LetsTrade und MG angepasst werden.


    Man müsste sich halt dann aber schon bei/vor der Erfassung der Zahlung auf HKUEB bzw. HKSUB festlegen - das sieht MG aber momentan nicht vor und ich glaube auch, dass das Fragen bei dem einen oder anderen User aufwerfen wird. Aber warten wir es mal ab, ob und wie Buhl es realisieren wird.


    Viele Grüße


    Sandro

  • Zitat von "SaSue"

    Man müsste sich halt dann aber schon bei/vor der Erfassung der Zahlung auf HKUEB bzw. HKSUB festlegen

    Wieso? Das würde ich nicht so machen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bietet HKSUB immer die maximale Zeilenzahl. Und selbst, wenn das nicht so ist, würde ich immer nur die für die Einzelüberweisung mögliche Zeilenzahl bereitstellen, die aber auf den bei HKSUB möglichen Wert begrenzt wird.


    Viele Grüße,
    mcollector

    • Offizieller Beitrag

    Ganz so einfach scheint es nicht zu sein mit UPD und BPD. Habe jetzt keine Lust alles abzutippern aber riskiert mal einen Blick in das FinTS V4.0 Kompendium von Kurt Haubner - Abschnitt "2.3.1 Allgemeines zu FinTS V3.0 Parameterdaten" auf Seite 27.


    http://www.hbci-zka.de/dokumen…se/fints40_kompendium.pdf


    Und nun? :wink:


    Gruß
    Jürgen

  • Zitat von "Jürgen"

    Ganz so einfach scheint es nicht zu sein mit UPD und BPD.

    Zitat

    Hmm, ich konnte keinen Widerspruch zu Sandros Aussagen finden. Die Anzahl der VWZ-Zeilen wird via BPD geliefert.


    Selbst wenn die konkrete Informationsübermittlung Bank->Nutzer nicht exakt Sandros Beschreibung entspricht, sie findet statt. Die Alternative wäre, daß sie nicht stattfindet, also der Bankingapplikation die Anzahl der VWZ-Zeilen (bei FinTS 4.0) nicht (mehr) mitgeteilt wird. Eine solche Aussage konnte ich obigem Dokument nicht entnehmen.


    Falls Du Dich auf die Aussage "... diese Unterschiede gilt es zu eleminieren ..." beziehst, möchte ich dazu bemerken, daß eine bankenabhängige unterschiedliche Anzahl von verfügbaren VWZ-Zeilen keine unterschiedliche "... Verarbeitungslogik ..." darstellt, der Abschnitt also nicht die Forderung nach einer Nivellierung der Anzahl der verfügbaren VWZ-Zeilen über alle vom Anwender genutzten Banken enthält.


    Viele Grüße,
    mcollector

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "mcollector"

    Hmm, ich konnte keinen Widerspruch zu Sandros Aussagen finden. Die Anzahl der VWZ-Zeilen wird via BPD geliefert.


    Soweit ich das Dokument verstehe ist die verbindliche Zusage in der BPD unklar. Dabei beziehe ich mich auf diese Aussage:


    Zitat

    "Generell haben BPD und UPD keine rechtliche relevanz, da sie im Kundensystem nur vorab mitteilen, welche Prüfungen und Restriktionen Institutsseitig wohl zu erwarten sind. Die Prüfungen selbst werden parallel im Banksystem bei der Einreichung der Aufträge nochmals durchgeführt."


    Sowie den Abschnitt darunter. (Den tippe ich aber jetzt wirklich nicht ab :wink: ) Oder sehe ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht? :)


    Gruß
    Jürgen

  • Zitat von "Jürgen"

    Soweit ich das Dokument verstehe ist die verbindliche Zusage in der BPD unklar. Dabei beziehe ich mich auf diese Aussage:


    Sowie den Abschnitt darunter. (Den tippe ich aber jetzt wirklich nicht ab :wink: ) Oder sehe ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht? :)

    Da gehe ich mit. Doch mir ist nicht ganz klar, was Du damit sagen willst. Vielleicht, daß die Zeilenzahl nicht ausgewertet wird, weil sie nicht verbindlich ist oder kein Pflichtfeld ist? Ich bin mir im Augenblick nicht sicher, ob sie das ist, gehe aber davon aus, daß die meisten Banken den Wert mitliefern. Für die Fälle, wo das nicht so ist, falls es diese gibt, würde ich in meiner Lösung wieder den Standardwert verwenden.


    Viele Grüße,
    mcollector

    • Offizieller Beitrag

    Also die Aussage, dass eine Bank nur 3-4 Zeilen der 14 Zeilen aus der DTAUS interpretiert, beschränkt sich m.E. auf einige sehr wenige Banken. Außerdem bewegt sich die Bank da auf Glatteis: Wir sprechen hier von DTA. Da das nachverarbeitende System der Bank dann ja das selbe ist, betrifft dies dann auch Zahlungen welche per BCS bzw. Diskette eingereicht werden - dann müsste es die Bank da ja auch falsch machen, und dann würden schon die Firmenkunden auf der Matte stehen. Denn DTAUS-Dateien aus SAP enthalten per default bis zu 14 VWZ-Zeilen.


    Ich denke schon, dass man es riskieren kann auf Basis der BPD für HKUEB mehr VWZ-Zeilen anzubieten. Zumal der HBCI-Standard ja auch eine Spendenüberweisung vorsieht und die verlangt von vornherein 3 VWZ-Zeilen ;)


    Viele Grüße


    Sandro

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mal nachgeschaut. ;)


    Laut FinPing unterstützen die Banken bzw deren Rechenzentren folgende Anzahl an Verwendungszweckzeilen:


    Aktuell bietet die APO-Bank 4; comdirect 2; Cortal Consors 2; Deutsche Bank 4; Dresdner Bank 4; Hypo Vereinsbank 4; Netbank 2; SEB 4 sowie die Sparda- und PSD Banken jeweils 2. Davon abweichend die Sparkasse Bremen 10, die GE Money Bank 5 und die BW-Bank 10 VWZ. Die SI-Sparkassen einschließlich DKB und alle anderen via HBCI erreichbaren Banken unterstützen 14 VWZ.


    Man könnte nun clientseitig eine Auswahl von Bankparameterdaten hinterlegen und darüber die Anzahl der möglichen VWZ steuern. Im schlimmsten Fall entscheidet sich dann die bankinterne Prüfung gegen den Auftrag und lehnt ihn mit entsprechender Rückmeldung - 9170 Zu viele Verwendungszweckzeilen - ab. Die Auswahl an BPD's könnte von mir aus auch über den LT-Server aktualisiert werden.


    Gruß
    Jürgen