Wenn ich es recht sehe, kann man die eigenen Rentenversicherungsverträge (noch) nicht als Konten anlegen.
Interessant wäre dabei für die immer beliebter werdenden Riesterverträge nicht nur der Ist-Zustand und die Prognose des angesparten Vermögens, sondern u. a. die alljährliche Berechnung der Mindestbeiträge, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.