Warnung: Mein Geld 2007 offenbar nur noch 365 Tage lauffähig

  • Zitat von "tomwer"

    was wirs da nachgemacht bei starmony? ...
    vor allem macht das programm auch nach dem jahr noch seine arbeit, es macht die online sache. wo bitte gibt es das bei buhl?


    Wo steht das, dass das Abo-Modell von StarMoney das macht? Mich würde schon wundern, wenn eine Software, die als "Sofortkauf" 50 € kostet für 2,49 gekauft werden kann und dann nach einem Monat das Abo gekündigt werden kann und alles jahrelang funktioniert. Aber dazu habe ich nichts auf der Starmoney Webseite gefunden....
    Ich verstehe nicht, warum sich alle so aufregen, nur weil sie jährlich 35 Euro zahlen sollen. Einmal Tanken ist teurer. Aber Software darf wohl nichts kosten in unserem guten Land....
    (ich bin kein BUHL Mitarbeiter und Fahre Auto)

    WISO Mein Geld Professional 2014 16.02.00.28

  • nun ja bei dem abo wird es das wohl nicht machen, da es ja ein abo ist :) bei der vollversion??? keine ahnung
    software darf schon was kosten, sie darf auch mehr kosten wenn sie gut ist. nur darf die firma einen nicht zum nachkaufen zwingen in dem sie die funktion spert die man ja eigentlich gekauft hat. ich nutze einen virenscanner wie ale anderen auch, dies bekommen täglich updates und dafür zahlt man dann für 1 oder 2 jahre, nach der zeit tut das programm aber immer noch seinen dienst. auch wenn man nun sagt die vieren daten sind alt, es macht aber immer noch seinen dienst, erkennt die vieren mit den signaturen die es hat.
    es geht also nicht um das jährlich zahlen es geht bei der sache um die art wie man das geld aus der tasche gezogen bekommt. ich habe seit jahren jedes jahr die version bekommen und gekauf, freiwillig und darum geht es.
    und dann kommt noch hinzu das buhl für ein und den selben aufwand unterschiedliche beträg verlangt. online konto 12,95, mein geld 35€. es geht hier nun nicht um den programm umfang sondern um die tatsache, das nach einem jahr bei beiden die online abfrage nicht mehr geht, und es beim online konto 12,95 und bei mein geld 35 kosten soll. also das selbe modul kostet unterschiedlich?? vergleich auto: ein reifen kostet für en golf in der größe 155/55 150€ und man kommt mit nem bmw an und da kostet der selbe reifen 155/55 420€??????


    aber egal, wie gesagt ich nutze mein geld schon jahr, auch die 2008 version, ich würd schon längst ein anderes programm nutzen, bin nur zu faul um mich in ein anderes einzuarbeiten :) und da ich es ja sowieso jedes jahr gekauft habe ist es mir eigentlcih jacke wie hose. es geht halt nur um die art wie das buhl macht/ machte


    tom

  • Ich benutze Mein Geld schon einige Jahre und war grundsätzlich (zumindest weitgehend) zufrieden.


    Die Umstellung des Geschäftsmodells war jedoch eine wirklich negative Überraschung. Es bleibt ein negativer Nachgeschmack, wenn Software nach einem Jahr quasi nicht weitergepflegt wird - wie die alten Mein Geld Versionen vor dem "Mietmodell". Insbesondere habe ich ein solches Verfahren nicht von einem Unternehmen erwartet, dass mit dem Namen eines Verbrauchermagazins auf Kundenfang geht. Ich habe mir daraufhin Starmoney angeschaut und war nicht vom Look and Feel und von den Einstellungs- und Auswertemöglichkeiten überzeugt. So bin ich bei Mein Geld geblieben, was meine freie Entscheidung war.


    Aber: Buhl macht es einem wirklich nicht leicht. Da zahle ich für eine "Aktualitätsgarantie", habe aber nicht den Eindruck hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. Gut, erst ging nur die Abfrage der DKB Kreditkarten nicht (gibt es hierzu was neues irgendwann?). Blöd. Dann habe ich ein ebase Depot eröffnet und auch hier Fehlanzeige (übrigens wird beides DKB Kreditkarte und ebase Depot von Starmoney unterstützt). Und nun eröffne ich ein Topzins Konto der norisbank und was muß ich im Forum lernen: wird nicht unterstützt. Verstehe die Aktualitätsgarantie nicht wirklich. Und das Nutzen/Kostenverhältnis bewegt sich nun doch wieder in Richtung Starmoney (was nützen bessere Auswertemöglichkeiten, wenn ich die Daten manuell eingeben muß???).


    Somit:
    Ja, ich bin bereit für eine Aktualitätsgarantie zu zahlen, aber dann bitte auch mit der versprochenen Gegenleistung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Bankingman"

    Aber: Buhl macht es einem wirklich nicht leicht. Da zahle ich für eine "Aktualitätsgarantie", habe aber nicht den Eindruck hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.


    Wenn man bei der Aktualitätsgarantie keine spürbare Gegenleistung bekommt, so liegt das daran, daß die Banken keinen Anlaß gegeben haben, hier Brände zu löschen.
    Ansonsten schau Dir mal die Ankündigungen unter http://forum.buhl-data.com/mgforum/forum24.html an. Von den Problemschilderungen beim bis dato funktionierender Online-Bankingzugängen diverser Banken ganz abgesehen.

    Zitat

    Gut, erst ging nur die Abfrage der DKB Kreditkarten nicht (gibt es hierzu was neues irgendwann?). Blöd. Dann habe ich ein ebase Depot eröffnet und auch hier Fehlanzeige (übrigens wird beides DKB Kreditkarte und ebase Depot von Starmoney unterstützt).


    Das ist hinlänglich bekannt, unbestritten und schön für die SM-User.

    Zitat

    Und nun eröffne ich ein Topzins Konto der norisbank und was muß ich im Forum lernen: wird nicht unterstützt. Verstehe die Aktualitätsgarantie nicht wirklich.


    Aktualitätsgarantie heißt nicht, daß neue Probleme geschaffen werden (Screenparser-Zugänge sind Zeitbomben, kannst Du alles hier nachlesen), sondern daß bestehende Zugänge am Laufen gehalten werden. Und wer hier aufmerksam mitliest, der sieht schnell, daß da insbesondere die Screenparser-Zugänge sehr pflegebedürftig sind.

    Zitat

    Ja, ich bin bereit für eine Aktualitätsgarantie zu zahlen, aber dann bitte auch mit der versprochenen Gegenleistung.


    Die wird erbracht. Auch wenn es sich für den einzelnen nicht immer auszahlt.
    Gruß
    Dirk

  • Zitat von "Billy1963"

    Mußt Du entscheiden. Wenn Du den TAS für unbegrenzte Zeit (darauf zielt vermutlich Deine Frage ab) freischalten läßt, kannst Du ihn auch zeitlich unbeschränkt nutzen.


    Nochmal für mich ins Reine gesprochen: was bedeutet das? Hat man die Wahl, den TAS für unbeschränkte Zeit freischalten zu lassen? Wie geht das? Und was ist die Alternative? Keinen unbegrenzten TAS und jährlich zahlen? :?
    Irgendwie habe ich da scheinbar etwas nicht so ganz verstanden.

  • Folgendes ist zum Thema bei Chip Online zu lesen:

    Zitat

    Um die Kunden noch stärker zu binden, haben die Marketing-Abteilungen jetzt die "Aktualitäts-Garantie" erfunden – einen Abo-Vertrag für (vergünstigte) Up­dates­. Besonders unangenehm fällt hier WISO Sparbuch auf: Für Online-Käufer ist der Vertrag obligatorisch. Wer die Box kauft, muss sich registrieren und pene­trante Werbe-Ein­blendungen ertragen.


    es bezieht sich zwar auf "WISO Sparbuch", aber das Prinzip "Aktualitätsgarantie" ist ja das Gleiche.

  • Ich finde diese Lizenspolitik ehrlich gesagt unmöglich.
    Als Kunde der ein Bankingprogramm sucht, werde ich aufgrund dieser Tatsache Abstand von MeinGeld nehmen und zu einem anderen Produkt greifen.
    Dann soll doch lieber das Programm ansich etwas teurer sein, dafür aber dann so lange funktionieren wie ich als Kunde das möchte. Wäre ja noch schöner, wenn ich mir vorschreiben lasse, wann ich etwas zu kaufen habe.
    Mein Auto entscheidet ja auch nicht, wann es Zeit wird den Nachfolger zu kaufen und fährt dann nicht mehr.


    Geldschneiderei erster Güte ist das, nur weil sich wieder ein paar Leute die Taschen füllen wollen.
    Schade um das schöne Programm, aber es gibt noch andere gute Programme. Ich hoffe das der Firma Buhl diese Art der Geldmacherei noch sehr auf die Füße fallen wird.

  • Vielen Dank an alle für diese Warnung. Sie hat mich gerade noch rechtzeitig davor bewahrt, dieses - auf dem neuen PC vorinstallierte - Programm*) einzurichten und zu nutzen.


    Ich werde bei meinem bewährten Starmoney bleiben und jetzt - nach einigen (!) Jahren störungsfreier Nutzung - dort das Update von Version 5.0 auf 6.0 (auf USB-Stick) machen.


    Ich wünschen noch einen schönen Tag und sage gleichzeitig Adieu. :D


    jeanjacques


    *) WISO Mein Geld 2008 Professional

  • schaut mal in die aktuelle CT 11/08 Seite 78 "Vorsicht Kunde - kostenpflichtiges Abo statt Update"
    Im Artikel wird zwar auf WISO Sparbuch bezogen, aber das Modell ist ja das Gleiche wie bei Mein Geld.
    Interessant ist die Aussage von Buhl dazu, dass mit den 2009er Versionen das Vertragsmodell geändert werden soll (so wie ich die Aussage verstanden habe bezieht sich das auf alle Produkte von Buhl).
    Frage an Buhl: bezieht sich das auch auf bestehende Verträge?


    danke an die CT das das mal aufgegriffen wurde :!:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "frank500"

    Interessant ist die Aussage von Buhl dazu, dass mit den 2009er Versionen das Vertragsmodell geändert werden soll (so wie ich die Aussage verstanden habe bezieht sich das auf alle Produkte von Buhl).


    So habe ich es auch verstanden. Ab allen 2009 Versionen, beginnend mit WISO-Vermieter im April (der müßte also schon umgestellt sein). Allerdings ging es um das Abo (Aktualitätsgarantie), wenn ich das richtig lese, und nicht um die Laufzeitbeschränkung der Online-Funktionalität.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Zitat von "frank500"

    Interessant ist die Aussage von Buhl dazu, dass mit den 2009er Versionen das Vertragsmodell geändert werden soll (so wie ich die Aussage verstanden habe bezieht sich das auf alle Produkte von Buhl).


    Wo hast du das den gelesen? Ich lese da:


    "... der gesamt Vertragsabschlußprozess für die 2009er Versionen komplett umstellen werden."


    Das Vertragsmodell an sich wurde im Artikel nicht kritisiert - nur die Umsetzung in der Software.


    Grüße


    Sandro

  • Zitat

    Wo hast du das den gelesen? Ich lese da:


    "... der gesamt Vertragsabschlußprozess für die 2009er Versionen komplett umstellen werden."


    stimmt, da steht nur "Vertragsabschlußprozess". Vielleicht denkt man ja auch doch noch mal über das Abomodell nach. Denn: im Artikel wurde nicht nur die Umsetzung des Vertragsabschlußprozesses in der Software kritisiert, als wäre es nur ein Versehen, oder nur nicht verständlich genug erläutert. Es wird darüber hinaus, (und nach meinem Verständnis) in aller erster Linie die Art und Weise wie Buhl agiert kritisiert.


    Viele Grüße
    Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "frank500"

    Vielleicht denkt man ja auch doch noch mal über das Abomodell nach. Denn: im Artikel wurde nicht nur die Umsetzung des Vertragsabschlußprozesses in der Software kritisiert, als wäre es nur ein Versehen, oder nur nicht verständlich genug erläutert. Es wird darüber hinaus, (und nach meinem Verständnis) in aller erster Linie die Art und Weise wie Buhl agiert kritisiert.


    Dann haben wir vielleicht nicht denselben Artikel gelesen. Könntest Du bitte mal ein Zitat anführen, welches in die von Dir vermutete Richtung ziehlt.


    Gruß
    Dirk

  • das wortwörtliche zitieren geht nur mit erlaubnis der ct (siehe impressum seite 14). Es kann ja jeder den artikel selbst lesen und sich eine meinung bilden, die quelle hab ich ja angegeben. ich erhebe nicht den anspruch auf die interpretationshoheit, oben ist nur meine persönliche auffassung über den artikel angegeben.


    viele grüße

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "frank500"

    das wortwörtliche zitieren geht nur mit erlaubnis der ct (siehe impressum seite 14).


    Das steht: Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
    Bin zwar kein Jurist, aber ich bezweifele ernsthaft, daß damit das Zitieren unter Angabe der Quelle gemeint sein kann.

    Zitat

    Es kann ja jeder den artikel selbst lesen und sich eine meinung bilden, die quelle hab ich ja angegeben. ich erhebe nicht den anspruch auf die interpretationshoheit, oben ist nur meine persönliche auffassung über den artikel angegeben.


    Das sei Dir auch ungenommen, nur solange man nicht weiß, auf welchen Passus Du Deine Interpretation begründest, kann man kaum darüber diskutieren. Da redet man nur weiter aneinander vorbei.
    Aber egal, belassen wir es dabei. Gibt wichtigeres.


    Gruß
    Dirk

  • Ich zitiere jetzt mal aus dem Artikel "Rechnungs-Garantie - Software-Installation mit Abo-Falle" von Peter Schüler in der c't 2008, Heft 11, Seit 78 und 79:


    "Anwendungsprogramme verlangen nach der Installation meist eine Registrierung und versprechen dafür regelmäßige Updates und Support. Dass Buhls Einkommenssteuerprogramm WISO Sparbuch seinen Anwendern bei der Gelegenheit gleich einen Abovertrag unterschiebt, ist schon ungewöhnlich." und weiter: "Die Ausführungen in Buhls Lizenzbestimmungen lassen die Aktualitätsgarantie kaum als kostenpflichtiges Abo erkennen."


    Es wird dann ein Fallbeispiel genannt:


    "Stefan M. nutzt schon seit einigen Jahren WISO Sparbuch für seine Steuerabrechnung. Er ist mit dem Ergebnis des Programms sehr zufrieden. Die Bedienung empfindet er als einfach und die Steuerrückzahlung durch das Finanzamt immer als sehr positiv. Ende 2006 bekam er eine vermeintliche Werbe-CD mit WISO Sparbuch 2007 zugeschickt. Herr M. dachte an nichts Böses und überwies den Betrag für deren Freischaltung an den Hersteller Buhl. Schließlich sind derlei Vertriebsaktionen nichts Außergewöhnliches.
    Im November 2008 erhielt er eine Rechnung, in welcher der WISO-Vertreiber auf Grund eines angeblich 2006 abgeschlossenen Abonnements 29,95 Euro für ein WISO Sparbuch 2008 verlangte. Nicht genug damit, dass M. keine Ahnung von einem Abo hatte, das Paket mit der angeblich bestellten Software ist bei ihm auch niemals eingetroffen. Er kündigte die unerwünschte und nicht wissentlich bestellte Subskription postwendend und rückwirkend. Buhl bestätigte das Vertragsende mit Wirkung zum 31. Oktober 2008, beharrte aber auf der offenen Forderung. Auf mehrere Mails an den Softwarevertrieb kamen von unterschiedlichen Ansprechpartnern nur stereotype Antworten mit identischen Textbausteinen zurück. Fruchtlos blieb auch sein Argument, dass er mittlerweile schon ein Exemplar vom WISO Sparbuch 2008 im örtlichen Handel erworben hatte und mit einer zweiten Lizenz gar nichts anfangen könnte.
    Statt auf die Ausführungen des ansonsten ja zufriedenen Kunden einzugehen, ließ der Hersteller die Forderung im April per Inkassobüro eintreiben. Das verlangte zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag auch Geld für seine eigenen Dienste. Nun sollte M. 95,83 Euro überweisen, um die angedrohten rechtlichen Schritte und die Meldung an eine Schuldner-Auskunftei zu vermeiden. Doch so leicht wollte sich Stefan M. nicht einschüchtern lassen. Er wandte sich mit der Bitte um Hilfe an die c't-Redaktion."


    c't befasst sich mit der Sache und analysiert das Problem:


    "Das obskure Abonnement kommt offenbar bei der Installationsprozedur des WISO-Pakets zustande. Dieses drängt dem Anwender wiederholt eine Aktualitätsgarantie auf, während es zugleich nach einer Registrierung verlangt und sich erkundigt, wie man Updates beziehen möchte. Beim Stichwort „Update" denkt der typische Anwender aber gerade im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten weniger an eine Softwareaktualisierung, sondern vielmehr an tagesaktuelle, auf eine möglicherweise veränderte Rechtslage reagierende Patches der Software -und da scheint die Offerte einer Aktualitätsgarantie gerade recht zu kommen.
    Dieser Gedankengang führt jedoch in die Irre. Die Updates, mit denen etwa die neueste Steuerrichtlinie berücksichtigt wird, lassen sich mit eingebauten Kommandos der WISO-Anwendung herunterladen. Mitunter gibt Buhl diese Downloads zwar für Inhaber der Aktualitätsgarantie viel früher frei als für andere Kunden [1], doch diese unterschiedliche Behandlung wird nirgendwo erwähnt und ist schon gar nicht Gegenstand irgendwelcher Sonderoptionen. In Wirklichkeit verbirgt sich hinter dem wohlklingenden Garantie-Angebot lediglich ein Trick, um den Kunden auch gleich zum Erwerb der Nachfolgeversionen zu drängen.
    Speziell bei Programmen zur Steuererklärung gibt es natürlich gute Argumente für Produkttreue: Die mühevoll fürs Jahr X eingetragenen Personen- und Finanzdaten lassen sich im Jahre X + 1 bequem in die Neuausgabe desselben Programmpakets übernehmen. Es steht einem Hersteller allerdings nicht zu, dem Kunden das Update auf die Folgeversion seiner Software einfach so mit unterzujubeln. Trotzdem berichten uns seit Jahren immer wieder Leser, dass sie sich von den mehrfach ins Programm eingebauten Einflüsterungen verschaukelt fühlen. Wir haben die suggestiv formulierten und nur mit voller Konzentration ablehnbaren Aufforderungen wiederholt in c't-Artikeln und im Leserforum kritisiert [2]. Wer sich genau mit den Bedingungen der Buhlschen Offerte befasst, findet zuerst Aussagen, die Aktualitätsgarantie sei „bereits im Kaufpreis [...] enthalten", man müsse „nichts extra [zahlen]" und „Aktualisierungen werden kostenfrei als Download bereitgestellt".
    Erst danach räumt das Kleingedruckte ein, dass man den Vertrag offenbar kündigen muss. Andernfalls „verlängert [er] sich automatisch um ein Jahr" und „das Nutzungsentgeld für alle Leistungen der Aktualitäts-Garantie wird [...] in Rechnung gestellt". Herr M. war und ist an einem Software-Abonnement nicht interessiert. Unter dieser Prämisse hätte er die Aufforderungen beim Aufspielen von WISO Sparbuch 2006 einmal mit „Abbrechen" (Aktualitätsgarantie abschließen), ein andermal mit „Ja" (Produkt registrieren),
    „Nein" (keine Aktualitätsgarantie) und „Ja" (Updates in Eigenregie holen) beantworten müssen. Bei diesem Verwirrspiel hat er offenbar 2006 den Kürzeren gezogen und doch das Abo abgeschlossen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu werden."


    c't konfrontiert Buhl mit dem Fall. Diese melden sich binnen eines Tages "mit sanften Tönen" bei der Redaktion: "Man sehe, dass im Markt ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit dem Abschluss der Aktualitätsgarantie entstanden sei. Buhls Geschäftsleiter Dr. Thomas Becker teilte uns wörtlich mit: „Dieses Problem scheint kein Einzelfall zu sein, weshalb wir dahin gehend den gesamten Vertragsabschlussprozess für die 2009er-Versionen komplett umstellen werden. Wir versuchen damit proaktiv der Seehofer-lnitiative zu Vertragsabschlüssen in elektronischen Medien zu entsprechen [3]. Ab April (mit der ersten 2009-Version, dem WISO Vermieter) wird das Vertragsabschluss-Modell demgemäß umgestellt sein."
    Mit Bezug auf die Kündigungsversuche von Herrn M. erklärte er weiter: „Dabei sind offensichtlich einige Fehler im Umgang mit dem Kunden gemacht worden. Wir stehen für das WISO Null-Risiko-Versprechen, das heißt, Kunden können jederzeit und ohne Angaben von Gründen von der Aktualitätsgarantie zurücktreten."


    c't weiter: "Tags darauf informierte uns Stefan M., man habe das Inkasso-Verfahren gegen ihn eingestellt."


    Das Fazit von c't: "Produkte wie WISO Sparbuch müssen bei den meisten Käufern nur einmal ihren Zweck erfüllen und lassen sich dann leicht weiterverkaufen. Da greifen die Entwickler nach jedem Strohhalm, um die Anwender ihrer Erzeugnisse als Kunden zu binden. Wir können uns aber des Eindrucks nicht erwehren, dass Buhl wohl billigend in Kauf genommen hat, den einen oder anderen Käufer mit der Aktualitätsgarantie zu überrumpeln. Schon die Namensgebung des Vertriebsangebots ist prädestiniert, falsche Erwartungen zu wecken. Die neuen Programmversionen mit überarbeitetem Assistenten werden zeigen müssen, wie weit der Vertreiber bereit ist, diesem Effekt ab jetzt entgegenzuwirken. Immerhin spricht es für eine gewisse Kundenorientierung, dass die Firma zumindest im Fall von Stefan M. zu ihren Fehlern steht und auch anderen Käufern Gesprächsbereitschaft signalisiert. "


    Eine interessante Bildunterschrift aus dem Artikel: "Der Kaufnachweis eines WISO Sparbuchs zeigt nicht nur, dass es auch billigere Quellen als das Buhl-Abo gibt, sondern er hilft auch, wenn man aus einer zusätzlichen Abnahmeverpflichtung im Rahmen der Aktualitätsgarantie entlassen werden will."


    c't gibt abschließend noch ein paar Literaturhinweise:


    [1] Verschlüsselt, t@x und zugenäht, <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/101974">http://www.heise.de/newsticker/meldung/101974</a><!-- m -->
    [2] Peter Schüler, <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerberater.exe">http://www.steuerberater.exe</a><!-- m -->, c't 2/08, S. 100
    [3] Seehofer-Initiative gegen Kostenfallen im Internet: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104629">http://www.heise.de/newsticker/meldung/104629</a><!-- m -->



    So, ich hoffe, ich konnte damit ein paar Unklarheiten über den c't-Artikel aus der Welt räumen.


    Grüße,


    Volkmar


    PS: Ich habe das Heft rechtmäßig erworben und gehe daher auch davon aus, dass ich daraus zitieren darf.

  • Hätte ich die Zitate kürzer gemacht, wäre zu viel aus dem Zusammenhang gerissen - und der Streit hier wäre weitergegangen, wer denn nun richtig zitiert hat. Ich hoffe, jetzt kann sich die Diskussion hier mehr auf den Inhalt des c't-Artikels konzentrieren.


    Volkmar

  • Ein offenes Wort.


    Wenn ich einmal zurück denke, dann gab es eine ähnlich umfangreiche und lange Diskussion bei Übernahme und nachfolgender Einstellung der
    Betreuungsfunktion für Money 99. Allerdings hatte sich damals wenigstens Buhl-Data in Person des Forschungsdirektors daran beteiligt und ein
    Statement abgegeben.
    Das scheint man jetzt vergessen zu haben, obwohl es ein Novum sein dürfte, dass etwa zwei Jahre lang 31.000 (!) Lesungen erfolgten. Es war
    letztlich eine schwache Kür der Geschäftsleitung und ein Beweis, wie man das Thema dort sehen dürfte. Aber nicht nur dort, denn viele Leser,
    Teilnehmer und auch Moderatoren hatten nichts weiter zu sagen, als diesen Auswuchs der freien Marktwirtschaft als normal anzusehen und ihn
    sogar zu verteidigen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass ganz offensichtlich eine Wirkung eingetreten ist. Und auch ganz besonders, dass
    "Vauha" sich der Mühe unterzogen hat, den Artikel der "c't" darzustellen. Es bleibt abzuwarten, was Buhl-Data tatsächlich daraus macht. Doch
    eines ist sicher: Den Ruf des Markenzeichens "WISO" und der Firma hat Buhl-Data selbst außerordentlich beschädigt.
    Die "Computerbild" glänzte wieder mal mit einigem Unsinn, wenn der für sie tätige Rechtsanwalt Kramer und auch die Leserredaktion etwas von
    einer gemieteten Funktion schwafelten, die man natürlich bezahlen müsste. Welcher Anwender hat je nach dem Kauf von "Mein Geld" festgestellt,
    wie und wann dabei ein Mietvertrag zustande gekommen wäre?


    An und für sich gibt es ja nichts dagegen einzuwenden, dass ein Softwarehersteller den Aufwand bei der Aktualisierung der Bankzugänge dem
    Anwender in Rechnung stellt. Dies ist nicht neu und keine Erfindung von Buhl-Data. Die Firma "Technotext" hatte seinerzeit mit dem "Stöckl-Decoder"
    für Money 99 einen Jahrespreis von 12 € vom Anwender verlangt - gesondert und ohne Unterbindung der Onlinefunktion des Kernprogrammes. Aber
    das reichte Buhl-Data offenbar nicht und es kam im Grunde eine Nötigung heraus. Wenn mir das Programm genügt, dann habe ich erstens ein
    Interessse daran, das es onlinefähig bleibt. Und zweitens wäre es mein gutes Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann und wieoft ich eine neuere
    Version kaufe. Dabei will ich nicht die Möglichkeit eines anderen Programmes diskutieren, weil bei Mein Geld bleiben möchte. Hätte Buhl-Data hier
    nicht überzogen, gäbe es die ganze Diskussion nicht.


    Aber auch das: Was nutzen eigentlich 35 € für eine neue Version, wenn z.B. seit dem MG 2005 Fehler in der Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
    und in der Einbindung des automatischen Kreditkontenmodules schleppend oder nicht ausgemerzt werden? Ich kann davon ein Lied singen.


    Ich danke hier Vauha und allen. die nicht locker gelassen haben, denn dass Herr Dr. Becker reagiert hat, ist ein Ergebnis dieser Beständigkeit.
    Weiter so!


    Mit Grüßen an die Forumsteilnehmer


    Hans-Jürgen

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,


    leider scheint sich Hans-Jürgens (Hajuscha) Aussage

    Zitat

    Ich danke hier Vauha und allen. die nicht locker gelassen haben, denn dass Herr Dr. Becker reagiert hat, ist ein Ergebnis dieser Beständigkeit.

    nicht zu bestätigen. Hr. Dr. Becker will an dem abschreckenden Geschäftsmodell festhalten. In der c't 2008, Heft 14 vom 23.06. (hab ich leider erst heute auf meinen Schreibtisch bekommen), Seite 78, hat Peter Schüler nochmals einen Artikel über die "Abo-Falle" geschrieben. Dort geht er auf die Änderung des Abschlusses der Aktualitäts-Garantie bei Vermieter 2009 ein, welche er zumindest als kleine Verbesserung ansieht und die in ähnlicher Art wohl auch in den anderen Produkt geändert werden soll. Explitzit zu "WISO Mein Geld" schreibt er jedoch... Zitat:


    "Doch zahlreiche Leser, die sich bei c't gemeldet haben, empfinden den neuen Assistenten als bloßen Schönredner, denn Buhl hält nach wie vor am Software-Abo-Modell fest, das durchaus nicht für alle betroffenen Anwendungen wünschenswert erscheint. Drastische Folgen zieht dieses Konzept fürs Homebanking mit "WISO Mein Geld" nach sich: Hier verkauft Buhl streng genommen gar keine Software-Lizenz mehr, sondern einen Software-Service. Der Anwender richtet bei der Erstinstallation einen Zugang auf einen Server bei Buhl-Data ein. Nach Ablauf der Lizenz verhindert der Server, dass das Programm Kontakt mit der Bank aufnimmt. Es verweigert dann nach Ablauf der Lizenz nicht nur neue Buchungen, sondern sogar das Holen von Kontoauszügen, welche vor Ablauf der Lizenzzeit durchgeführte Transaktionen enthalten. Wer sein Bankkonto nicht anderweitig online erreichen kann, hat also nur die Wahl, entweder für das WISO-Programm-Update zu bezahlen oder fortan mit einer anderen, weniger kundenfeindlichen Software zu arbeiten."


    Dem kann ich mich leider nur voll und ganz anschließen. Als ehemaliger MG2004-Nutzer und nun "gezwungenermaßen" StarMoney-Kunde steht mir der Weg zurück zu MG weiterhin nicht offen, da ich solche Geschäftsmodelle aus Prinzip nicht unterstütze.


    Mit der (leider sehr geringen) Hoffnung, dass das WISO-Management endlich ein Einsehen hat, grüßt


    Matze