Innergemeinschaftlicher Erwerb

  • Ich habe seit 2 Jahren ein Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 20000 Eur. Deshalb habe ich auch von der Kleinunternehmerregel Gebrauch gemacht und mich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.
    Nun möchte ich in Spanien Ware einkaufen und der Hersteller verlangt eine UST-Identitfikationsnummer, sonst beliefert er mich nicht.
    Also habe ich eine Nummer beantragt, nur für den innergemeinschaftlichen Erwerb.
    Nun weiß ich nicht so recht wie es weiter geht. Wie läuft das jetzt mit der Vorsteuer? Muss ich jetzt, wenn ich diese Waren weiterverkaufe, MWST erheben??? Wie sieht es dann mit den Waren aus, die ich weiterhin in Deutschland einkaufe?
    In dem Gesetzesdschungel blick ich leider nicht durch. Über eine qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke Lilian :?:

  • Warum so kompliziert?
    Gib doch einfach deine Steuernummer oder Sammelnummer beim FA an.
    Nicht jeder muß eine ID Nummer haben. Und frage Deinen Lieferranten mal warum er die Nummer benötigt? Sag Ihm einfach warum Du keine hast und dann wir der schon liefern.
    Spanier sind auch nur Bürokraten. Aber im Gegensatz zu den Deutschen wollen sie immer ein Geschäftschen machen.

  • Der Spanier besteht auf seiner Ust. Ident Nr., sonst beliefert er mich nicht zum Großhandelspreis. Der Endverbraucherpreis rechnet sich für mich natürlich nicht.
    Die Nummer habe ich inzwischen erhalten, weiß aber eigetnlich immer noch nicht mehr.
    Gruss Lilian

  • Hallo Gast Lilian,


    1) Der spanische Lieferant will die USt-ID habe, damit er sicher ist, dass Du eine Firma hast. Privatpersonen ohne Gewerbe bekommen keine USt-ID
    2) Die USt-ID dient in der EU ausserdem dazu, dass Dein Lieferant aus dem anderen EU Land an Dich ohne USt (MwSt) Ware liefert und Du die entsprechende deutsche MWSt dafuer in Deutschland zahlen musst.


    Wenn nicht Kleinunternehmerregelung:
    Da es jedoch eine Lieferung ist, machst Du diese natuerlich gleich wieder als VSt geltend. Das Ergebnis ist null.
    Wenn Du nicht die Kleinunternnehmerregelung verwendest, wuerdest Du bei Rechnungseingang dem Lieferanten die Umsatzsteuerkategorie 3 Ausland EU zuordnen und die Rechnung mit Steuerschluessel 19 Buchen. Bei SKR03 Konto 3425 Innergemeinschaflicher Erwerb.


    Wenn Kleinunternehmerregelung:
    Auf die Rechnung des EU-Lieferanten schlaegst Du 16% MwST auf. Dass waere Dein realer EK. Die MwSt (USt) darfst Du nicht als VSt abziehen.


    Fuer Wareneinkauf innerhalb Deutschland erhaeltst Du ja Rechnungen zuzueglich MwSt. Der Gesamtrechnungsbetrag ist Dein Wareneinkauf. Die MwSt (USt) darfst Du nicht als VSt abziehen. %