Wohnnebenkosten - glattstellen nach Jahresrechnung

  • Hallo,
    pflege seit einem Jahr die Wohnnebnekosten für Gas, Strom und Wasser. Nun habe ich eine Jahresabrechnung bekommen (etwas Rückerstattung) und möchte ein neues Jahr mit den neuen Abschlägen und Preisen berücksichtigen. Wie kann ich dies vom Vorjahr entkoppeln, gibt es eine Funktion Jahresrechnung um hier die €-Beträge wieder glatt zu stellen?
    Danke
    wielander

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "wielander"

    pflege seit einem Jahr die Wohnnebnekosten für Gas, Strom und Wasser. Nun habe ich eine Jahresabrechnung bekommen (etwas Rückerstattung) und möchte ein neues Jahr mit den neuen Abschlägen und Preisen berücksichtigen.


    Dafür bei den jeweiligen Verbrauchern neue Grundkosten eintragen.

    Zitat

    Wie kann ich dies vom Vorjahr entkoppeln, gibt es eine Funktion Jahresrechnung um hier die €-Beträge wieder glatt zu stellen?


    Die Checkbox "Versorgerablese" in den Verbrauchsdaten des entsprehenden Zählerstandes aktivieren.


    Gruß
    Dirk

  • Hallo,
    die Checkbox Versorgerablese ist aktiviert, aber €-Werte gemäß Jahresrechnung kann ich ja nicht eingeben um neu aufzusetzen. Die Angaben im Feld Nachzahlung werden damit nicht zurückgesetzt, sondern laufen jetzt mit jeder Ablesung meinerseits weiter und verwässern die Angaben, oder mache ich etwas falsch?
    Sauber wird das Gnaze erst, wenn ich an den Abschlagswerten des Vorjahres solange tüftel, bis ich das Ergebnis der echten Jahresrechnung erziele.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "wielander"

    Sauber wird das Gnaze erst, wenn ich an den Abschlagswerten des Vorjahres solange tüftel, bis ich das Ergebnis der echten Jahresrechnung erziele.


    Wieso tüfteln? Dazu sind die Abschlagswerte bzw. Grundkosten da. Wenn Du die Versorgerablesung setzt, so wird doch Kostenmäßig neu angefangen. Und wenn sich der Abschlag ändert, so muß dafür ein neuer Verbrauchswert ab dem entsprechenden Datum eingetragen werden.
    Gruß
    Dirk

  • Muss ich denn nicht das Ergbenis der Jahresrechnung erreichen, z. B. Rückerstattung Strom 20,- €? Dass muss sich doch an irgendeiner Stelle widerspiegeln, oder nicht?
    Muss ich mir im Programm (bin nicht zu Hause) nochmal ansehen, so ganz verstanden habe ich das aber noch nicht.
    Danke soweit,
    Gruß
    Wielander

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "wielander"

    Muss ich denn nicht das Ergbenis der Jahresrechnung erreichen, z. B. Rückerstattung Strom 20,- €?


    So Pi x Daumen ja.

    Zitat

    Dass muss sich doch an irgendeiner Stelle widerspiegeln, oder nicht?


    Ja, siehe Screenshots.
    Gruß
    Dirk

  • Hallo Dirk,


    im angehängten screenshot sieht man deutlich, dass es mit der Versogerablese und einem neuen Abschlag nicht so recht klappt. Auch ich hätte mir eine Funktion gewünscht, bei der ich die Versorgerdaten eintragen kann. Denn mein Versoger will 11 mal Abschlag und 1 Endrechnung. Mach das mal MG klar.......


    Gruss
    Andreas

    WISO Mein Geld Professional 2014 16.02.00.28

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Andreas2523"

    im angehängten screenshot sieht man deutlich, dass es mit der Versogerablese und einem neuen Abschlag nicht so recht klappt.


    Ich bin zwar nicht Dirk, antworte aber trotzdem mal.:wink:


    Ich habe mir immer mit einer Doppeleingabe des Ablesewertes am 31.12. und 01.01 geholfen und dann am 02.01 den korrekten Wert eingegeben (Mit Notiz, dass es eine Korrektur von den Schätzwerten zum richtigen Stand ist)
    Wenn du dann noch entsprechend dem Screenshot die Versorgerablese einstellst geht es. Ist nur am 01.01 verkehrt.



    Zitat von "Andreas2523"

    Auch ich hätte mir eine Funktion gewünscht, bei der ich die Versorgerdaten eintragen kann. Denn mein Versoger will 11 mal Abschlag und 1 Endrechnung. Mach das mal MG klar......


    Das ist bei mir auch so.
    Ich habe immer 11* den Abschlag gerechnet und dann durch 12 geteilt und diesen Wert als Abschlag eingegeben. Dann hat man am Ende des Jahres den genauen Wert zum kontrollieren der Abrechnung.

  • Zitat von "Polle01"


    Ich habe mir immer mit einer Doppeleingabe des Ablesewertes am 31.12. und 01.01 geholfen und dann am 02.01 den korrekten Wert eingegeben (Mit Notiz, dass es eine Korrektur von den Schätzwerten zum richtigen Stand ist)
    Wenn du dann noch entsprechend dem Screenshot die Versorgerablese einstellst geht es. Ist nur am 01.01 verkehrt.


    Tja, das ist gut, aber ich denke mal, das ist nicht sauber umgesetzt. Warum geht es einen neuen Abschlag zu berechnen, wenn man am 1.1. eine Versogerablese hat, nicht aber wenn man die am 31.12. hat und der neue Abschlag ab 1.1. gilt? Da ist imho was gründlich daneben programmiert.


    Zitat von "Polle01"


    Ich habe immer 11* den Abschlag gerechnet und dann durch 12 geteilt und diesen Wert als Abschlag eingegeben. Dann hat man am Ende des Jahres den genauen Wert zum kontrollieren der Abrechnung.


    Guter Hinweis, aber auch hier: irgendwie sollte man dem Programm doch sagen können, wie viele Abschläge man bezahlt. Oder gibt es nirgends ein quartalweises Modell?


    Gruss
    Andreas

    WISO Mein Geld Professional 2014 16.02.00.28

  • Hallo,


    ich werd hier auch nicht richtig schlau draus. Also ich hab jetzt ein ganzes Jahr die Abschläge bezahlt, und das auch im MG so bei den Wohnnebenkosten unter den Grundkosten eingegeben. Aus meinen manuell eingetragenen Verbrauchsdsaten wird mir ja nun ausgerechnet wie viel ich nachzahlen müsste. Nun ist eine Abrechnung vom Stromversorger gekommen. Wie kann ich denn nun die geleistete Nachzahlung (bei den Wohnnebenkosten) erfassen, so dass die Rechnung wieder aufgeht? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich denn nun die geleistete Nachzahlung (bei den Wohnnebenkosten) erfassen, so dass die Rechnung wieder aufgeht?

    Zum einen mußt Du das Häkchen für "Versorgerablesung" setzen.



    Dann wird wieder neu gerechnet ab dem Zeitpunkt.


    Zum anderen kann man das nicht direkt verrechnen. Du könntest höchstens für den Abrechnungsbereich einen Grundkosteneintrag erzeugen mit einer fiktiver Abschlagszahlung in Höhe der Nachzahlung. Ich verzichte aber auf derartige Spielchen. Das Ganze soll ja auch nur eine Abschätzung der Nachzahlungen sein.


    Gruß
    Dirk

  • Das Ganze soll ja auch nur eine Abschätzung der Nachzahlungen sein.


    Klappt ja auch in einem Jahr bei pünktlich geleisteten Abschlägen ganz gut. Aber in den Nachfolgejahren ist es gerade wg. des Übertrages aus der Endrechung die Abschätzung hinfällig.


    Gruß aus Berlin,
    jens

    Strebe nie nach Dingen, die auch Dümmeren gelingen!