Zu den Wohnungsnebenkosten gehört neben Wasser, Strom und Gas auch das Abwasser. In meiner Gemeinde setzen sich die Kosten für Abwasser aus einem Flächenanteil (versiegelte Fläche) und einem Anteil aus dem Frischwasserverbrauch (90% des Frischwassers) zusammen. Wie gebe ich das bei den Wohnungsnebenkosten am sinnvollsten ein?
Bert Berg