Auswertungen/Reports

  • 1)Wenn Einnahmen mit negativem Vorzeichen gebucht werden (z. B. Mietgutschriften an den Mieter), dann werden diese zwar in der Umsatzsteueranalyse berücksichtigt - jedoch nicht in der Einnahmen-Ausgabenrechnung . Dadurch ist ein Summenabgleich nicht möglich!


    2)Ferner weist die Umsatzsteueranalyse keinen Hinweis auf den Steuerpflichtigen aus, so daß eine Verwechslung leicht möglich ist.


    3) Es ist nicht möglich, nach Monatsabschluß die Buchungen des Vormonats (= Buchungsliste) auszudrucken, da nur der aktuelle Monat oder das aktuelle Quartal zur Auswahl vorgegeben wird.