Was ist mit Vereinfachungsregel für Zinsen für betriebliches Darlehen?

  • Hallo!


    Vor einigen Jahren ist doch der Betriebsausgabenabzug für Schuldzinsen eingeschränkt worden. In diesem Jahr bin ich wohl erstmals von den neuen Regeln betroffen. Hat jemand von euch schon seine erfahrnungen mit der Vereinfachunsregel gesammelt?


    Vielen Dank vorab
    Josef

  • Hallo Josef,


    bei mir kommt auch die Vereinfachungsregel zum Tragen. Sie gilt für Schuldzinsen von betrieblichen Konten, die nicht mehr als 8.000 DM betragen. In diesem Fall kann man auf die exakte Ermittlung des abzugsfähigen Teils verzichten.


    Du kannst dann die Hälfte der Schuldzinsen als privat behandeln. Bis 8.000 DM Schuldzinsen kannst du dir also die Zinsstaffel sparen.


    Viele Grüße
    Bernd