Umsatzsteuer bei Einnahmeüberschuß

  • Hallo,


    wenn ich eine Einnahmeüberschussrechnung mache, muus icj ja die Einnahmen und Ausgaben gegenüberdstellen. Wie sieht es dabei mit der Umsatzsteuer aus? Die Mehrwertsteuer, die ich bezahler, bekomme ich doch vom Finanzamt wieder. Kann ich die trotzdem als Ausgabe zusätzlich absetzen.


    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert.


    Viele Grüße
    Gabi A. Berg

  • Hallo Gabi,


    feiberuflich mach ich für einige kleiner handwerksbetriebe die buchführung und kenne mich daher ganz gut aus. wenn du selbst eine rechnung stellst und umsatzsteuer ausweist, musst du den bruttobetrag als einnahme erfsassen. umgekehrt ist es genauso. wenn du was bezahltst, kannst du auch den bruttobetrag inkl. mehrwertsteuer als ausgabe absetzen.


    das guthaben oder die zahllast bei der umsatzsteuzer-voranmledung bzw. der jahreserklärung setzt du ebenfaslls als betriebseinnahme bzw. ausgabe an.


    dann stimmt alles wieder und im ergebnis fliesst die differenz in die 4.3rechnung ein.


    hört sich jetzt alles so theretisch etwas kompliziert an. aber wenn due das system einmal durchschaut hast, isz es gar nicht so schwierig. wenn du nicht klar kommst, kannst du dich ja noch mal melden.


    viel erfolg
    Verena

  • Ja, das mußte ich mir auch erst ganz klar machen, hat aber mit der Software nichts zu tun:
    Bei der E-Ü-Rechnung geht alles brutto (exakt der Geldfluß über Bank u Kasse). Dazu gehören auch die Geldflüsse der UST-Vorauszahlungen bzw Erstattungen!
    Dagegen bei der UST-Abrechnung rechnet man Einnahmen u Ausgaben netto zusammen.
    Konsequent: Die UST-Abrechnung des 4. Quartals läuft in der E-Ü-Rechnung im neuen Jahr, weil ja dann erst fällig.
    mfg Michael

  • Hallo,
    es ist richtig daß die Steuern gegenübergestellt werden.
    Die Steuern die auf eigene Einkünfte gezahlt und abgeführt werden, werden Umsatzsteuer genannt.
    Die Steurn die ich selbst für Anschaffungen und Ausgaben zahlen muß (MWSt.) werden Vorsteuern genannt.
    Beide Steuern können im Rahmen der Einnahme-Überschuß-Rechnung gegeneiander aufgerechnet werden. Zahle ich im Rahmen meiner Ausgaben mehr STeuern als ich im Rahmen meiner Einnahmen an Steuern einnehme, kann ich mir diese vom Finanzamt erstatten lassen. Sind jedoch mehr Steuern eingenommen als an MWSt./Vorsteuer ausgegeben wurde, muß ich ans Finanzamt zahlen.