Was ist bei der Verlagerung von Gewinn zu beachten?

  • Hallo,


    mir ist klar, dass es bei einer Überschussrechnung normalerweise auf die Zahlung bzw. den Geldeingang ankommt. Gilt das wirklich unbegrenzt? Kann ich wirklich alle Rechnungen des letzten Quartals erst im Januar abrechnen und gleichzeitig Ausgaben vorziehen? Gibt es da keine Höchstbeträge?


    Gruß Eugen

  • Guten Tag Eugen,


    bei den Betriebseinnahmen gibt es m.E. überhauptz keine Einschränkungen . Wenn man Betriebsausgaben im Voraus bezahlt, muss jedoch ein wirtschaftlich vernünftiger Grund vorliegen, damit die vorausgezahlten Beträge steuerlich anerkannt werden. Eine übertriebene "Vorratsbeschaffung" macht das Finanzamt mißtrauisch.


    Viele Grüße
    Ludger

  • Kann ich bei einer Einanahmen-Überschuß-Buchführung eine Ausgangsrechnung vom Jahr 2001 als Einnahmen in 2001 verbuchen, obwohl die Bezahlung erst im Jahr 2002 erfolgt? Wenn ja, wann muss ich die MwSt verbuchen?