Wie funktioniert das genau mit der Kleinunternehmerregelung ?

  • Hallo zusammen,
    ich möchte mich als Unternehmer versuchen und einen Netzwerkservice für kleinere Handwerksbetriebe anbiten. Das scheint mir ganz attraktiv. Mir ist nicht gsnz klar, ob es sinnvoll sit, die Regelgelung für Kleinunternehmen zu nutzen oder besser gleich Umsatzsteuer zu zahlen. Kann mir das jemand helfen??


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    so pauschal lässt sich das nicht sagen. Das hängt vor allem davon ab, ob Du am Anfang grpße Investitionen hast, bei denen Du selbst Mehrwertsteuer zahlen musst. Ist das der Fall, dann ist es besser die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen. Als Kleinunternehmen musst du zwar keine Umsatzsteuer für deine eigenen Lesitungen zahlen, aber du kannst eben auch Vorsteuer abziehen?


    Viele Grüße
    Bernd

  • Hallo Addi,


    es ist so: Aus Vereinfachungsgründen wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 32.500 DM nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 DM nicht übersteigen werden. Werden diese Umsatzgrenzen nicht erreicht, braucht man keine Umsatzsteuer zu zahlen. Man darf natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern muss den Nettowert in die Rechnung schreiben.


    Viele Grüße
    Bernd

  • Hallo Bernd,


    Du bist mit deinen Auskünften ja unbezahlbar. Ich kann die Gelegenheit da nicht vertstreichen nlassen, dir noch eine zusatzfrage zu stellen. Wie sieht es den in meinem Fall bei einer Unternehmensgründung aus. Da gibt es ja keine Vorjahreswerte??


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    beim Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bezieht sich die Grenze von 32.500 DM auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Dabei wird der voraussichtliche Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet.


    Viele Grüße
    Bernd