Wie wird der Privatanteil bei Leasingfahrzeugen ermittelt?

  • Hallo,


    ich habe eine sehr spezielle Frage. Ich mache eine Einnahme-Überschussrechnung. Im September habe einen Geschäftswagen geleast. Ich habe wenig Lust ein Fahtenbuch zu führen und denke auch, dass das in meinem Fall nur wenig bringt. Was muss ich bei der 1Prozentregelung beachten?


    Vielen Dank vorab
    MfG Johannes Herzog

  • Hallo Herr Herzog,


    auch bei Leasing-Kfz ist der Brutto-Listenpreis des Geschäftswagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend. Preisnachlässe und Rabatte dürfen nicht berücksichtigt werden.
    Eine Besonderheit gilt eigentlich nur, wenn eine Leasing-Sonderzahlung vereinbart wurde. Bei Einnahme-Überschussrechnung kann die Leasing-Sonderzahlung bereits im Jahr der Bezahlung in voller Höhe abgesetzt werden, eine zeitliche Verteilung erfolgt nicht.
    Das eröffnet natürlich die Möglicjhkeit, im ersten Jahr bei hohen Kosten die Pauschale anzusetzen und später dann den Einzelnachweis zu wählen.


    Viele Grüße
    Georg