Meine Bank fragt mich, ob sie ab 2009 mit der Abgeltungssteuer auch die Kirchensteuer einziehen soll. Habe ich - außer dem Zinsverlust daraus - noch negative Folgen zu erwarten? Kann ich die von der Bank einbehaltene Ki.-St. weiterhin als Sonderausgabe absetzen, obwohl diese Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in die Anlage KAP ja nicht mehr einzutragen sind?
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