Hallo,
ich dachte, für Leiharbeitnehmer gilt bis 2007 noch die Regelung, dass sie eine Einsatzwechseltätigkeit ausüben. Aber das Finanzamt hat nur die Entfernungspauschale berücksichtigt und den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate nicht anerkannt. Ist das so korrekt? Wenn ja, könnte man aufgrund des BFH Urteils vom 10.07.2008 VI R 21/07 doch sicher Einspruch einlegen?
Gruß Siegi