Arbeitszimmer bei selbständiger Tätigkeit + nichtselbständigem Nebenjob

  • Wie sieht es mit der Abzugsmöglichkeit des Arbeitszimmers aus, wenn die selbstätige Tätigkeit zu 100% im Arbeitszimmer stattfindet (2006 noch Vollabzug) und 2007 zusätzlich ein nichtselbständiger Nebenjob ausgeführt wurde im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags (d.h. bis 2100 EUR steuerfrei). Obwohl die Wochenarbeitszeit lediglich 4,58 Stunden beträgt, wird nun das AZ nicht mehr als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit (und deswegen auch keinerlei Abzüge mehr) anerkannt. Ist das rechtens? Gibt es andere Präzedenzfälle?

  • Wegen der Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers seit 2007 sind derzeit bereits anhängig:


    FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07)
    FG Thüringen (Az. 4 K 351/07)
    FG Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07)
    Thüringer Finanzgericht, Az. 4 K 447/07
    Finanzgericht Sachsen-Anhalt zum Aktenzeichen 4 K 980/08


    Also Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen