Habe 2 PKW möchte 1 als Firmen Fahrzeug umschreiben.

  • Hallo ihr lieben.


    Ich habe 2 Fahrzeuge .
    Eins davon soll privat bleiben.
    Wie kann ich das 2te Fahrzeug in die Firma einbuchen .
    EInfach kaufen ? Bräuchte noch ein paar Ausgaben und Einlage ist nich so fein .


    Da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt muss ich dann eine Abschreibung von 6 Jahren einhalten oder ist eine Abschreibung schneller möglich , da dieser max 1-2 Jahre als Firmenfahrzeug laufen soll.
    Dachte so an eine Aussergewöhnliche Abschreibung .


    Danke an die helfenden .

  • Grundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungskosten des PKW einschließlich Zubehör, Sonderausstattung, Mehrwertsteuer sowie Überführung, Kfz-Brief, Zulassung. Auch die Kosten eines fest eingebauten Autoradios gehören dazu (BFH-Urteil vom 24.10.1972, BStBl. 1973 II S. 78).


    Die Anschaffungskosten verteilen Sie auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des PKW. Die Finanzverwaltung setzt für einen neu angeschafften PKW eine Nutzungs- und Abschreibungsdauer von generell sechs (bei Anschaffung vor dem 1.1.2001: fünf) Jahren und damit einen AfA-Satz von 16,6 % fest (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl. 2000 I S. 1532). Das ist ausnahmsweise eine großzügige Regelung zu Ihren Gunsten, denn der BFH hat entschieden, dass bei einer jährlichen Fahrleistung von nicht mehr als 15000 km eine Nutzungsdauer von acht Jahren anzusetzen sei (BFH-Urteil vom 26.7.1991, BStBl. 1992 II S. 1000).


    Welche Abschreibungsdauer gilt für Gebrauchtfahrzeuge? Für Gebrauchtwagen ist die »Restnutzungsdauer« zugrunde zu legen. Diese Restnutzungsdauer können Sie selbst schätzen, müssen dabei aber Alter, Zustand und Art der voraussichtlichen Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigen (BMF-Schreiben vom 28.5.1993, BStBl. 1993 I S. 483 Tz. 2). Handelt es sich also um einen Jahreswagen, legen Sie im Normalfall noch eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde. Ist das Auto bereits zwei Jahre alt, verteilen Sie die Kosten auf die verbleibenden drei bis vier Jahre. Orientieren Sie sich bei der Bemessung der Restnutzungsdauer auch an der üblichen Lebenslaufleistung eines PKW von etwa 160000 km und an der bereits gefahrenen Kilometerleistung. Selbst ein Gebrauchtwagen, der bei Anschaffung bereits älter als acht Jahre ist, hat ebenfalls noch einen Nutzenvorrat und kann - je nach Zustand - abgeschrieben werden. Denn, so der BFH, »je nach dem Alter und der Kilometerleistung eines gebraucht erworbenen PKW, kann sich bei der Addition der Nutzungsdauer bis zur Veräußerung und der Restnutzungsdauer eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als acht Jahren ergeben« (BFH-Beschluss vom 17.4.2001, BFH/NV 2001 S. 1255).


    Das Fahrzeug wird als Privateinlage eingebracht:


    Eine Privateinlage liegt dann vor, wenn der Unternehmer dem Betrieb Privatvermögen in Form von Nutzungen, Leistungen, Erzeugnisse, Waren oder Geld, für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stellt.


    Buchungstechnisch werden Privateinlage auf dem Privatkonto erfasst und erhöhen das Eigenkapital.


    Bsp.: Ein Teilhaber überschreibt der Firma einen Computer im Wert von 1.500€ "'Betriebs und Geschäftsausstattung' an 'Privateinlage' 1.500€".


    Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Privateinlage“

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"