Einnahmeüberschußrechnung - Photovoltaik und VuV - gemeinsame Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo,


    neben der Steuererklärung benötige ich eine Einnahmeüberschußrechnung für meine Photovoltaikanlage und eine weitere Einnahmeüberschußrechnung für meine vermieteten gewerblichen Räume. Umsatzsteuervoranmeldung muss ich aber eine einzige abgeben, die die Zahlen aus der Photovoltaik und der Vermietung enthält.


    Ist das alles (zwei Einnahmeüberschussrechnungen und eine gemeinsame Umsatzsteuervoranmeldung) mit dem Sparbuch möglich?


    Gruß
    Peter

  • Es geht darum, dass für die vermieteten Gewerberäume bei Aufwendungen Vorsteuer geltend gemacht und Umsatzsteuer mit der Miete verlangt wird. Diese Vorsteuer und Umsatzsteuer muss in Verbindung mit der Vor- und Umsatzsteuer der Photovoltaikanlage in einer UST-Voranmeldung vierteljährlich abgegeben werden. Zur der Ermittlung der Vor und Umsatzsteuer der Vermietung für ich bisher dafpr auch eine Einnahmeüberschussrechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürfen Sie dafür auch keine EÜR einreichen.


    Denn dann hätten Sie dargelegt, dass Sie das Objekt ins Betriebsvermögen eingelegt haben.


    Für das vermietete Objekt also Anlage V, auf der Vorderseite die Einnahmen, auf der Rückseite die Ausgaben.

  • Leider ist meine Frage in keinster Weise beantwortet.


    Es ging nie darum, was ich mit der Einkommensteuererklärung einreichen muss.


    Bisher habe ich meine Einkommensteuer, die Einnahmeüberschussrechnung sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen mit der SteuerSparErklärung gemacht. Würde nun aber gerne auf das Sparbuch umsteigen, da ich bereit Mein Geld benutze.


    Um zu wissen, ob es sich lohnt und kein Rückschritt wird noch einmal die Frage, vielleicht klarer formuliert:
    Kann ich mit dem Sparbuch unabhängig von der Einkommensteuererklärung die Einnahme-Überschuss-Rechnung von zwei getrennten Gewerbebetrieben erstellen, jedoch eine gemeinsame USt-Voranmeldung per Elster erstellen?