Atemtherapie (Heilpraktiker) absetzen?

  • Hallo,
    Es geht um die Möglichkeit, Heilpraktiker-Rechnungen für Atemtherapie in mittlerer vierstelliger Höhe als außergewöhnliche Belastungen zu "verwerten".
    in der R 33.4 EStR 2005 steht ja auszugsweise folgendes:"Der Nachweis der Zwangsläufigkeit (...) Aufwendungen im Krankheitsfall ist zu führen durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (>§§ 2, 23, 31 bis 33 SGB V )"
    meine Fragen hierzu:


    1.Von den Behandlungskosten steht hier aber nichts. Darf eine atemtherapeutische Behandlung auch vom Heikpraktiker verordnet werden (die Krankenkasse zahlt nichts)? Und muss sozusagen auf der Rechnung der Nachweis geführt werden, warum die Behandlung nötig ist (ähnlich der Diagnose für die Krankenversicherung), oder genügt die Rechnung als solche?


    (wie entscheiden die das überhaupt- haben die einen riesigen Katalog, wo alles drin steht, oder auch sowas wie einen medizinischen Dienst?)


    2.Fällt die Atemtherapie auch unter die nicht-wissenschaftlichen Behandlungsverfahren, für die das Amtsarzt-Attest nötig wäre?


    3.Wenn die Krankenkasse einen Teil übernimmt, gilt der Rest dadurch als außergewöhnliche Belastung. Aber dies "entbindet den Stpfl. nicht von der Verpflichtung, in Einzelfällen die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen dem Finanzamt auf Verlangen nachzuweisen". Wie muss das dann nachgewiesen werden? Nachträglich durch den Amtsarzt?


    Danke schonmal :)

  • DIe Krankenversicherung hat hier also nichts gezahlt, dann gilt


    Der Nachweis der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen im Krankheitsfall ist zu führen


    - durch amtsärztliches Attest vor Kauf oder Behandlung für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden.

  • Der Fragende kann selbstverständlich tun und lassen was er will, aber das Finanzamt wird diese Behandlungskosten nicht berücksichtigen. Das ist das Einmaleins des Finanzbeamten, da sollte man keine Hoffnung wecken, dass ein unbedarfter Beamter ohne Ahnung alles anerkennt.