Hallo,
mich quält grade folgende Fragestellung für den Einkommenssteuerbescheid 2007. In 2007 wurde ein Betrag von 2000,- Euro vorausgezahlt und dann jeweils Quartalsweise in 2008 800,- Euro. Nun steht im Bescheid für 2007 das Vorauszahlungen zum Stichtag 1.11.2008 in Höhe von 2000,- Euro getätigt wurden (also nur der Betrag von 2007).
Stimmt das so und werden diese Einzahlungen dann 2008 berücksichtigt oder hat das FA schlichtweg die Zahlungen unter den Tisch fallen lassen?
1k Dank!!!
deMarco