Verrechnung von Vorauszahlungen. Hat das FA einen Fehler gemacht?

  • Hallo,


    mich quält grade folgende Fragestellung für den Einkommenssteuerbescheid 2007. In 2007 wurde ein Betrag von 2000,- Euro vorausgezahlt und dann jeweils Quartalsweise in 2008 800,- Euro. Nun steht im Bescheid für 2007 das Vorauszahlungen zum Stichtag 1.11.2008 in Höhe von 2000,- Euro getätigt wurden (also nur der Betrag von 2007).


    Stimmt das so und werden diese Einzahlungen dann 2008 berücksichtigt oder hat das FA schlichtweg die Zahlungen unter den Tisch fallen lassen? ?( ?(


    1k Dank!!!


    deMarco

    • Offizieller Beitrag

    Gegenfrage:


    Warum sollte das Finanzamt die Vorauszahlungen für 2008 für 2007 berücksichtigen ???

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Die Vorauszahlungen zu den Terminen 10.03, 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres sind auch für dieses Jahr bestimmt. Die Vorauszahlungen, die in 2008 geleistet wurden werden dann auch erst mit Einkommensteuerveranlagung 2008 berücksichtigt.


    Ansonsten wäre das ja ziemlich unsinnig, denn die Vorauszahlungen sollen die voraussichtliche Steuerschuld des Veranlagungsjahres decken.