Liebes Forum,
demnächst möchte ich eine ETW mit Garten erwerben. Der Garten ist ein Erbpachtgrundstück.
Frage: Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, zu vereinbaren, den Garten auch abzubezahlen, anstatt Erbpacht bis zum Sankt Nimmerleinstag zu bezahlen?
Viele Grüße
Marcela