Hallo zusammen,
ich bin Auszubildende im 3. Jahr (Krankenschwester) und habe gerade vom FA einen Fragebogen erhalten, in dem ich aufgefordert werde, zu meiner abgegebenen Einkommenssteuererklärung 2007 (EStE) Nachweise über einen eigenen Hausstand zu führen.
Meine Situation:
Bin ledig und erhielt 2007 eine Ausbildungsvergütung (incl. Schichtzuschläge Krankenhaus) von 11400 EUR Brutto. Habe keine weiteren Einnahmen.
Ich lebe am Ausbildungsort A im Personalwohnheim (polizeilich gemeldet als Hauptwohnsitz) und fahre an den WE regelmäßig zu meinen Eltern und meinem Freund im Ort B. Einfache Entfernung von A nach B sind 160 km. Im Jahr 2007 waren es 48 Fahrten.
In der Elterlichen Wohnung habe ich noch mein Zimmer aber keinen eigenen Hausstand, zahle also keine Miete dafür. Gebe meinen Eltern aber ein monatl. Kostgeld für Wäsche und Lebensmittel, da ich im Gegenzug das Kindergeld von meinen Eltern erhalte.
Ich hatte diese Heimfahrten mit 48 x 160 x 0,30 EUR angesetzt.
Meine Frage:
Im Forum wurde geschrieben, dass ein eigener Hausstand nicht erforderlich ist.
Es reiche, wenn der Lebensmittelpunkt im Ort der Elternwohnung ist.
Das ist bei mir eindeutig gegeben, mein Freund studiert dort, meine Eltern und alle Freunde und Bekannte leben da.
Wie soll ich die Anfrage vom FA werten?
Wie verhalte ich mich richtig?
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen könnte. Kenne mich mit Steuerdingen nicht aus und habe auch zu wenig Zeit dafür, da ich voll in der Examensvorbereitung stehe und Schichtdienst im Krankenhaus arbeite.
Danke für Eure Mühe.