Hallo,
leider gehöre ich auch zu denen, die mit diesen beiden Begriffen (noch) Probleme haben.
Wie sieht es z.B. bei einem B2B Geschäft aus, wenn ich ein Gerät verkaufe, daß nach 8 Monaten kaputt geht, auf dem aber 2 Jahre Herstellergarantie sind.
Geht der Kunde dann zunächst an den Hersteller um den Schaden reparieren zu lassen?
Wenn das nicht hilft und er wandeln möchte, weil 3 mal vergeblich repariert wurde, ist er dann verpflichtet nachzuweisen, daß das Gerät von Anfang an fehlerhaft war, da es doch nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gibt?
Kennt jemand Links, wo dieser Unterschied speziell bei B2B beschrieben wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Robert