Private Veräußerungsgeschäfte, Transaktionskostenpauschalen bei Vermögensverwaltung geltend machen?

  • Die Gebühren der Vermögensverwaltung sind bei meiner Bank in Beratungsvergütung und Transaktionskostenpauschale aufgeteilt. Die Berechnung erfolgt quartalsweise als Prozentsatz vom Depotwert. Jetzt kann ich die Beratungsvergütung noch als Werbungskosten zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend machen. Dies soll ja im nächsten Jahr wegfallen. Die Transaktionskostenpauschale habe ich bisher nicht geltend gemacht. Eigentlich wäre es jedoch steuerlich gerecht, diese geltend zu machen, da durch die Transaktionskostenpauschalen fast keine weiteren Transaktionskosten mehr anfallen und so Spekulationsgewinne deutlich höher ausfallen. Daher habe ich mir überlegt, die Transaktionskostenpauschalen bei "Sonstige Einkünfte" unter "Sonstige Kosten" anzusetzen. Im Wiso-Programm ist das so möglich. Ich würde die Transaktionskostenpauschalen anteilsmäßig auf die Gewinne/Verluste Halbeinkünfteverfahren und die Gewinne/Verluste aus den sonstigen Wertpapieren (Zertifikate, Fonds) aufteilen und bei der Aufteilung die Absolutbeträge zugrunde legen. Im Jahr 2007 hatte ich nur im Halbeinkünfteverfahren Gewinne und bei den anderen Geschäften Verluste.