ich war so frei, dein Posting zu kopieren und hierher zu verschieben - hier sitzen die Experten
Viele Grüße
Sandro
All: Das das Posting von Tobi83 etwas "kurz" ist liegt daran, dass es eine Antwort auf ein anderes Posting war, dort aber nicht mehr hinpasste und ich es daher hierher kopiert habe - er ist also keineswegs "Redefaul" oder unfreundlich
Bafög fällt unter Bezüge. Es stellt keine Einkunftsart dar und ist somit nicht in einer Steuererklärung anzugeben. Ausnahme: Es geht z.B. um die Ermittlung von KIndergeld/Kinderfreibetrag(§ 32 EStG) und Unterhaltsleistungen (§33a EStG).