Umsatzsteuergrenze und Einahme/Ausgabe-Rechnung

  • Hallo!


    Ich bin als Ingenieur Angestellter im öffentlichen Dienst und arbeite nebenberuflich als freiberuflicher Ingenieur. Bislang war es nie mehr als diese 17 TEUR, so dass ich nie in die Umsatzsteuer rein fiel. Dieses Jahr sind es allerdings schon knapp unter 50 TEUR. Dazu meine Fragen.


    1.) Wenn noch mehr Umsatz rein kommt und ich über 50 TEUR dieses Jahr komme, muss ich dann schon ab dem 50.001 EUR Ust abführen. Also mich dieses Jahr noch anmelden und Co.? Nächstes Jahr bin ich sowieso dran.


    2.) Habe ich richtig gelesen, dass ich wenn ich mehr als 30 TEUR Gewinnt mache eine Bilanz führen muss und eine normale Einahme/Ausgabe-Rechnung nicht mehr ausreicht?


    Falls sonst noch schlaue Tipps diesbezüglich unterwegs sind, wäre ich für diese dankbar.


    Herzlichen Dank schon mal.


    CS


    PS: Den Steuerberater scheue ich noch, da ich bis jetzt immer alles alleine gemacht habe. Der Stolz des kleinen Mannes .... :P

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zu 1: nein, dieses Jahr nicht, aber nächstes Jahr auf jeden Fall Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen !


    zu 2 : Nein, als Ingenieur dürfte freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG vorliegen, da braucht man nicht zu bilanzieren


    und mal nebenbei: Was sagt denn der Dienstherr dazu ????

  • Hallo, erstmal danke für die Anwort. Schön ...


    Der Dienstherr sagt nichts dazu, da ich eine Nebentätigkeitsberechtigung in unbegrenzteer Höhe habe. Es darf bloß nicht die Arbeitszeit beeinträchtigen. Und das macht es nicht!


    Muß ich bei der Umsatzsteuer (inkl. Anmeldung) irgendwas spezielles beachten? Oder macht mir mein WISO Sparbuch das alles ...


    wellfrog

    • Offizieller Beitrag

    Das mit der unbegrenzten Höhe für die Nebentätigkeitsgenehmigung kann ich schlicht und einfach nicht glauben. Das Gesetz bzw. die Verordnung ist für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten gleich. Und ab einer bestimmten Umsatzhöhe (und einem entsprechenden Aufwand) beeinträchtigt die Nebentätigkeit zwangsläufig die Arbeitsleistung. Und da man jährlich seine Einkünfte melden muss, ist es nur eine Frage der Zeit.


    Spätestens wenn der Rechnungshof die Genehmigung/en prüft, die hoffentlich wörtlich schriftlich fixiert ist, wird es Probleme geben.


    Das mit der Umsatzsteuerpflicht ab nächstem Jahr und der freiberuflichen Tätigkeit sehe ich genauso.