Vorsteuerabzug bei Lieferung durch Kleinunternehmer?

  • Hallo,


    ich habe eine Lieferung durch einen Kleinunternehmer nach §19 erhalten, der in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist.


    Wenn ich die Ware nun weiterverkaufe, fällt bei mir die Umsatzsteuer aber an.


    Wie kann ich Vorsteuer abziehen, denn der Kleinunternehmer hat für das gleiche Gut ja schon Steuern bezahlt und ich müsste nun ja erneut auf den vollen Betrag die Steuern ausweisen. Das ist meiner Meinung nach falsch, finde aber keine Spalte bei Elster wo ich das eintragen kann.


    Ich wusste bei der Bestellung nicht, dass der Händler Kleinunternehmer ist. Die Angaben in seinem Webshop sprachen immer von Preisen mit gesetzlicher Umsatzsteuer und er hat auch eine UmSt-ID angegeben.


    Wenn ich nun die 19% selbst bezahle, auf meinen Endkundenpreis, lege ich ja drauf. Ich bin davon ausgegangen, den Umsatzsteuerbetrag für den Einkauf wie üblich abziehen zu können.


    Soll ich selbst mir 19% Umsatzsteuer in den Kaufpreis ausrechnen und dann als gezahlte Vorsteuer anmelden, obwohl es hierfür keinen Beleg/Rechnung gibt? So wollte es das Finanzamt ja auch bei den (steuerfreien) Wareneinkäufen die ich im EU-Ausland tätige.


    Der Artikel war anders leider nicht so kurzfristig zu beschaffen, und der Händler hatte einen sehr attraktiven Preis. Da dieser nun ja ohne Umstazsteuer ist, weiß ich auch weshalb der so günstig war.


    mfg


    Hans-Peter

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich Vorsteuer abziehen,


    Gar nicht, das ist das System.


    Zitat

    Die Angaben in seinem Webshop sprachen immer von Preisen mit gesetzlicher Umsatzsteuer und er hat auch eine UmSt-ID angegeben.


    Das kann ja auch sein.


    In seinen Preisen ist eben die USt schon enthalten, er braucht die nur nicht abzuführen.
    Und genau deswegen können Sie auch keine Vorsteuer ziehen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • und wie ist das mit der anfallenden Steuer auf den Mehrwert, den ich erwirtschafte? Nur darauf sollte doch die Steuer anfallen. Und doppelt besteurt werden sollte es doch eigentlich nicht?


    mfg


    Hans-Peter

  • Wird auch nicht.
    Die Erklärung vom Petz war da etwas missverständilich.
    Beispiel:


    Ein WG kostet 100 €.


    Der KU muss nun 100 € in REchnung stellen, die bleiben ihm, er führt nichs an das FA ab, der Käufer hat keinen Vorsteuerabzug.
    Ein regelbesteuernder Unternehmer müsste 119 € in Rechnung stellen, da er 19 € an das FA abführen müsste.
    Der Käufer hätte 19 € Vorsteuerabzug, und hätte somit effektiv wieder 100 € für das WG bezahlt.


    Also kein Doppelbesteuerung.

  • Wird auch nicht.
    Die Erklärung vom Petz war da etwas missverständilich.
    Beispiel:
    ...
    Also kein Doppelbesteuerung.





    Also, nur den Mehrwert, sprich den Preisunterschied zwischen meinem Wiederverkaufswert und Einkaufspreis für die Umsatzsteuer verwenden.


    Nur wie melde ich es korrekt in Elster an?


    Habe nun doch was gefunden (das habe ich zuvor wohl übersehen), Zeile 61 bzw. Feld 59 ist das richtig? Rechne ich mir hierfür von meinen gezahlten Einkaufspreis die 15,96% heraus und geb sie dort ein?


    mfg


    Hans-Peter

  • Also, nur den Mehrwert, sprich den Preisunterschied zwischen meinem Wiederverkaufswert und Einkaufspreis für die Umsatzsteuer verwenden.


    NEIN!


    USt auf den vollen Wiederverkaufspreis!!!


    Nochmal von vorne:


    Ausgangsdaten: Einkaufswert = 100 €, Wiederverkaufswert = 150 €


    1. Einkauf bei Kleinunternehmer
    Zahlung an KU 100 €, kein Vorsteuerabzug
    Verkauf 150 € + 19% = 178,50 €
    Zahlung an FA 28,50 €
    Gewinn: 50 € (Geldabfluss: 100 € + 28,50 €; Geldzufluss: 178,50 €)
    2. Einkauf bei regelbesteuerndem Unternehmer;
    Zahlung an Unternehmer 119 €, 19 € Vorsteuerabzug
    Verkauf 150 € + 19% = 178,50 €
    Zahlung an FA: 28,50 € - 19 € = 9,50 €
    Gewinn 50 € (Geldabfluss: 119 € + 9,50 €; Geldzufluss: 178,50 €)


    Zitat


    Nur wie melde ich es korrekt in Elster an?


    Garnicht, der Einkauf vom KU hat in der USt-VA nichts verloren,
    der Verkauf wird angemeldet wie jeder andere Verkauf auch!!!



    Zitat

    Habe nun doch was gefunden (das habe ich zuvor wohl übersehen), Zeile 61 bzw. Feld 59 ist das richtig? Rechne ich mir hierfür von meinen gezahlten Einkaufspreis die 15,96% heraus und geb sie dort ein?


    Zeile 61 ist ein Sonderfall, da trägt ein KU ein, wenn er ein neues Fahrzeug innergemeinschaftlich erworben hat und dafür die USt abführen muss.

  • ok, ich glaube ich habe es verstanden.


    Also, ich guck nun in die Röhre und zahle nochmal Umsatzsteuer auf den vollen Betrag, die ja schon (teilweise) vom Kleinunternehmer (für seinen Einkauf) bezahlt wurde. Für mein Empfinden ist das ungerecht.


    Der KU hat ja die Ware auch irgendwo (z.B. beim selben Großhändler, dernun aber nicht liefern konnte) gekauft, und dafür aber UmSt gezahlt.


    Wenn KU also für 70 Euro einkauft + 19% = 83,3 Euro bezahlt an Großhändler.


    KU verkauft an mich oder jeden anderen Verbraucher für 100 Euro ohne Umst.


    Ich verkaufe das Teil weiter zum marktüblichen Preis von 120 Euro an meinen Kunden und bezahle dafür Umsatzsteuer auf den vollen Betrag = 19,15 Euro.


    Und wer hat nun was bekommen?


    Das Finanzamt 32,45 Euro, der Kleinunternehmer 16,70 Euro und ich 0,85 Euro? In meinen Augen nicht gerecht. Das Finanzamt könnte auch mit weniger auskommen. Es wurde doppelt besteuert.


    mfg


    Hans-Peter

  • NEIN!!!


    Es wurde besteuert, ja, aber nicht doppelt.
    Und das liegt auch nicht am KU.


    Hättest Du das Teil beim "normalen" Unternehmer gekauft, hättest Du nicht 100 €, sondern 119 € bezahlt.

  • ja eben, hätte ich es normal beim Großhändler kaufen können, dann hätte das Finanzamt insgesamt nur 19,15 Euro erhalten, wenn ich es für 120 Euro an den Endverbraucher verkaufe. Die Vorsteuer, welche ich an den Lieferanten gezahlt hätte, wäre mir abgezogen worden.


    Und das geht nun nicht bei Kleinunternehmern, habe es ja dort nur zum etwas höheren Preis gekauft (Gewinn des KU, der nicht mit Umsatzsteuer belegt wird).


    Warum dürfen die dann überhaupt an Wiederverkäufer Waren verkaufen (und dies nicht klar und deutlich vorab kundtun)?


    mfg


    Hans-Peter

  • Dass Du aber zwischen Dich und den Großhändler den KU schaltest, dafür kann das FA nichts.


    Ob Du nun jedoch dazwischen einen KU, oder einen regelbesteuernden Unternehmer geschalten hast, MACHT KEINEN UNTERSCHIED!!!


    Ich rechne nochmal (zum letzten Mal!!!!)


    VKP Grosshändler 70 € netto
    marktüblicher Preis 120 € brutto


    1. Du kaufst beim KU:


    Der KU zahlt 83,30 € an den Grosshändler, er erhält 100 € von Dir.
    Sein Gewinn: 16,70
    Das FA erhält 13,30 € vom Grosshändler
    Du verkaufst an Kunden
    Dein Gewinn: 0,84 €
    Das FA erhält: 19,16 €


    2. Du kaufst von normalem Unternehmer
    Der Unternehmer zahlt 83,30 € an den Großhändler, er erhält 119 € von Dir
    Sein Gewinn: 30 €
    Das FA erhält: 5,70 € vom Unternehmer, 13,30 € vom Großhändler
    Du verkaufst an Kunden
    Dein Gewinn: 0,84 € (merkst Du was?)
    Das FA erhält: 19,16 €


    Wo bekommt jetzt das FA mehr?

  • rechne nochmal - bitte deinen 2.Fall:


    ****


    2. Du kaufst von normalem Unternehmer
    Der Unternehmer zahlt 83,30 € an den Großhändler, er erhält 119 € von Dir
    Sein Gewinn: 30 €
    Das FA erhält: 5,70 € vom Unternehmer, 13,30 € vom Großhändler
    Du verkaufst an Kunden
    Dein Gewinn: 0,84 € (merkst Du was?)
    Das FA erhält: 19,16 € ist doch falsch, oder?


    ***


    Das Finanzamt bekommt von mir zusatzlich 0,16 Euro, den Rest (13,30 + 5,70) haben die vorherigen Lieferanten doch schon abgeführt.


    Mit dem (für mich zuvor unbekannten) Kleinunternehmer dazwischen, erhält das Finnazmat den Betrag aus deiner 1. Fallbetrachtung. Meiner Meinung nach zu unrecht.


    mfg


    Hans-Peter

  • Das FA bekommt von Dir 19,16 (19% aus 120 €)
    Punkt.


    Was die vorher abgeführt haben oder nicht ist für Dich nicht aussschlaggebend.