Neue KM-Pauschale - auf FA vertrauen oder nicht?

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    Hallo,


    Diesen Text aus dem Steuerbescheid kennt jeder. Ich habe mit WISO '08 die km so, wie ich sie gefahren bin, angegeben. Das Programm hat es gesetzeskonform berechnet und mit ELSTER übermittelt. Ich hatte Strecken über und unter 20 km. Da meine Frau einen Weg von 22 km zur Arbeit hat, sind auch nur 2 km angesetzt worden. Durch die Mehrberechnung der 20 km kommt meine Frau jetzt über 920,-Eur. Kann ich jetzt davon ausgehen, daß das FA anhand der Anlagen wieder diese km herausfischt und die sonstigen Werbungskosten mitberechnet, da diese, weil unter 920,-Eur, faktisch unter den Tisch gefallen sind? Kurz: Funktioniert das mit dieser "Vorläufigkeitserklärung" automatisch oder sollte man da 'erinnern'? Ich habe da so meine Bedenken mit diesem Amtsdeutsch.


    Schon mal Danke im Voraus und

    Vielen Dank
    vom Frank


    Lebe jeden Tag als wäre es der Letzte

  • Das FA ist nicht sehr erfreut, wenn jetzt 56748684 Briefe kommen, doch die Entfernungspauschale voll anzusetzen...


    Also, erst mal abwarten, und wenn bis März kein geänderter Bescheid kommt, mal nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Maschinelle Änderungen sollen in NRW ab 19.01.2009 erfolgen und sich dann bis ca. Juni hinziehen. Es wird soll wohl in der Reihenfolge des Erklärungseingangs abgearbeitet werden. Im Einzelfall muss man sich also etwas gedulden. Etwaige Änderungsanträge sollen aber wohl auch sofort abgearbeitet werden. Dafür würden dann aber die laufenden Veranlagungsarbeiten zurückstehen müssen. Sollte sich also jeder überlegen. Ich denke, ein bisschen warten ist auch in Ordnung.

  • Hallo,
    Erst mal Danke für die Antworten.
    Meine Bedenken wegen der beinhalteten sonstigen Werbungskosten müssten also auch abwarten? Wenn dann(vielleicht im März) etwas fehlt, sollte ein Einspruch allemal möglich sein. OK. Übrigens hatte ich auch schon an die 56 748 684 Briefe gedacht und das da einiges an Neuveranlagungen hängen bleibt. Ich lasse dieses Thema aber trotzdem noch eine weile offen, falls noch jemand neue Ansichten hat.
    Danke nochmals und

    Vielen Dank
    vom Frank


    Lebe jeden Tag als wäre es der Letzte

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Anmerkungen zum obigen Thema:


    Wichtig ist, dass in der ursprünglichen ESt-Erklärung (Anlage N) die gesamten Kilometer angegeben wurden. Wenn nicht, so sollte dies jetzt nachgeholt werden.


    Wer außerdem in der Anlage N die "übrigen Werbungskosten" (z.B. Beiträge an Berufsverbände etc.) vergessen hatte, der sollte dies noch innerhalb der Einspruchfrist nachholen.


    Ansonsten siehe "Clematis".


    Grüße, Hermann

    • Offizieller Beitrag

    Jeder, der seine vollen Kilometer in der Erklärung angegeben hat, sollte bis Ende Juni Geduld haben. Diese Bescheide sollten in jedem Fall in der maschinellen Überwachung sein (zu erkennen am, ebenfalls maschinell gesetzten, Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid). Alle anderen müssen sich tatsächlich über einen gesonderten Antrag Gedanken machen. Ein Einspruch sollte es nicht sein, da hier in den meisten Fällen ja wohl die einmonatige Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Ein Änderungsantrag ist innerhalb der gesetzlichen vierjährigen Verjährungsfrist jederzeit möglich.


    Probleme haben wirklich nur die, die andere Werbungskosten als Fahrten Whg-ASt haben, die 920 Euro übersteigen und die keine WK geltend gemacht haben. Die bekommen dann außerhalb der Rechtsbehelfsfrist nur Ihre Fahrtkosten berücksichtigt. Das ist aber im Grunde nicht anders als sonst. Was vergessen, Rechtsbehelfsfrist abgelaufen, Pech.


    Die, bei denen gekürzte Kilometerpauschale und sonstige WK unter der Pauschale von 920 Euro lagen, können innerhalb der Verjährungsfrist jederzeit einen Änderungsantrag stellen (s.o.).