Nachzahlung von Elternbeiträgen

  • Hallo zusammen,


    wir sind von der Stadt zur Zahlung von Elternbeiträgen aus den Jahren 2004 und 2005 aufgefordert worden. In diesen Jahren war unser Tochter noch im Kindergarten und die bereits von uns gezahlten Elternbeiträge waren zu niedrig angesetzt.


    Sind diese Zahlungen in der Steuererklärung ansetzbar? Wenn ja, unter welcher Rubrik ist die Erfassung denn möglich.


    aronmara

    • Offizieller Beitrag


    Sind diese Zahlungen in der Steuererklärung ansetzbar? Wenn ja, unter welcher Rubrik ist die Erfassung denn möglich.


    Ja, bei Kinderbetreuungskosten.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......