Maximale Steuererstattung?

  • hallo zusammen,
    ich bin wiso-sparbuch neuling....und habe auch direkt mal eine frage.
    Nachdem ich unter dem Menüpunkt "Löhne, gehälter, pensionen..." meine Infos zur Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe,
    bekomme ich prompt eine Steuererstattung von 1.240,62€ !!!


    mit dem hinweis:
    Da nach den bisherigen Angaben für XXX keine Steuer anfällt, wirken sich weitere Ausgaben von Marcel nicht auf die Erstattung aus!


    ich habe festgestellt, dass sich meine Fahrtkosten (egal wie hoch ich sie ansetze) nicht mehr auf den Betrag von 1240,62 € auswirken...


    mache ich etwas falsch, oder gibt es einen maximal betrag ?
    mich wundert es auch, wieso "nach den bisherigen Angaben keine Steuer anfällt" ? aber dennoch ein betrag bei der steuererstattung steht ?!


    freu mich über rückmeldung.


    danke & frohes fest

  • Mehr Erstattung als was bezahlt (bei der Lohnabre abgezogen) wurde, geht nicht.
    Wenn nur 1240,62 € LSt+Soli+Kist einbehalten wurde, kann auch nicht mehr erstattet werden.

  • Mehr Erstattung als was bezahlt (bei der Lohnabre abgezogen) wurde, geht nicht.
    Wenn nur 1240,62 € LSt+Soli+Kist einbehalten wurde, kann auch nicht mehr erstattet werden.

    oh...ok...
    und da ist die pendlerpauschale egal ?
    sowie sämtliche auslandsreisen (reisekostenabrechnungen) ?
    kommt das nicht noch obendrauf ?

  • Hallo!


    Erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich diesen alten Beitrag wieder auskrame, aber er ist der einzige, der ein ähnliches Problem enthält.


    Ich bin sowohl Wiso- als auch generell Steuererklärungsneuling. Da ich den größten Teil von 2010 Student war und nur die letzten Monate gearbeitet habe, bekomme auch ich - laut Wiso - die Lohnsteuer komplett wieder (wie hoch sind da eigentlich die Grenzen, d.h. wieviel darf ich im Jahr verdienen, um die Lohnsteuer komplett zurückzubekommen?).


    Nun frage ich mich allerdings, ob ich nun die Hände in den Schoß legen kann und keine weiteren Ausgaben mehr angeben brauch, d.h. kann ich alle Punkte unterhalb der "Allgemeinen Ausgaben" im Wiso-Interview unbeantwortet lassen, auch wenn ich z.B. Spendenausgaben hat? Ich schätze, dass führt jetzt nicht zu einer fehlerhaften Steuererklärung, wenn ich Ausgaben weglasse, da dem Finanzamt das sicher herzlich egal ist, wenn ich _Ausgaben_ weglasse!?
    Ich schätze aber, andere Punkte des Interviews darf/kann ich aufgrund dieses Hinweises nicht weglassen, korrekt?


    Vielen Dank im Voraus! Die ganze Steuersache ist für mich echt ein Buch mit Sieben Siegeln und ich freue mich, dass mit Wiso wenigstens halbwegs durchsehe und es mich gut an die Hand nimmt.


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich diesen alten Beitrag wieder auskrame, aber er ist der einzige, der ein ähnliches Problem enthält.

    Nö, das Thema kommt öfter zur Sprache (z.B. hier), weil viele Anfänger dem Irrtum verfallen sind, daß sie Ausgaben erstattet bekommen. Das ist aber nicht so.


    Nun frage ich mich allerdings, ob ich nun die Hände in den Schoß legen kann und keine weiteren Ausgaben mehr angeben brauch, d.h. kann ich alle Punkte unterhalb der "Allgemeinen Ausgaben" im Wiso-Interview unbeantwortet lassen, auch wenn ich z.B. Spendenausgaben hat?

    Wenn es in unnötige Arbeit ausartet und es keine Posten gibt, die vielleicht vom Finanzamt nicht anerkannt werden könnten (Du könntest ja auch etwas falsch eingetragen haben und dann fehlt das in der Gesamtheit), dann ja.
    Wenn Du aber eh alles beisammen hast, dann würde ich es trotzdem eintragen. Ist Deine freie Entscheidung.


    Ich bin sowohl Wiso- als auch generell Steuererklärungsneuling. Da ich den größten Teil von 2010 Student war und nur die letzten Monate gearbeitet habe, bekomme auch ich - laut Wiso - die Lohnsteuer komplett wieder (wie hoch sind da eigentlich die Grenzen, d.h. wieviel darf ich im Jahr verdienen, um die Lohnsteuer komplett zurückzubekommen?).

    Das kann man so nicht sagen. Wenn Du Werbungskosten in ausreichender Höhe hast, dann kannst Du immer alles zurückbekommen (wobei die WK begründet sein müssen).


    Ich schätze aber, andere Punkte des Interviews darf/kann ich aufgrund dieses Hinweises nicht weglassen, korrekt?

    Sicher. Name, Steuernummer etc. müssen schon sein. Darauf wirst Du aber vom Programm hingewiesen, wenn etwas zwingend erforderlich ist. Laß Dich einfach vom Steuer-Sparbuch leiten und lies die Hinweise und Informationen aufmerksam.


    Gruß
    Dirk

  • Hallo zusammen


    ich möchte dieses alte Thema noch einmal aufgreifen weil ich leider in der Suche nichts ähnliches gefunden habe.


    Das hier besprochene Thema bedeutet ja, dass man mehr Ausgaben hatte die sich nicht mehr Steuer mindernd wirksam machen... soweit so klar, man kann nun einmal nur die Steuern zurück bekommen die man auch gezahlt hat.


    Zur Frage: Wäre es demnach möglich diese bisher unberücksichtigten Ausgaben im nächsten Jahr in die Steuererklärung einfließen zu lassen??? Muss dann in diesem Jahr bereits ein Verlustvortrag gemacht werden?

  • Verlustvortrag geht nur bei Überschusseinkünften, nicht bei unselbständiger Tätigkeit (also überall, wo eine EÜR oder Bilanz gemacht wird sowie bei Spekulationsgeschäften)

    • Offizieller Beitrag

    Wo willst Du denn das gelesen haben? Rücktrags-/Vortragsfähig ist nach § 10d EStG der negative Gesamtbetrag der Einkünfte und somit werden alle Einkunftsarten berücksichtigt.

  • Hi zusammen,


    ich schließe mich auch hier an. Warum die bezahlten Steuer das Maximum sind, was man zurückbekommen kann, habe ich kapiert :)


    Ich habe jedoch gelesen, dass Werbungskosten bei Studenten positiv in den nächsten Jahren auswirken können:


    Werbungskosten im Studium müssen nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden, sondern werden in Form einer Steuergutschrift auf die folgenden Jahre umgelegt. Dein großer Vorteil startet, wenn Du ins Berufsleben einsteigst
    http://www.mystipendium.de/stu…/steuererklaerung-student


    Das WiSo Software, was ich habe, sagt so was nicht. Wird das trotzdem von Finanzamt anerkannt und bekomme ich diese Steuergutschrift? Oder soll ich mir wie in den Artikel einen anderen Software besorgen, den konkret für Stundenten-Fälle gedacht ist?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jedoch gelesen, dass Werbungskosten bei Studenten positiv in den nächsten Jahren auswirken können:


    Werbungskosten im Studium müssen nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden, sondern werden in Form einer Steuergutschrift auf die folgenden Jahre umgelegt. Dein großer Vorteil startet, wenn Du ins Berufsleben einsteigst
    mystipendium.de/studienfinanzierung/steuererklaerung-student


    Das WiSo Software, was ich habe, sagt so was nicht. Wird das trotzdem von Finanzamt anerkannt und bekomme ich diese Steuergutschrift? Oder soll ich mir wie in den Artikel einen anderen Software besorgen, den konkret für Stundenten-Fälle gedacht ist?

    Einfach mal unter dem hier erwähnten § 10d EStG lesen bzw. auch unter Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Die erweiterte Forumssuche liefert da wirklich abschließende Infos.

  • Hi, sorry, wenn ich nicht so fit mit Gesetz-Texte bin, aber mir war es schwierig zu nachvollziehen, was ich wissen sollte.


    Also jetzt mit einem Beispiel die Frage, eine Antwort ja/nein wäre top!


    Im Jahr 20XX war ich Studentin, hatte Minijob und habe beim Praktikum was verdient und Lohnsteuer gezahlt. Erstattung ist genau den Lohnsteuer, den ich bezahlt habe.


    Ich hatte aber Ausbildungs- und Werbungskosten (Studiengebühr, Umzug wegen Praktikum, Fahrten, etc). Mit beispielsweise
    4000 Euro verdient
    - 2000 Sonder und Werbungskosten
    = 2000 zu versteuernde Einkünfte


    Die Frage: bedeutet es, wenn ich mit einem positiven Wert am Ende lande, dass ich keinen Verlustvortrag fürs nächste Jahr in Anspruch nehmen kann?
    Obwohl die Einkünfte auch ohne die Werbungskosten nicht zu versteuern waren?


    Danke und Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage: bedeutet es, wenn ich mit einem positiven Wert am Ende lande, dass ich keinen Verlustvortrag fürs nächste Jahr in Anspruch nehmen kann?
    Obwohl die Einkünfte auch ohne die Werbungskosten nicht zu versteuern waren?

    Ja, bezogen allerdings auf den Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.).