Fibu Buchungen löschen

  • Gelegentlich mache ich in der Buchhaltung eine falsche Buchung. Dann einige Tage später entdecke ich meinen Fehler und möchte die Buchung wieder eliminieren, aber nicht rückgängig machen sondern einfach ersatzlos löschen.


    Vielfalch wird erklärt "Buchungen dürfen nicht gelöscht" werden, doch selbst in der Software des größten deutschen Rechenzentrums für Steuerberater können Buchungen noch nach Jahren gelöscht werden.


    Also wie kann ich nun Buchungen hier einfach und ersatzlos löschen?


    Lieben Gruß Roger


  • Hallo Roger,
    in einer GOB basierten Buchhaltung darf man nicht einfach irgend etwas im Nachhinein aendern, dieses ist Gesetz (HGB).


    Falls Du in deiner unternehmerischen Taetigkeit diesem nicht unterliegst, kannst Du natuerlich soviel loeschen und aendern wie Du willst, nur WisoKaumfmann ist fuer diejenigen, die dem HGB unterliegen.


    Deine Aussage zum "größten deutschen Rechenzentrums für Steuerberater " bezweifle ich daher und zumindest trifft diese nicht auf WisoKaufmann zu.
    Als man alles noch mit der Hand erfasste, wurde "sichtbar" gestrichen und nicht radiert.
    Das folgende Hilft Dir, auf Deine Loeschungen zu verzichten: erfasse Deine Buchungen einfach gewissenhaft und lasse sie vorab im Hauptbuch stehen bis Du sie nochmals geprueft hast.
    Ausserdem sind Stornos kein Makel sondern dienen der Nachvollziehbarkeit Deiner Buchhaltung.


    Nachzulesen ist das Verbot von "nachtraeglichen Aenderungen" (dieses betrifft auch eine Loeschung eines bereits gebuchten Geschaeftsvorfalls) in Kommentaren zum HGB z.B.
    Handelsgesetzbuch: Kommentar. Band 3= 3. Buch. ̳̳238-342a
    Von Ernst Heymann, Norbert Horn, Ernst Heymann, Volker Emmerich
    Veröffentlicht von Walter de Gruyter, 1999
    ISBN 3110165856, 9783110165852
    Hier der Link http://books.google.de/books?id=Uv7YQ610w14C&pg=PA15&lpg=PA15&dq=grundsatz+der+sicherung+gegen+nachtraegliche+Aenderung&source=web&ots=UF0g9j_7cl&sig=O7JlhslASX-DgfRN_4tJ1UUrP2A&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=7&ct=result#PPA14,M1

  • Hallo Franco,


    vielen Dank für Deine Hinweise.


    Ich dachte, hier dürfe man keine Schleichwerbung machen, deshalb habe ich die DATEV umschrieben. Deine Zweifel hinsichtlich des Funktionierens verstehe ich, doch rein praktisch trete ich gerne jederzeit den Beweis des Löschens an.


    Du hast Recht, im WisoKaufmann kann man nicht löschen, wenigstens habe ich eine solche Funtkion bis heute nicht gefunden. Möglicherweise weil es sie nicht gibt. Vielleicht sind die in Nürnberg auch ganz doof und kennen die Gesetze nicht. Ich persönlich glaube es eher anders herum, die in Nürnberg sind eben nicht doof sondern eben nur technisch weit voraus.


    Konkret zum HGB. Das HGB ist ein Gesetz und dort steht nix.
    Dein Hinweis ist ein KOMMENTAR und damit eben KEIN Gesetz.
    Also den Text zu beginnen mit "dieses ist Gesetz (HGB)" und am Ende mit einem Kommentar zu kommen ist doch zu wenig.


    Doch auch im Kommentar fehlt es hinsichtlich des Löschens an den Voraussetzungen.
    Die "vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung" wird gefordert. Diese wird möglicherweise eben erst nach Löschen einzelner Buchungen erreicht und eben erst dann gegen nachträgliche Änderung gesichert.


    Wenn die Buchungen noch nicht verarbeitet sind, können die Auswirkungen in den Konten nicht oder nur sehr schwer erkannt werden von OP-Auswirkungen ganz zu schweigen. Die Fehlersuche ist so eine unverhältnismäßige Arbeit (wie dies in Nürnberg richtig erkannt wurde).


    Lieben Gruß Roger

  • Hallo Roger,
    gerne :)


    zu Schleichwerbung
    es gibt hier keine Einschraenkung bzgl. "Schleichwerbung" ;)


    zu Kommentaren
    in der Regel sind Gesetzestext relativ allgemein gehalten und werden dann kommentiert. Die Kommentierung wird in der Rechtssprechung herangezogen und genutzt, sowohl von Anwaelten, Staatsanwaelten und Richtern. Gilt uebrigens fuer die meisten Gesetze. Sind keine Kommentare vorhanden gibt es stattdessen Ausfuehrungsvorschriften (Finanzaemter, sonstige Verwaltungen)


    zu Loeschen in WisoKaufmann und Datev
    technisch ist dieses auch fuer Buhl / WisoKaufmann kein Problem nur es ist gewollt, dass es nicht geht.
    Loeschen kann man Proforma Buchungen (BueroPlusnext) und im Stapel erfasste Buchungen, beides gibt es nicht in WisoKaufmann.
    Im Journal erfasste oder "festgeschriebenen" Buchungen (nur um diese geht es hier, also nach dem Buchungslauf) koennen nur storniert werden.


    Da ich nicht weiss welches Datev Programm Du meinst... Ein Loeschen geht auch dort nicht. Lies einfach mal hier auf Seite 84
    http://books.google.de/books?id=cyvFm0DGCMkC&pg=PA75&lpg=PA75&dq=Buchungssaetze+loeschen+datev&source=bl&ots=0Q1CsDHumT&sig=v-CeTZ9obN9bZjZ0JfyeQTGZBqE&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=3&ct=result#PPA84,M1
    Ich gehe davon aus, dass sich die Autoren hier nicht irren obwohl Du es ja offensichtlich ganz genau weisst, dass man dort loeschen kann.


    zu Loeschen gemaess HGB
    bei Unsicherheit frage doch einen Fachanwalt fuer Steuerrecht / HGB oder alternativ beim Finanzamt und auch selbst einmal bei der Datev nach, unter welchen Umstaenden "geloescht" werden kann und darf.

  • Zitat

    Da ich nicht weiss welches Datev Programm Du meinst... Ein Loeschen geht auch dort nicht.


    Es darf definitiv nicht gelöscht werden.


    Die Löschfunktion in DATEV beschränkt sich auf das Erfassungs-Journal, also noch nicht gebuchte Datensätze.


    Wenn du wirklich löscht, wenn es denn bei einem Programm gehen sollte, hält sich gerade jeder Buchprüfer des FA dort tagelang bei dem Vorgang auf.


    MfG Günter

  • Lieber Günter,


    das ist ja das Tolle. Das alle Welt sagt, wie auch Du, was verboten sei und doch kann gelöscht werden bei der DATEV.


    Lieber Franco,


    die Endgültigkeit oder das Festschreiben einer Buchung macht diese nicht mehr Löschbar, jawohl. Aber bei der DATEV ist die Auswertung nicht davon abhängig, daß ich endgültig gebucht oder festgeschrieben habe.


    Nach Einbuchen einer Buchung kann ich alles auswerten. Susa Kontoblätter Ust-VA Opos BWA und Zahlungsverkehr und Kost (soweit installiert). All dies geht OHNE festschreiben. Es wird einfach nicht unterschieden zwischen einer festgeschriebenen und einer nicht festgeschriebenen Buchung.


    Danach kann ich festschreiben (und viele Nutzer tun dies auch SOFORT). Aber das Programm zwingt mich nicht dazu, dies zu tun. Ich bin frei, ich bin Chef. Und ich lasse mir Zeit mit dem Festschreiben, bis alle Fehler aus der Eingabe beseitigt sind.


    Und genau das suchte ich in dieser Buchhaltung. Doch leider scheint man in vorauseilendem Gehorsam der Finanzbehörde gegenüber Zugeständnisse machen zu müssen.



    Lieben Gruß Roger

  • Zitat

    Nach Einbuchen einer Buchung kann ich alles auswerten. Susa Kontoblätter Ust-VA Opos BWA und Zahlungsverkehr und Kost (soweit installiert). All dies geht OHNE festschreiben. Es wird einfach nicht unterschieden zwischen einer festgeschriebenen und einer nicht festgeschriebenen Buchung.


    Danach kann ich festschreiben (und viele Nutzer tun dies auch SOFORT). Aber das Programm zwingt mich nicht dazu, dies zu tun. Ich bin frei, ich bin Chef. Und ich lasse mir Zeit mit dem Festschreiben, bis alle Fehler aus der Eingabe beseitigt sind.



    Alles richtig, was gibt es da zu meckern?


    Ende des Jahres, rechtzeitig zur Bilanz oder zum Steuerprüfungstermin machst du dicht und dem Gesetz ist Genüge getan. Du musst dann nur aufpassen, das die eingereichte Bilanz mit deiner dann aktuellen übereinstimmt, sonst gibts Ärger.


    Die Verrantwortung liegt dann bei DIR.


    Wenn du sofort dicht machst, bist du diese Verantwortung los, kannst aber nicht löschen, sondern eben nur stornieren.


    Das Ganze nennt masn ordnungsgemäße Buchführung :)


    MfG Günter

  • Hallo Roger,


    Und genau das suchte ich in dieser Buchhaltung. Doch leider scheint man in vorauseilendem Gehorsam der Finanzbehörde gegenüber Zugeständnisse machen zu müssen.


    das hat nichts mit "vorauseilendem Gerhorsam" sondern mit einer eingeschraenkten Funktionalitaet des WisoKaufmann gegenueber dem Mutterprogramm BueroPlusNext.
    Ich schrieb bereits hier


    Loeschen kann man Proforma Buchungen (BueroPlusnext) und im Stapel erfasste Buchungen, beides gibt es nicht in WisoKaufmann.
    Im Journal erfasste oder "festgeschriebenen" Buchungen (nur um diese geht es hier, also nach dem Buchungslauf) koennen nur storniert werden.


    Deine urspruengliche Aussage


    Vielfalch wird erklärt "Buchungen dürfen nicht gelöscht" werden, doch selbst in der Software des größten deutschen Rechenzentrums für Steuerberater können Buchungen noch nach Jahren gelöscht werden.


    "nach Jahren" war vielleicht von Dir doch zu "frei" definert.