Fort-, Weiterbildung als vorweggenommene Werbungskosten.

  • Hallo,
    ich weiß nicht mehr weiter...
    Im Herbst letzten Jahres würde mir gekündigt zum 31.3.08. Aufgrund meiner Erlebnisse bei Bewerbungsgesprächen wurde mir rasch klar, dass Englisch eigentlich Grundvoraussetzung für einen neuen Job ist. Um meine Englischkenntnisse aufzufrischen, habe ich eine Sprachreise nach Malta gebucht und dort über Inlingua eine Woche intensiv Englisch gelernt.
    Heute verzweifle ich an den Eingabemöglichkeiten im "Sparbuch 2009".
    Unter Fortbildung kann ich zwar die Lehrgangsgebühren und die Kosten für Unterkunft eintragen, wo aber zum Teufel verstecken sich die Felder zur Eingabe der Aufwendungen für das Flugticket? Mit dem eigenen PKW konnte ich nicht nach Malta (das hätte ich aber ins "Sparbuch" eingeben können).
    Ich möchte natürlich gerne die Kosten der Weiterbildung als vorweggenommene Werbungskosten mit den Einnahmen meines neuen Jobs einreichen.
    Muss ich da noch weitere Angaben machen? Werden Kosten für das Flugticket überhaupt anerkannt?
    Übrigens ... das mit dem Job hat geklappt und im Job muss ich zu 40 - 50 % englisch reden, schreiben und lesen.
    Hoffentlich kann jemand helfen.
    Viele Grüße
    Alfred E.