Wo fondesgeb. Rentenvers. eintragen -WISO Sparbuch-?

    • Offizieller Beitrag

    Das steht im WISO Sparbuch Hilfemenü zu Ihrer Anfrage:


    Beiträge zu Lebensversicherungen können Sie in der Regel im Rahmen der übrigen Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen. Zu den Lebensversicherungen zählen nicht nur die normalen Lebensversicherungen sondern auch:

    • Witwen-, Waisen-, Pensions-, Sterbe- und Versorgungskassen
    • Aussteuer-, Ausbildungs-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,und Erbschaftsteuerversicherungen
    • Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen, sog. Dread-Disease-Versicherungen, Ausbildungsversicherungen
    • Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
    • Leistungen, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Zukunftssicherung erbracht hat (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die der Arbeitgeber versteuert. Dies gilt jedoch nicht für pauschal versteuerte Beiträge!)
    • Direktversicherungen, die nach dem 31.12.1996 abgeschlossen wurden
    • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistungen, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann
    • Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden ist und die Voraussetzungen des Mindesttodesfallschutzes erfüllt


    Nicht als Lebensversicherungen zur berücksichtigen sind z. B. die folgenden Formen:

    • Versicherungen mit Teilleistungen im Erlebensfall vor Ablauf von 12 Jahren
    • Versicherungen, bei denen der Mindestschutz im Todesfall weniger als 60 % der Beiträge für die gesamte Versicherungslaufzeit beträgt
    • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht vor Ablauf von 12 Jahren
    • Lebensversicherungen, die im Erlebensfall dazu bestimmt sind, Darlehen zu tilgen oder zu besichern, deren Finanzierungskosten zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören (bei Besicherung oder Tilgung im Todesfall oder Verwendung ohne vertragliche Bindung gilt diese Regelung nicht!)
    • Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag,
    • Kapitalversicherungen mit einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Jahren
    • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbeitrag
    • fondsgebundene Lebensversicherungen.

    Ich denke, dass ich deshalb seit vier Jahren meine fondsgebundene RV nicht geltend mache.