Ansetzbarkeit Studium

  • hallo,
    ich habe ne´frage die meine freundin betrifft zur absetzbarkeit von studienbedingten kosten für das steuerjahr 2008. folgender sachverhalt liegt vor:
    1.) sie hatte im jahr 2007 eine ausbildung abgeschlossen
    2.) vom 1.1.-30.9.2008 in diesem beruf gearbeit
    3.) vom 1.10.-31.12.2008 studium begonnen (das dem beruf "angelehnt" ist)


    jetzt mein frage zu punkt 2.) & 3.):


    sind die studienkosten (fahrtkosten, semestergebühr etc.) für die 3 monate des jahres 2008 (punkt 3) ansetzbar als sonderausgaben, werbungskosten oder überhaupt??


    ich glaube mich zu erinnern,dass es sich bei einem zweitstudium (liegt aufgrund der erfolgten vorherigen ausbildg vor) um werbungskosten handelt?! bei einem erststudium wären es sonderausgaben,oder?


    was mache ich,wenn sie für die 3 monate (punkt 3) auch noch bafög bekommen hat? wo und wie setzte ich dies an? muss ich es überhaupt?


    k.