Riester-Angabe "beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. RV" + geringfügige Beschäftigung

  • Hallo!


    Ich bin am rätseln, wie man die "beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung" in Wiso-Programmpfad


    Versicherung und Altersvorsorge --> Riester-Rente


    ermittelt, wenn man im Jahr 2008 im Januar noch Sozialversicherungspflichtig war und dann von Februar bis Dezember eine geringfügige Beschäftigung hatte. Die Rentenversicherungsbeiträge wurden bezahlt, da meine Frau auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatte. Die bezahlten RV-Beiträge sind auf den Verdienstnachweisen meiner Frau ersichtlich.


    Soviel weis ich: Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist meine Frau weiterhin unmittelbar zulagenberechtigt für Riester in 2008, es geht mir hier nur um den Eintrag in das o.g. Feld, wäre meine Frau komplett im Jahr 2008 SV-Pflichtig beschäftigt, könnte man den Betrag ja auch den SV-Unterlagen entnehmen.


    Könnte man dann als Angabe für das o.g. Feld den Brutto-Verdienst Januar plus die Brutto-Verdienste aus dem Mini-Job addieren?


    Vielen Dank für das Lesen meines Beitrages, vielleicht weis Jemand einen Rat oder hat das schon mal so gemacht, vielleicht bekomme ich vom Arbeitgeber meiner Frau ja auch noch eine SV/RV-Meldung für das 02/2008 bis 12/2008 über die Zahlungen in den RV (ist ja eigentlich anzunehmen).


    Gruss
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Die Angabe ist in diesem Fall nicht ganz so wichig, es geht nur um den Mindesteigenbetrag nach § 86 EStG.


    Und den dürftet Ihr problemlos überschritten haben, durch den Bruttolohn im Januar.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......