Haushaltsnahe Aufwendung UND Erhaltungsaufwendungen

  • Hallo,


    ich habe ein selbstgenutztes, teilvermietetes Haus. Der Aufteilungsschlüssel ist 35% (Mietwohnung) zu 65% (selbstgenutzt).


    Wir hatten eine Instandsetzung in 2008 (Fassade + Dach des Hauses). Die Handwerker-Rechnung ist getrennt nach Lohnkosten und Materialkosten, wie es der Gesetzgeber für haushaltsnahe Aufwendungen fordert, die Rechnung wurde per Überweisung beglichen.


    Ich möchte nun zu 65% den Lohnkostenanteil als haushaltsnahe Aufwendung für den selbstgenutzten Teil des Hauses geltend machen und zu 35% die Gesamtkosten als Erhaltungsaufwendungen geltend machen.


    Beispiel: Nehmen wir an, die Rechnung des Handwerkers würde aussagen:


    3000 Euro Lohnkosten
    2000 Euro Materialkosten
    --------------------------------
    5000 Euro Gesamtkosten
    950 Euro MWST
    --------------------------------
    5950 Euro Rechnungsbetrag


    Könnte man dann für die haushaltsnahen Aufwendungen folgendes geltend machen:
    3000 Euro + 570 Euro = 3570 Euro * 65% (gem. Verteilungsschlüssel) = 2320,50 Euro --> Eintrag in "Anteil Handwerkerleistung"


    Und in Erhaltungsaufwendungen bei Immobilien-->vermietete Objekte-->weitere Werbungskosten(Aufwendungen)-->voll abziehbare Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden können dann:
    5950 Euro * 35% = 2082,50 Euro geltend machen?


    Irgendwie finde ich keinen Hinweis, ob das so gemacht werden kann, ich könnte mir vorstellen, dass der Betrag von 2320,50, vielleicht von den 5950 Euro noch abgezogen werden muss, da man vielleicht nicht doppelt geltend machen kann.


    Kann mir da Jemand im Forum dazu helfen, bin bestimmt nicht der Einzige, den diese Frage quält.


    Gruss
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es wirklich ausschließlich Fassade und Dach betrifft und keinerlei Innenarbeiten durchgeführt wurden, müsste es genau so laufen. Aufteilung bzw. Zuordnung verhältnismäßig im Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen.